BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration

(insgesamt 110 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1035120.05.2019

Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration

der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Dr. Harald Weyel, Martin Hebner, Corinna Miazga, Siegbert Droese und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 22. Januar 2019 unterzeichneten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der französische Präsident Emmanuel Macron einen deutsch-französischen Regierungsvertrag (www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1570126/fe6f6dd 0ab3f06740e9c693849b72077/2019-01-19-vertrag-von-aachen-data.pdf?download=1), der vor dem Unterzeichnungstermin in Aachen vertraulich behandelt wurde. Der Vertrag von Aachen wurde aufgrund des Bundestagsbeschlusses auf Bundestagsdrucksache 19/440 erarbeitet, der zugleich einen Regierungsvertrag und ein Parlamentsabkommen vorsah.

Die Fragesteller erachten die deutsch-französische Freundschaft als sehr wichtig und impulsgebend. Der Vertrag von Aachen schlägt nach Ansicht der Fragesteller ein neues Kapitel diesen Beziehungen auf, die kritisch hinterfragt werden müssen.

Nach Ansicht der Fragesteller ist es wichtig, die Regelungen des Vertrages und ihre potentiellen Wirkungen und Implikationen detailliert zu erörtern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen171

1

Warum hat die Bundesregierung die Unterzeichnung des Regierungsvertrags anders als lange vom Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale vorbereiteten Beschlusstermin am 22. Januar 2019 festgesetzt?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Verhandlungsprozess mit der französischen Seite, und welche Zielsetzung leitete die Bundesregierung?

2

a) Welche deutschen Kernforderungen wurden von der französischen Seite nicht erfüllt?

2

b) Welche französischen Kernforderungen wurden von der deutschen Seite nicht erfüllt?

2

c) Welche Kernforderungen aus Bundestagsdrucksache 19/440 konnten nicht umgesetzt werden?

3

Teilt die Bundesregierung die von Staatsminister Michael Roth u. a. in der Plenardebatte vom 15. März 2019 getätigte Äußerung, der Vertrag sei „unsere Antwort auf Sie: auf Nationalisten und Populisten in der Europäischen Union“ (Plenarprotokoll 19/87, S. 10294)? Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „Populist“ und „Nationalist“? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, in einer Demokratie im 21. Jahrhundert mit Feindbildern und Othering zu arbeiten?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Stabilität der französischen Regierung angesichts der Gelbwesten-Proteste und der wiederholten Forderungen der Opposition, die Assemblée nationale aufzulösen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität Frankreichs ob der französischen Staatsverschuldung von ca. 95 Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt)?

6

Welche Vertragstreue erwartet die Bundesregierung von der französischen Seite angesichts der Tatsache, dass die französische Regierung seit Jahren mit ihrer Staatsverschuldung die Maastricht-Kriterien bricht?

7

Wird Deutschland im Falle eines französischen Staatsbankrotts für französische Verbindlichkeiten aufkommen? Wenn ja, in welchem Umfang?

8

Welche Ansichten haben die deutsche und die französische Regierung bezüglich der Zukunft der Eurozone? In welchen Aspekten teilen beide Regierungen nach Kenntnis der Bundesregierung die gleiche Meinung? In welchen Aspekten sind sie nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedlicher Meinung?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den von Ratspräsident Donald Tusk auf dem Festakt in Aachen am 22. Januar 2019 geäußerten Appell, die Einheit Europas zu wahren und aus Berlin und Paris das klare Signal zu senden, „dass eine gestärkte Zusammenarbeit in kleinen Formaten keine Alternative für die Zusammenarbeit ganz Europas ist“ (www.consilium.europa.eu/de/ press/press-releases/2019/01/22/speech-by-president-donald-tusk-at-the-signingceremony-of-the-franco-german-treaty-of-aachen/)?

9

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Äußerung?

9

b) Sieht die Bundesregierung ein Gefährdungspotenzial für die Einheit Europas durch den deutsch-französischen Vertrag?

9

c) Inwiefern hat die deutsche Regierung bereits im Sinne Donald Tusks dazu beigetragen, zu signalisieren, dass die verstärkte Zusammenarbeit in kleinen Formaten keine Alternative zur Zusammenarbeit ganz Europas ist?

10

Welche Kostenverteilung für die laut Vertrag neu geschaffenen Gremien des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates, des Finanz- und Wirtschaftsrates, des Ministerrates, der Rates der Wirtschaftsexperten, des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und des Deutsch-Französischen Zukunftswerks ist zwischen der deutschen und der französischen Seite vereinbart?

10

a) Welchen Personalbedarf und welche Kosten verursachen die existierenden Gremien aktuell?

10

b) Mit welchem Personalbedarf und welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung gesamt und für den deutschen Bundeshaushalt für die Schaffung, Vertiefung und Verwaltung dieser Dialogformate?

11

Welche Position nimmt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen im Europäischen Rat ein?

11

a) Wie hoch soll der Mittelbeitrag gemäß der Bundesregierung werden?

11

b) Hat sich die Höhe dieses Beitragswunsches aufgrund der zusätzlichen Verpflichtungen durch den deutsch-französischen Vertrag verändert?

11

c) Entspricht die deutsche Position der französischen?

12

Welche bilateralen Projekte und Vereinbarungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1963 auf Bundes- und Landesebene, und wie stuft die Bundesregierung den jeweiligen Mehrwert und Erfolg dieser Projekte ein? Welchen Mehrwert erbringt der nun unterzeichnete Vertrag von Aachen gegenüber diesen Projekten und Vereinbarungen (bitte um detaillierte Beantwortung und Einschätzung)?

13

Zur Zielsetzung hinsichtlich Konvergenz der Volkswirtschaften und der Sozialmodelle Frankreichs stellen sich die Fragen,

13

a) welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung hierzu plant,

13

b) in welchen exakten Programmen Einschnitte, Reformen oder Veränderung zur Erreichung der Konvergenz nötig sind, und

13

c) welchen Entscheidungsüberlegungen des Deutschen Bundestags, die der Gestaltung der deutschen Wirtschaftsgesetzgebung und des deutschen Sozialmodells zugrunde liegen, die Schaffung einer solchen Konvergenz zuwider läuft?

13

d) Hat sich die Bundesregierung bereits mit derartigen Folgeabschätzungen befasst? Wenn nein, wann plant sie eine entsprechende Befassung?

13

e) Welche Elemente des Sozialmodells Frankreichs empfiehlt die Bundesregierung, in die deutschen Systeme zu übernehmen? Wo sieht die Bundesregierung Nachteile und Gefahren?

14

Wie definiert die Bundesregierung die im Vertrag entworfene Zielsetzung, kulturelle Vielfalt zu fördern? Welchen Stellenwert nehmen deutsche Traditionen und Werte und französische Traditionen und Werte in dieser avisierten kulturellen Vielfalt ein?

15

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der Souveränität, wenn im Vertrag von einer „geeinte[n], leistungsfähige[n], souveräne[n] und starke[n] Europäische[n] Union“ die Rede ist?

16

Welchen Anziehungseffekt auf andere EU-Mitgliedstaaten verspricht sich die Bundesregierung aus der im Vertrag gemachten Äußerung, beide Länder sollten ihre Zusammenarbeit zugleich allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen halten? Wie positionieren sich gegenwärtig die anderen 26 EU-Staaten gegenüber der Bundesregierung zum deutsch-französischen Regierungsvertrag (bitte die Positionen für jedes Land zusammengefasst, aber detailliert auflisten)?

17

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln leitet die Bundesregierung aus der Absicht der italienischen Regierung ab, zusammen mit Polen ein Bündnis gegen die macron-merkelsche Version einer Europäischen Union aufzubauen (DIE ZEIT, 9. Januar 2019)?

18

Welche konkreten Projekte planen Deutschland und Frankreich zur Schaffung einer „soziale(n) und wirtschaftliche(n) Aufwärtskonvergenz“ (Vertrag, S. 3)? Warum ist die „Gleichstellung“ und nicht die „Gleichberechtigung“ der Geschlechter als Ziel definiert (im Französischen „égalité“)? Wie viele Geschlechter gibt es nach Ansicht der deutschen und französischen Regierung? Wenn es mehr als zwei Geschlechter gibt, warum findet die „Stärkung und Selbstbestimmung von Frauen“ und nicht die von „Diversen“ besondere Erwähnung? Warum werden die Selbstbestimmung, Rechte und Fähigkeiten von Männern nicht gestärkt?

19

Wie definiert die Bundesregierung konkret die Zielsetzung einer wirksamen und starken gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel 1 des Vertrages)? Wo findet sie für die Bundesregierung ihre Grenzen?

20

Wo findet nach Auffassung der Bundesregierung eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion für die Bundesregierung ihre Grenzen?

21

Ist der Bundesregierung der Standpunkt der französischen Regierung zu den vorangegangenen Fragen bekannt, und wenn ja, sind die Standpunkte Frankreichs und Deutschlands nach Einschätzung der Bundesregierung kongruent bzw. in welchen Punkten divergieren sie?

22

Welchen konkreten Mehrwert hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verankerung dieses Artikels im deutsch-französischen Vertrag?

23

Welche Schwierigkeiten und Hindernisse ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer koordinierten Umsetzung von europäischem Recht in das nationale Recht (Artikel 2 des Vertrages)?

24

Welchen Entscheidungsspielraum bezüglich der Ausgestaltung der nationalen Gesetzgebung misst die Bundesregierung hier noch dem Deutschen Bundestag und der nationalen, demokratischen Willensbildung zu, wenn grundsätzlich vorab eine Abstimmung der Regierungen erfolgt?

25

Warum erfolgt im deutsch-französischen Vertrag keine Erwähnung der von beiden Parlamenten angestrebten Parlamentarischen Versammlung, die gemäß Arbeitsgruppenergebnis der in Artikel 2 des Vertrages erwähnten Abstimmung dienlich sein soll?

26

Wie definiert die Bundesregierung konkret „Konsultationen auf allen Ebenen“? Welche Ebenen sind konkret gemeint?

27

Inwiefern finden diese Konsultationen heute noch nicht statt? Welchen zusätzlichen Kostenfaktor veranschlagt die Bundesregierung für diese weitreichenden Konsultationen vor großen europäischen Treffen?

28

Welchen konkreten Mehrwert hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verankerung des Artikels 2 im deutsch-französischen Vertrag?

29

Im Hinblick auf die Formulierungen bezüglich der vertieften Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Außenpolitik, der Verteidigung, der äußeren und inneren Sicherheit und der Entwicklung (Artikel 3 des Vertrages) stellen die Fragesteller an die Bundesregierung die Frage, ob es sinnvoll und möglich ist, dass beide Staaten die gleichen Ziele teilen?

29

a) Welche gemeinsamen außenpolitischen Ziele haben beide Regierungen? In welchen Aspekten verfolgen Deutschland und Frankreich divergierende außenpolitische Ziele?

29

b) Welche gemeinsamen verteidigungspolitischen Ziele haben beide Regierungen? In welchen Aspekten verfolgen Deutschland und Frankreich divergierende verteidigungspolitische Ziele?

29

c) Wie steht die Bundesregierung zur Atommacht Frankreichs? Ist eine Zusammenarbeit auch im nuklearmilitärischen Bereich geplant? Wenn ja, welche Sicherheitsrisiken sieht die Bundesregierung? Wenn nein, warum ist eine solche Zusammenarbeit hier nicht geplant?

29

d) Teilen Deutschland und Frankreich unumwunden das 2-Prozent-Rüstungsziel der NATO, zu dem beide Länder durch ihre Mitgliedschaft in der NATO verpflichtet sind?

29

e) Welche gemeinsamen sicherheitspolitischen Ziele haben beide Regierungen? In welchen Aspekten verfolgen Deutschland und Frankreich divergierende sicherheitspolitische Ziele?

29

f) Wie verträgt sich eine Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich im Rahmen der inneren und äußeren Sicherheit bezüglich des Verbots des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren?

29

g) Welche gemeinsamen entwicklungspolitischen Ziele haben beide Regierungen? In welchen Aspekten verfolgen Deutschland und Frankreich divergierende entwicklungspolitische Ziele?

30

Was konkret ist mit der Forderung gemeint, die Fähigkeit Europas zu stärken, eigenständig zu handeln?

30

a) Wie ist „Europa“ in diesem Zusammenhang definiert? Welche Nationalstaaten und Institutionen gehören konkret zu „Europa“?

30

b) In welchen politischen Gebieten unter welcher Einbeziehung der nationalen Regierungen soll „Europa“ nach Vorstellung der deutschen und französischen Regierung eigenständig handeln?

30

c) Wie ist „eigenständig“ in diesem Zusammenhang definiert?

30

d) Was sind die kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Zielsetzungen beider Regierungen bezüglich der Schaffung dieser Fähigkeit?

30

e) Wie positionieren sich die anderen 26 EU-Staaten zu diesem Vorstoß?

31

Welchen konkreten Mehrwert hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verankerung dieses Artikels im deutsch-französischen Vertrag?

32

Wie ist ein „bewaffneter Angriff“ (gemäß der Beistandsklausel nach Artikel 4 Absatz 1) definiert, der folglich beide Staaten zu „jede[r] in ihrer Macht stehende[n] Hilfe und Unterstützung“ verpflichtet, die auch militärische Mittel einschließt? Sind Angriffe durch Privatpersonen und/oder nichtstaatliche Vereinigungen wie Terrororganisationen von dieser Definition erfasst?

33

Inwieweit geht die im deutsch-französischen Regierungsvertrag enthaltene Bestimmung über die Bestimmungen in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) hinaus? Wenn die Wirkung identisch ist, welchen Mehrwert hat die Aufnahme dieses Absatzes in den deutsch-französischen Regierungsvertrag? Bereiten sich die deutsche und die französische Regierung hierdurch auf einen Zerfall der Europäischen Union vor? Warum wurde diese weitreichende Beistandsverpflichtung nicht öffentlichkeitswirksam thematisiert?

34

Welche konkreten Ziele haben sich die deutsche und die französische Regierung bei der Weiterentwicklung von „Europas“ Leistungsfähigkeit im militärischen Bereich gesetzt?

34

a) In welchen Aspekten ist die Glaubwürdigkeit im militärischen Bereich nicht gegeben? Hält die Bundesregierung die Bundeswehr in ihrem aktuellen Ausstattungszustand für glaubwürdig?

34

b) Welche Lücken erkennt die Bundesregierung konkret bei den europäischen Fähigkeiten?

34

c) Welche Lücken erkennt die Bundesregierung bei den deutschen Fähigkeiten?

34

d) Ist die Schließung der Lücken in der deutschen Verteidigungsfähigkeit oder in der hier postulierten europäischen Verteidigungsfähigkeit prioritär?

35

Mit Bezug auf die in Artikel 4 Absatz 3 konstatierte Forderung einer gemeinsamen Kultur bei den Streitkräften fragen die Fragesteller, welche Unterschiede in Organisation, Strategie und Kultur zwischen der Bundeswehr und den französischen Streitkräften existieren? Welche Unterschiede hofft die Bundesregierung einzuebnen?

36

Welche Grenzen erkennt die Bundesregierung bei der „engstmögliche[n] Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens“ (Artikel 4 Absatz 3)?

37

Wie bewertet die Bundesregierung den in solchen Prozessen erfolgenden Austausch sensibler Daten und Informationen?

38

Wie soll der gemeinsame Ansatz für Rüstungsexporte aussehen? Welche Einbindung der Parlamente beabsichtigt dieser gemeinsame Ansatz?

39

Mit Bezug auf die vorgesehene Einrichtung eines Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates als politisches Steuerorgan in Artikel 4 Absatz 4 fragen die Fragesteller, welche konkrete Bedeutung es hat, dass ein bereits existierendes Gremium als neue Einrichtung vorgesehen wird?

39

a) Welche konkreten Kompetenzen erhält dieser Rat? Welche Veränderungen gibt es im Vergleich zur heutigen Situation?

39

b) Wie soll dieser Rat zusammengesetzt sein? Welche Veränderungen gibt es im Vergleich zur heutigen Situation?

39

c) Wie wird die Kontrollfunktion der Parlamente über die Exekutive erfüllt?

39

d) Welchen konkreten Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von der Vertiefung dieses Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats?

39

e) Welche zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt kalkuliert die Bundesregierung aufgrund der vom Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat zusätzlich verursachten Kosten?

40

Welche konkrete Vertiefung stellen die in Artikel 5 vorgesehenen Austauschprogramme im Vergleich zu den bereits existierenden Austauschprogrammen dar?

41

Welche Kosten schätzt die Bundesregierung für die hinzukommenden Austauschprogramme?

42

Welchen konkreten Mehrwert erkennt die Bundesregierung in den hinzukommenden Austauschprogrammen?

43

Welche konkreten Vertiefungen der Zusammenarbeit in der inneren Sicherheit über die Einrichtungen der Europäischen Union hinaus beabsichtigen die deutsche und die französische Regierung (Artikel 6 des Vertrages)?

44

Welche Art gemeinsamer Einsätze strebt die Bundesregierung an?

45

Mit Bezug auf die Einrichtung einer „gemeinsame[n] Einheit für Stabilisierungsoperationen in Drittstaaten“ (Artikel 6) fragen die Fragesteller,

45

a) welche Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer solchen gemeinsamen Einheit existiert,

45

b) wie in diesem Zusammenhang ein „Drittstaat“ definiert ist, Können Stabilisierungsoperationen auch in anderen Mitgliedstaaten der EU oder der OSZE durchgeführt werden?

45

c) wie sich das Projekt der Stabilisierungsoperationen mit § 8 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) verträgt, das vorsieht, dass die Bundespolizei zur Mitwirkung an „polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen von internationalen Maßnahmen auf Ersuchen und unter Verantwortung“ der Vereinten Nationen, der Europäischen Union o. Ä. tätig werden kann,

45

d) inwieweit eine Stabilisierungsoperation in einem Drittstaat eine polizeiliche Aufgabe ist,

45

e) ob ausgeschlossen ist, dass deutsch-französische Stabilisierungsoperationen die Auslandsverwendungsvorschriften gemäß § 8 Absatz 1 verletzen,

45

f) wie die Kontrolle über diese Stabilisierungsoperationen gewährleistet wird,

45

g) welche Einbindung der Parlamente erfolgt, und

45

h) mit welchen zusätzlichen Kosten die Bundesregierung für die gemeinsame Einheit für Stabilisierungsoperationen in Drittstaaten rechnet?

46

Welchen konkreten Mehrwert erkennt die Bundesregierung in der Aufnahme des Artikels 6 in diesen Vertrag?

47

Welche konkreten Ziele verfolgt die auf Afrika bezogene Entwicklungspolitik der Bundesregierung, und welche konkrete Vertiefung erfährt die bislang praktizierte Entwicklungspolitik in den jeweiligen Bereichen durch den deutsch-französischen Vertrag (Artikel 7 des Vertrages)?

48

Wie ist das entwicklungspolitische Potenzial jedes einzelnen in Frage 47 genannten Bereichs jeweils konkret begründet, und zwar bezüglich

48

a) des privaten Sektors,

48

b) der regionalen Integration,

48

c) der Bildung und Berufsbildung und

48

d) der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung und Selbstbestimmung von Frauen?

49

Welche konkrete Gestaltung des jährlichen Dialogs strebt die Bundesregierung an?

50

Welchen konkreten Mehrwert hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verankerung dieses Artikels im deutsch-französischen Vertrag?

51

Im Hinblick auf die Verpflichtung, alles daran zu setzen, eine einheitliche Position der Europäischen Union in den Gremien der Vereinten Nationen herbeizuführen (Artikel 8 des Vertrages), fragen die Fragesteller,

51

a) wie die Bundesregierung diese im deutsch-französischen Tandem konkret zu schaffen gedenkt?

51

b) wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass mehrere EU-Staaten die Annahme des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ im Dezember 2018 aufgrund schwerwiegender Bedenken nicht unterzeichnet haben? Gedenkt das deutsch-französische Tandem, die anderen Stimmen innerhalb der Europäischen Union zu hören und zu berücksichtigen?

52

Welche Chancen misst die Bundesregierung dem Erhalt eines ständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat bei? Inwieweit erhofft sich die Bundesregierung, dass dieser Vertrag diese Chancen mehrt?

53

Mit Bezug auf die geplante Schaffung eines gemeinsamen Kultur- und Medienraums (Artikel 9 des Vertrages) fragen die Fragesteller,

53

a) wie dieser Kultur- und Medienraum konkret gestaltet sein soll,

53

b) welche Änderungen des Medienrechts hierzu erforderlich sind, und

53

c) ob die freie Empfangbarkeit deutscher Kanäle in Frankreich und französischer Kanäle in Deutschland Teil eines gemeinsamen Medienraums ist? Wird die Bundesregierung hierzu die Länder zu einer Revision der Rundfunkstaatsverträge auffordern?

54

Was sind „integrierte Kulturinstitute“ (Artikel 9 Absatz 1) und wie unterschieden sie sich von herkömmlichen Kulturinstituten?

55

Welchen Umfang dieser Programme strebt die Bundesregierung an?

56

Welchen konkreten Mehrwert hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verankerung dieses Artikels im deutsch-französischen Vertrag?

57

Welchen weiteren Verbesserungsbedarf erkennt die Bundesregierung auf dem in Artikel 10 des Vertrages erwähnten Gebiet angesichts der auf bilateraler und EU-Ebene bereits bestehenden umfangreichen Vorgaben zur gegenseitigen Anerkennung von Schul-, Studiums- und Berufsabschlüssen?

58

Welchen Umfang sieht die Bundesregierung für die Schaffung deutsch-französischer Exzellenzinstrumente für Forschung, Ausbildung und Berufsbildung sowie integrierter deutsch-französischer dualer Studiengänge vor, und mit welchen zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt rechnet sie?

59

Wie stellt sich die Bundesregierung die Vernetzung der deutschen und französischen Bildungssysteme konkret vor (Artikel 11 des Vertrages)?

60

Wie stellt sich die Bundesregierung die Vernetzung der Finanzierungsstrukturen konkret vor?

61

Welcher Mehrwert ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung aus einer vernetzten Finanzierungsstruktur im Vergleich zu einer demokratisch verfügten und nachvollziehbaren Finanzierung auf Ebene der Bundesländer oder auf der nationalen Ebene?

62

Welchen Umfang strebt die Bundesregierung für den gemeinsamen Bürgerfonds an (Artikel 12 des Vertrages)?

63

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „förderungswürdigen Bürgerinitiative“ (Artikel 12)?

64

Welchen Mehrwert erkennt die Bundesregierung in der Schaffung eines solchen Fonds im Hinblick auf die erwarteten Ziele auch im Vergleich zu existierenden Fördertöpfen und europäischen Fonds?

65

Wie beurteilt die Bundesregierung abweichende Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Ausnahmeregelungen im Hinblick auf die in Artikel 13 Absatz 2 geforderte Ausstattung von grenzüberschreitenden Einheiten wie Eurodistrikten mit „angemessenen Kompetenzen, zweckgerichteten Mitteln und beschleunigten Verfahren“?

65

a) Wie begründet die Bundesregierung die besondere finanzielle Förderung der deutsch-französischen Grenzgebiete, welche andere Grenzgebiete aber nicht erhalten?

65

b) Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung einem einheitlich und allgemein gültigen Recht ein?

65

c) Welche zentralen hier erwähnten Kompetenzen fallen nach Artikel 70 ff. des Grundgesetzes in Landesrecht?

65

d) Wie stellt sich die Bundesregierung die Übertragung von Kompetenzen, die eigentlich auf Bundes- oder Landesebene liegen, auf grenzüberschreitende Regionen oder Eurodistrikte konkret vor?

65

e) Strebt die Bundesregierung eine erneute Föderalismusreform an, um die Anpassung rechtlicher Normen im Hinblick auf Vereinfachungen mit den Nachbarstaaten besser zu ermöglichen?

66

Sind die in Artikel 13 Absatz 3 erwähnten hohen Standards in verschiedenen Bereichen mit konkreten gemeinsamen Positionen oder Mindeststandardkatalogen hinterlegt?

66

a) Wenn ja, mit welchen?

66

b) Wenn nein, ist die Erarbeitung solcher Kataloge beabsichtigt?

67

Wie soll der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung konkret zusammengesetzt sein, und welche Größe ist für ihn avisiert (Artikel 14 des Vertrages)?

68

In welchem Ausmaß ist dieser Ausschuss nach Kenntnis der Bundesregierung institutionalisiert?

69

Erhält der Ausschuss nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Kompetenzen, oder liegt seine Aufgabe ausschließlich in der Beratung?

70

Wie wird die Kontrollfunktion der Parlamente über die Exekutive erfüllt?

71

Welchen konkreten Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von der Schaffung dieses Ausschusses?

72

Welche zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt kalkuliert die Bundesregierung aufgrund der von diesem Ausschuss zusätzlich verursachten Kosten?

73

Um welche Regionen handelt es sich konkret, in denen das Ziel der Zweisprachigkeit ausgegeben wird (Artikel 15 des Vertrages)?

74

Welche politischen Maßnahmen zur Erreichung der Zweisprachigkeit existieren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils bereits, und auf welchen Ebenen sind diese Maßnahmen angesiedelt?

75

Wie bewertet die Bundesregierung den Umfang der Zweisprachigkeit in diesen Regionen? Wie hat sie sich historisch entwickelt?

76

Welches Zielniveau wird konkret von der deutschen und der französischen Regierung angestrebt?

77

Welche konkreten Projekte streben die deutsche und die französische Regierung zur Verknüpfung der digitalen und physischen Netze an (Artikel 16 des Vertrages)?

78

Ist ein gemeinsamer Markt für Angebote der Telekommunikation vorgesehen?

79

Welche Priorität nehmen die genannten grenzüberschreitenden Projekte im Vergleich zu dringend benötigten innerdeutschen Infrastrukturprojekten ein (bitte möglichst konkret beantworten)?

80

Welchen konkreten Mehrwert hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verankerung dieses Artikels im deutsch-französischen Vertrag (Artikel 17 des Vertrages)?

81

Was wird unter dem „Prozess der Durchführung mehrseitiger Übereinkünfte“ (Artikel 18) verstanden? Handelt es sich hierbei um internationale Prozesse oder um die nationale Gesetzgebung?

82

Inwiefern versprechen sich die deutsche und die französische Regierung von einer gemeinsamen Durchführung des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 Vorteile gegenüber einer eigenständigen Umsetzung im Rahmen des von den jeweiligen demokratisch gewählten Parlamenten als notwendig Erachteten?

83

Was ist mit dem „Umbau der Volkswirtschaften“ (Artikel 18) konkret gemeint? Inwiefern verfolgen Deutschland und Frankreich den staatlichen Eingriff in marktwirtschaftliche Prinzipien?

84

Welche Maßnahmen zum Kampf gegen den Klimawandel bewerten beide Regierungen als „ehrgeizig“ (Artikel 18) und damit förderungswürdig?

85

Welche Formate sind zum gegenseitigen Austausch geplant? Mit welchen zusätzlichen Kosten für diesen regelmäßigen Austausch rechnet die Bundesregierung?

86

Welchen konkreten Mehrwert hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verankerung dieses Artikels im deutsch-französischen Vertrag?

87

Vertreten die Bundesregierung und die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die gleiche Auffassung dessen, was eine „Energiewende“ beinhaltet? Welche „einschlägigen Bereiche“ (Artikel 19) sind konkret zu benennen, die zwischen Frankreich und Deutschland unumstritten sind?

88

Wird aufgrund gemeinsamer deutsch-französischer Bestrebungen Frankreich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Atomenergie aussteigen oder Deutschland aufgrund der deutlich besseren Schadstoffbilanz wieder in sie einsteigen?

89

Welche konkreten deutsch-französischen Vorhaben zur Energieeffizienz sind geplant?

90

Welchen konkreten Mehrwert hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verankerung dieses Artikels im deutsch-französischen Vertrag?

91

Welchen konkreten Mehrwert erkennt die Bundesregierung in einem vollharmonisierten Wirtschaftsraum im Vergleich zu auf die individuellen Bedürfnisse der Nationalstaaten abgestimmter Wirtschaftspolitik (Artikel 20 des Vertrages)?

92

Warum wird dieses Ziel, das auch auf EU-Ebene besteht, nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vorrangig auf EU-Ebene adressiert?

93

In welchen Bereichen unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Regeln des Wirtschaftens zwischen Deutschland und Frankreich noch erheblich?

94

Wird der bestehende Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat nach Kenntnis der Bundesregierung in seiner Struktur verändert oder vergrößert?

95

Wer benennt die Wirtschaftsexperten im „Rat der Wirtschaftsexperten“, und nach welchen Kriterien?

96

Mit welchen zusätzlichen Kosten für den „Rat der Wirtschaftsexperten“ rechnet die Bundesregierung

97

Welchen konkreten Mehrwert sieht die Bundesregierung in diesem „Rat der Wirtschaftsexperten“?

98

Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und des digitalen Wandels derzeit? Welche konkreten Projekte existieren, und wie werden diese konkret finanziert (vgl. Artikel 21 des Vertrages)?

99

Existieren bereits konkrete Vorstellungen, wie die ethischen Leitlinien für neue Technologien aussehen sollen? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten, dass alle anderen Länder diese Leitlinien auch akzeptieren?

100

Wie konkret sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Innovationen auf deutsch-französischer Ebene gefördert werden?

101

Wozu wird ein gemeinsamer Koordinationsprozess für oftmals regionale Ideen nach Ansicht der Bundesregierung benötigt?

102

Wie soll konkret eine gemeinsame Finanzierung für gemeinsame Forschungsprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung aussehen?

103

Mit welchem Kostenfaktor und welcher Kostenaufteilung rechnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang? Werden nationale Programme eingestellt, sobald deutsch-französische Programme anlaufen?

104

Welchen konkreten Mehrwert erkennt die Bundesregierung in einem „deutsch-französischen Zukunftswerk“ (Artikel 22)?

105

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Zukunftswerk konkret gestaltet und ausgestattet sein, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung konkret?

106

Wie sind „Interessenträger“ definiert, und was sind „einschlägige Akteure“ (Artikel 22)? Unter welchen Voraussetzungen wird man Teil des „deutsch-französischen Zukunftswerks?“

107

Warum ist keine Berichterstattung über die Vorbereitung der Treffen an die deutsch-französische Parlamentarische Versammlung vorgesehen (Artikel 23 des Vertrages)?

108

Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine vergleichbare Praxis bereits? In welchem Umfang finden gegenseitige Besuche der Kabinettssitzungen bereits heute statt (Artikel 24 des Vertrages)?

109

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung konkret organisatorisch verfahren? Wie wird im Falle sensibler oder geheimer Informationen verfahren?

110

Welchen konkreten Mehrwert hat nach Ansicht der Bundesregierung die Teilnahme eines Regierungsmitglieds einer anderen Regierung an einer deutschen Kabinettssitzung und umgekehrt?

Berlin, den 13. Mai 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen