Besteuerung von Kleinunternehmern
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Kleinunternehmer müssen in ihren Rechnungen (sofern sie nicht zur Umsatzsteuer optiert haben) keine Umsatzsteuer ausweisen. Anspruch auf den Kleinunternehmerstatus haben nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Unternehmer und Selbstständige, deren „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird“. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung soll vornehmlich der Vereinfachung dienen, um junge und kleine Unternehmen von steuerbürokratischen Auflagen zu entlasten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele umsatzsteuerliche Kleinunternehmer gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Wie hat sich die Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie viele Existenzgründungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland, und wie hat sich die Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
a) Wie viele Existenzgründer machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch?
b) Wie viele davon machen auch nach dem Gründungsjahr weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der (durchschnittliche) jährliche Umsatz bzw. Gewinn von Kleinunternehmern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gewählte Unternehmensform (z. B. Personen- oder Kapitalgesellschaft) von Kleinunternehmern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Branchen Kleinunternehmer primär tätig sind (bitte die wichtigsten Branchen auflisten)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch die Kleinunternehmerregelung?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch die zu erwartenden Steuermindereinnahmen bei einer Erhöhung der Grenzwerte auf 20 000, 25 000, 30 000 oder 35 000 Euro wären?
b) Wann wurden die Grenzwerte der Kleinunternehmerregelung das letzte Mal angepasst?
c) Plant die Bundesregierung Anpassungen für die Grenzwerte bei der Kleinunternehmerregelung?
d) Plant die Bundesregierung sonstige gesetzliche Änderungen für Kleinunternehmer?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den jährlichen Bürokratieaufwand für Kleinunternehmer?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufwandseinsparungen für Kleinunternehmer durch die Kleinunternehmerregelung (bitte pro Kleinunternehmer und insgesamt angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Missbrauch bei der Kleinunternehmerregelung? Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle durch möglichen Missbrauch der Kleinunternehmerregelung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über vergleichbare Kleinunternehmerregelungen in den EU-Mitgliedstaaten? Wie hoch sind die Grenzwerte in den anderen EU-Mitgliedstaaten?