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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Antizyklischer Kapitalpuffer

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1030216.05.2019

Antizyklischer Kapitalpuffer

der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der französische Ausschuss für Finanzstabiltät (High Council for Financial Stability, HCSF) fasste am 18. März 2019 den Beschluss (www.economie.gouv.fr/files/files/directions_services/hcsf-en/HCSF20190318_-_Press_release.pdf), den sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical capital buffer) für risikogewichtete Aktiva französischer Werte um 2,5 Prozentpunkte auf 0,5 Prozent erhöhen zu wollen. Der antizyklische Kapitalpuffer gilt als ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht. Er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Die rechtlichen Grundlagen des Puffers finden sich insbesondere in den Artikeln 130, 135 bis 140 der Capital Requirements Directive (CRD IV), die im § 10d des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit § 64r KWG in deutsches Recht umgesetzt wurden.

Die Quote des antizyklischen Kapitalpuffers für Deutschland legt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest. Gemäß der Allgemeinverfügung der BaFin vom 28. Dezember 2015 liegt dieser bei 0 Prozent.

Der HCSF führte für seine Entscheidung unter anderem an:

  • das Risiko einer Neubewertung der finanziellen Vermögenswerte bleibe auf hohem Niveau;
  • die Verschuldung des nichtfinanziellen privaten Sektors in Frankreich sei im dritten Quartal 2018 auf 133,3 Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt) angestiegen (davon entfielen 59,2 Prozent auf die privaten Haushalte und 74,1 Prozent auf die nichtfinanziellen Unternehmen);
  • die Verschuldung der nichtfinanziellen Unternehmen des privaten Sektors sei zuletzt um 6 Prozent angestiegen;
  • die Verschuldung der privaten Haushalte sei zuletzt um 5,5 Prozent angestiegen (hauptsächlich getrieben von Wohnimmobilienkrediten).

Die für ein Institut geltende Quote des antizyklischen Kapitalpuffers ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Quoten der antizyklischen Kapitalpuffer der Länder, in denen die wesentlichen Kreditrisikopositionen des Instituts belegen sind (vgl. Artikel 140 Absatz 1 CRD IV).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verschuldung des nichtfinanziellen privaten Sektors seit 2008 bis heute in Deutschland entwickelt (bitte gesondert nach Jahren sowie unterteilt nach Gesamtverschuldung, Verschuldung der privaten Haushalte und Verschuldung der finanziellen Unternehmen darstellen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verschuldung des nichtfinanziellen privaten Sektors seit 2008 bis heute in den anderen Mitgliedstaaten entwickelt (bitte gesondert nach Jahren sowie unterteilt nach Gesamtverschuldung, Verschuldung der privaten Haushalte und Verschuldung der finanziellen Unternehmen darstellen)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Kredit/BIP-Lücke seit 2008 bis heute in Deutschland entwickelt?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Kredit/BIP-Lücke seit 2008 bis heute in den anderen Mitgliedstaaten entwickelt?

5

In welchen Mitgliedstaaten haben die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung einen antizyklischen Kapitalpuffer größer als Null festgelegt (bitte nach Mitgliedstaaten gesondert darstellen)?

6

In welchen Mitgliedstaaten haben die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers angekündigt?

Wenn dieses erfolgt, welche Höhe für den antizyklischen Kapitalpuffer wurde ggf. in Aussicht gestellt (bitte nach Mitgliedstaaten gesondert darstellen)?

7

Gibt es innerhalb der BaFin Diskussionen zur Festsetzung eines antizyklischen Kapitalpuffers größer als Null?

Wenn ja, gibt es (Vor-)Planungen bei der BaFin, künftig einen antizyklischen Kapitalpuffer größer als Null festzusetzen?

Berlin, den 8. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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