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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ehrenamt vereinfachen

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1090814.06.2019

Ehrenamt vereinfachen

der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Johannes Vogel (Olpe), und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Zivilgesellschaft ist neben Staat und Markt die dritte Ebene, die Ausdruck des demokratischen Gemeinwesens ist. Getragen wird sie durch bürgerschaftliches Engagement, das sich durch Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung ausdrückt. Das Engagement in Vereinen, Verbänden, in Institutionen und Initiativen des Gemeinwesens, für andere Menschen und die Umwelt ist ein wichtiger Faktor für die Vitalität eines demokratischen Staates. Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann durch diesen Einsatz gestärkt werden, was bedeutet, dass es das Ziel eines demokratisch verfassten Staates sein sollte, dieses zu fördern. Dieser Zusammenhang wurde erkannt und hat zu einem gesteigerten Interesse von politischen Institutionen geführt. Inzwischen wird bürgerschaftliches Engagement allerdings staatlicherseits vermehrt als „problematisch“ wahrgenommen, „als etwas gesellschaftlich Nützliches und Positives, das aber nicht mehr selbstverständlich ist und kaum mehr voraussetzungslos angenommen werden kann“ (Helmut K. Anheier/ Stefan Toepler: Bürgerschaftliches Engagement zur Stärkung der Zivilgesellschaft im internationalen Vergleich, in: Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ Deutscher Bundestag (eds) Bürgerschaftliches Engagement im internationalen Vergleich. Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des 14. Deutschen Bundestages, vol 11, Wiesbaden 2003, S. 13 – 14). Das Ziviz-Survey 2017 des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft zeigt, dass besonders Menschen mit niedriger Schulbildung und mit Migrationshintergrund weniger in ehrenamtlicher Tätigkeit vertreten sind (Deutscher Freiwilligensurvey). Darüber hinaus nennen 28 bis 30 Prozent der ehrenamtlich Tätigen laut eines Forschungsberichts zum Ehrenamt aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart Überlastung als eines der größten Probleme und 31 bis 36 Prozent der Befragten sehen Verbesserungsbedarf bei der fachlichen Unterstützung (Forschungsbericht: Ehrenamt in der Diözese Rottenburg-Stuttgart). Schlechte Vereinbarkeit ist der Hauptgrund, warum Menschen ihr kirchliches Ehrenamt niederlegen – für 30 Prozent ist ihr Engagement nicht mit ihrem Beruf vereinbar, 22 Prozent können dies nicht mit ihrer Familie in Einklang bringen (Forschungsbericht: Ehrenamt in der Diözese Rottenburg-Stuttgart).

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Vereins- und Verbandswesens zu ergreifen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 16). Dazu werden folgende Maßnahmen aufgezählt: „Entbürokratisierung Ehrenamt, Gründung Ehrenamtsstiftung, Ausbau Mehrgenerationenhäuser, Stärkung Bundes- und Jugendfreiwilligendienst“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 16). Weiter heißt es in Kapitel XI Absatz 3 Stadtentwicklung und Baukultur: „Wir werden die ressortübergreifende Zusammenarbeit ausbauen. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wollen wir ehrenamtliches Engagement und gemeinwohlorientierte Initiativen stärken. Dafür wollen wir bestehende Rechtsgrundlagen sowie Finanzierungs- und Beratungsinstrumente überprüfen und, wo nötig, verbessern“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 113). In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stärkung und Entbürokratisierung des Ehrenamts“ auf Bundestagsdrucksache 19/9579 heißt es: „Daher unterstützt und stärkt die Bundesregierung mit geeigneten Maßnahmen das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement“, es wird allerdings nicht aufgelistet, welche Maßnahmen hierunter fallen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche konkreten Maßnahmen, die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9579 genannt werden, hat die Bundesregierung wann ergriffen, um Erfahrungswerte aus der Praxis ehrenamtlich Tätiger in den Gesetzgebungsprozess mit einzubeziehen?

2

Welche Problemfelder, Hürden und Herausforderungen identifiziert die Bundesregierung hinsichtlich der Ausübung eines Ehrenamtes bzw. bürgerschaftlichen Engagements?

3

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann dafür ergriffen, dass die Gruppe von Menschen mit geringer Schulbildung unter den ehrenamtlich Tätigen stärker vertreten ist?

4

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann dafür ergriffen, dass die Gruppe von Menschen mit Migrationshintergrund unter den ehrenamtlich Tätigen stärker vertreten ist?

5

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann dafür ergriffen, die Freiwilligengewinnung zielgruppengerecht über digitale Werbekanäle anzusprechen?

6

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann ergriffen, damit eine wirksame Kultur der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in ein Gesamtkonzept eingebettet wird, das die Engagierten in den Mittelpunkt stellt und ihr Wirken der Öffentlichkeit bekannter macht?

7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Haftungsfolgen für ehrenamtliche Vorstände sowie für geringfügig Beschäftigte gemeinnütziger Vereine aufgrund der Arbeitszeitdokumentation gemäß § 17 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu reduzieren (zur Anwendung vgl. § 1 Absatz 1 und 2 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung – MiLoDokV)?

8

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ehrenamtlich tätige Vorstände gemeinnütziger Vereine vor Haftungsfolgen hinsichtlich der Arbeitszeitdokumentation zu schützen?

Falls keine Maßnahmen in Planung sind, wie begründet die Bundesregierung, dass keine Maßnahmen geplant sind?

9

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gerade regionale Vereine vor unverhältnismäßigen Folgen des MiLoG wie den Entzug der Gemeinnützigkeit zu schützen?

10

Welche konkreten Erleichterungen plant die Bundesregierung für ehrenamtlich tätige Vorstände gemeinnütziger Vereine, die nicht auf Zuarbeit hauptamtlicher Mitarbeiter zurückgreifen können?

11

Plant oder ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um steuerrechtliche Erleichterungen für gemeinnützige Vereine zu schaffen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass keine Maßnahmen geplant oder ergriffen werden?

12

Wie begründet die Bundesregierung, dass Sportvereine gegenüber Wohlfahrtsverbänden mit Blick auf die Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen im Bereich des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes anders gestellt sind?

13

Hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2 400 Euro auf 3 000 Euro und die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro anzuheben, geprüft?

a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung des Vorschlages?

b) Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates, die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anzuheben, nicht gefolgt?

c) Wenn nein, warum nicht?

14

Hat die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrates „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35 000 Euro auf 45 000 Euro“ geprüft?

a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung?

b) Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, nicht nachgekommen?

c) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. Juni 2019

Christian Lindner und Fraktion

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