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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Leerstand bundeseigener Immobilien

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1035821.05.2019

Leerstand bundeseigener Immobilien

der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 17. April 2019 einen Entwurf zum sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen, der unter anderem vorsieht, das Trennungsgebot zwischen Abschiebehaftplätzen und Haftplätzen im regulärem Justizvollzug tiefgreifend aufzuweichen. Begründet wird dies damit, dass anderweitig dem Bedarf an Abschiebehaftplätzen zukünftig nicht ausreichend Haftplätze gegenüber stünden. Einer Aufweichung des Trennungsgebotes, und sei es nur zeitlich befristet, stehen grundrechtliche bzw. europarechtliche Bedenken entgegen (vgl. Europäischer Gerichtshof – EuGH, Rs. C-473/13 und C-514/13). Daneben melden einige Bundesländer bereits jetzt, dass die Kapazitäten im regulären Justizvollzug ausgelastet seien (vgl. https://rp-online.de/politik/deutschland/migration/gesetzespaket-zu-abschiebehaft-nrw-justizministerium-zerlegt-seehofers-vorhaben_aid-38177485). Es ist aus Sicht der Fragesteller daher dringend geboten, nach Alternativen zum o. g. Vorschlag zu suchen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen zum Stichtag 30. April 2019 leer (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele dieser in Frage 1 erfragten Liegenschaften eignen sich aus Sicht der Bundesregierung als spezielle Hafteinrichtung i. S. d. § 62a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)?

3

Mit welchem Aufwand ist der Umbau der in Frage 2 erfragten Liegenschaften zu speziellen Hafteinrichtungen i. S. d. § 62a Absatz 1 Satz 1 AufenthG verbunden?

4

Welche Liegenschaften der Bundeswehr im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden zum Stichtag 30. April 2019 nicht mehr benötigt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Für wie viele der in Frage 4 erfragten Liegenschaften liegt eine Freigabeerklärung des Bundesministeriums der Verteidigung vor?

6

Bei wie vielen ehemaligen Liegenschaften der Bundeswehr hat seit dem 1. März 2011 eine Flächenkonversion stattgefunden?

7

Wie viele Gebietskörperschaften oder mehrheitlich von diesen getragenen Einrichtungen haben bis zum 30. April 2019 von ihrem gemäß Beschluss des Haushaltsausschusses vom 21. März 2012 (Ausschussdrucksache 17(8) 4356) bestehenden Erstzugriffrecht für ehemalige militärische Anlagen Gebrauch gemacht?

8

Wie viele Konversionsgrundstücke wurden abweichend vom allgemeinen Haushaltsrecht unterhalb des Verkehrswertes verkauft?

9

Für wie viele der sich noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindlichen leerstehenden Liegenschaften der Bundeswehr (siehe Frage 4) ist eine Zwischennutzung vorgesehen?

10

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Zwischennutzung dieser Liegenschaften?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, Liegenschaften im Sinne von Frage 4 als spezielle Hafteinrichtungen i. S. d. § 62a Absatz 1 Satz 1 AufenthG zu nutzen,

a) durch Freigabeerklärung des Bundesministeriums der Verteidigung,

b) als Zwischennutzung?

12

Welche Kasernen der Bundespolizei bzw. des ehemaligen Bundesgrenzschutzes im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden zum Stichtag 30. April 2019 nicht mehr benötigt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Für wie viele der sich noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindlichen ehemaligen Kasernen der Bundespolizei ist eine Zwischennutzung vorgesehen?

14

Wie viele Kasernen der Bundespolizei bzw. des ehemaligen Bundesgrenzschutzes wurden

a) seit 21. Dezember 2007 und

b) seit 12. Dezember 2008 an private Eigentümer veräußert?

15

Wie viele der in Frage 14 erfragten Kasernen werden von der Bundespolizei weiterhin genutzt?

16

Unter welchen Umständen ist ein Rückerwerb dieser ehemaligen Kasernen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, wie etwa 2018 in Ratzeburg geschehen (vgl. www.ln-online.de/Lokales/Lauenburg/Bundespolizei-Ratzeburg-Standort-ist-gesichert), aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll?

17

Hat die Bundesregierung eine Prüfung veranlasst, inwieweit Einrichtungen nach Frage 4 sowie Frage 12 zur entsprechenden Umnutzung als Abschiebehafteinrichtungen i. S. d. § 62a Absatz 1 Satz 1 AufenthG infrage kommen?

18

Plant die Bundesregierung eine entsprechende Prüfung i. S. d. Frage 17 in Zukunft?

Berlin, den 15. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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