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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

PFC-Kontaminationen in Standorten und Liegenschaften der Bundeswehr

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1079511.06.2019

PFC-Kontaminationen in Standorten und Liegenschaften der Bundeswehr

der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Michael Georg Link, Alexander Müller, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Als „schleichendes Gift“ bezeichnet die „ARD“ die Chemikalie PFC (www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/bundeswehr-pfc-101.html). PFC ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Dieses chemische Mittel wird weltweit bei bestimmten Bränden in Form von PFC-haltigen Schaumlöschmitteln zur Brandbekämpfung durch Feuerwehren eingesetzt und wurde auch bis zur Änderung der Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung im Jahre 2007, die die Nutzung der PFC-Substanz „Perfluoroctansulfonsäure – (PFOS)“ reglementiert, bei der Bundeswehr verwendet. Löschschäume mit einer Maximalkonzentration für PFOS auf 0,001 Massenprozent werden noch heute eingesetzt.

Bei PFC handelt es sich um Verbindungen aus Kohlenstoffketten, bei denen Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt werden. Als Löschmittel hat PFC einen sehr hohen Wirkungsgrad bei der Brandbekämpfung von brennenden Flüssigkeiten oder schmelzenden Feststoffen. Deshalb wurde auch bei der Bundeswehr-Feuerwehr PFC-haltiger Löschschaum eingesetzt.

Zwar setzt die Bundeswehr aktuell ausschließlich Löschmittel ein, die den gesetzlichen Anforderungen (EU-Richtlinie 757/2010/EU) entsprechen. Dennoch wurden bis zum Verbot der Nutzung von PFC-haltigem Löschschaum durch die Bundeswehr-Feuerwehren Liegenschaften wie Truppenübungsplätze, aber auch vor allem Flugplätze und Munitionsdepots über Jahrzehnte verunreinigt, wie der „Bayerische Rundfunk“ (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundestagbeschaeftigt-sich-mit-pfc-problem-der-bundeswehr,RPnubgk) und die „ARD“ im April 2019 aufdeckten.

Aktuelle Stellungnahmen der Bundesregierung zum Sachverhalt sucht man vergebens. Die Informationsseite der Bundeswehr (www.iud.bundeswehr.de/portal/a/iudbw/start/aktuell/infopfc/!ut/p/z1/hU67DoIwFP0WB9beKyg-NuJAIBglDEIXU6AWTKGkVPDzxTCZaDzbeeYAhRRoy4ZaMFOrlsmJZ9S9urtV4NsJHk_RwcY4iQPHCW0bfYTLvwCdbPwBDyEpOWTTxub3xhISoEDvbGBP0iltJDeEFe-HkFWsLSU_q8KbhRCokCqfr3tt7mwFUM1vXHNNHnqSK2O6fm-hheM4EqGUkJwUqrHwW6VSvYH0Mwldk47orOUQeYsXq5Lo5g!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_694IG2S0MOLC20QSQI33J220G1) verweist lediglich auf Dokumente aus den Jahren 2014 und 2018. Über das genaue Ausmaß der PFC-Kontaminationen und die Gefahren für die Anwohner der betroffenen Standorte sowie die Umwelt gibt es keine Auskünfte. Zwar ist es unklar, ab welcher Konzentration PFC Auswirkungen auf die Gesundheit hat; so gibt es auch bisher keine Grenzwerte, dennoch reichert sich PFC in einigen Organismen laut Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/per-polyfluorierte-chemikalien-pfc) an und wirkt gesundheitsschädlich auf den Menschen. Deshalb benötigen die Fragesteller dringend bessere Aufklärung für die Bürgerinnen und Bürger und Sanierungen müssen bei Kontaminationen schnellstmöglich angegangen werden. Den Fragestellern liegt ein internes Papier der Bundeswehr vor, in dem die Bundeswehr vermutete und bekannte PFC-Kontaminationen bei genutzten Bundeswehrliegenschaften unterscheidet. Diese Liste führt 136 Bundeswehrliegenschaften auf unter Nennung der Liegenschaft und des Status der PFC-Bearbeitung mit der Einteilung „bekannt“, „Verdacht“ und „Verdacht nicht bestätigt“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie definiert die Bundesregierung eine bekannte PFC-Kontamination? Welche Tatbestände müssen erfüllt sein, um als „bekannt“ sprich bestätigt eingestuft zu werden?

2

Bei welchen von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften liegt nach Kenntnis der Bundesregierung eine bekannte PFC-Kontaminationen vor (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft, des übergeordneten Organisationsbereiches sowie seit welchem Jahr dies bekannt ist aufschlüsseln)?

3

Bei welchen in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften wurden bisher Boden- oder Grundwasseruntersuchungen hinsichtlich einer PFC-Kontaminationen durchgeführt (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft, Zeitpunkt der Untersuchung, sowie Ergebnis der Untersuchung aufschlüsseln)?

4

Für welche in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften wurden bisher abschließende Gefährdungsabschätzungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) durchgeführt? Mit welchem Ergebnis?

5

Wann werden bei den in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften, die nicht in Frage 4 genannt wurden, diese abschließende Gefährdungsabschätzungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) veranlasst?

6

Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und welche Sanierungsarbeiten sind an den in der Antwort zu Frage 2 genannten Liegenschaften veranlasst bzw. geplant?

a) Wann werden die Sanierungsarbeiten an den in der Antwort zu Frage 2 benannten Liegenschaften begonnen (bitte nach Liegenschaft und Sanierungsbeginn aufschlüsseln)?

b) Wann werden die Sanierungsarbeiten an den in der Antwort zu Frage 2 benannten Liegenschaften voraussichtlich beendet (bitte nach Liegenschaft und geplanter Sanierungsabschluss aufschlüsseln)?

7

Welche Gemeindeflächen (Grundwasser, Weiher, Seen etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die PFC-Kontamination der Bundeswehr ebenfalls kontaminiert, und was wurde getan, um die Kommunen zu informieren und zu schützen?

8

Wie definiert die Bundesregierung einen Verdachtsfall einer PFC-Kontamination? Welche Tatbestände müssen erfüllt sein, um als Verdachtsfall eingestuft zu werden?

9

Bei welchen von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften liegt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verdachtsfall einer PFC-Kontamination vor (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft, des übergeordneten Organisationsbereiches und seit welchem Jahr dieser Verdacht besteht aufschlüsseln)?

10

Wie und wann wird das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und nachgeordnete Bereiche diese Verdachtsfälle überprüfen (bitte Konzept und Zeitplan darlegen)?

11

Bei welchen in der Antwort zu Frage 9 genannten Liegenschaften wurden bisher Boden- oder Grundwasseruntersuchungen hinsichtlich einer PFC-Kontaminationen durchgeführt (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft, Zeitpunkt der Untersuchung, sowie Ergebnis der Untersuchung aufschlüsseln)?

12

Bei welchen in der Antwort zu den Fragen 2 und 9 genannten Liegenschaften sind noch Boden- oder Grundwasseruntersuchungen hinsichtlich einer PFC-Kontaminationen geplant (bitte nach Bundesländern unter Nennung der Liegenschaft sowie voraussichtlichem Zeitpunkt der Untersuchung aufschlüsseln)?

13

Wie viel Geld war im Haushalt der Bundesregierung 2014 bis 2018 für die Überprüfung und Sanierung von PFC-Kontaminationen der Bundeswehr eingestellt (bitte unter Nennung der Jahresscheiben, Einzelpläne und Kapitel sowie des tatsächlichen Mittelabflusses auflisten)?

14

Wofür wurde das Geld genutzt, und für welche Liegenschaften (bitte das Bundesland nennen) wurde es abgerufen?

15

Wie viel Geld ist aktuell im Haushalt 2019 der Bundesregierung für die Überprüfung und Sanierung von PFC-Kontaminationen Bundeswehr eingestellt (bitte unter Nennung der Jahresscheiben, Einzelpläne und Kapitel auflisten)?

16

Wie viel Geld plant die Bundesregierung in der mittelfristigen Finanzplanung für die Überprüfung und Sanierung von PFC-Kontaminationen der Bundeswehr ein?

17

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um zu klären, inwiefern die durch die Bundeswehr verursachten PFC-Kontaminationen gesundheitsschädlich sind? Ist der Bundesregierung bekannt, ob PFC für den Menschen schädlich ist und welche Auswirkungen PFC auf den menschlichen Organismus hat?

18

Mit welchen Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene arbeitet das BMVg und nachgeordnete Behörden zusammen, um die Auswirkungen der PFC-Kontaminationen zu untersuchen?

19

Wurden im vergangenen September beim Moorbrand auf dem Bundeswehrgelände bei Meppen PFC-haltige Löschschäume verwendet? Wenn ja, durch wen, in welchem Umfang, und wo genau?

20

Welche gesetzlich geltende Höchstkonzentration bei PFC-haltigen Löschschäumen ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zulässig?

21

Wie hoch ist aktuell der PFC-Gehalt in durch die Bundeswehr verwendeten Löschschäumen?

Berlin, den 29. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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