Belastungen für Banken in Europa durch die anhaltende Niedrigzinsphase und gestiegene Regulierung
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Forschungszentrum SAFE hat eine Studie über die Effekte der Reformen europäischer Finanzmarktregulierung seit der Finanzkrise herausgegeben, in der dieses zu dem Schluss kommt, dass die Regulierungsmaßnahmen seit der Finanzkrise in Deutschland (2008 bis heute) im Großen und Ganzen wirksam waren. Das Finanzsystem sei heute widerstandsfähiger als zuvor, auch wenn durch die Regulierung bei den Finanzinstitutionen teils hohe Kosten, insbesondere in den Bereichen Anlageberatung, Wertpapiergeschäft und Meldewesen, entstanden sind (https://safe-frankfurt.de/de/news-media/alle-news/einzelansicht/gutes-zeugnis-fuer-reformen-der-finanzmarktregulierung-seit-der-krise.html).
Die Forschungsabteilung der Deutschen Bank AG kam auf der anderen Seite in einer nahezu zeitgleich erschienen Studie zu dem Ergebnis, dass die Rentabilität europäischer Banken durch die geringeren Zinsen auf der einen Seite und die stark zugenommene Regulierung auf der anderen Seite immer weiter sinkt. Dies könnte laut Deutscher Bank dazu führen, dass europäische Banken in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein werden, mit US-amerikanischen Banken im Wettbewerb zu bestehen (www.dbresearch.de/PROD/RPS_DE-PROD/PROD0000000000488973/How_to_fix_European_banking…_and_why_it_matters.pdf).
Die DK Bank geht in einer Veröffentlichung, ebenso aus dem März 2018, davon aus, dass allein die Umsetzungskosten von MiFID II (Zweite europäische Finanzmarktrichtlinie), MiFIR (Finanzmarktverordnung) und PRIIPs (Packaged Retail Investment and Insurance-based Products) bei rund 6 Mrd. Euro liegen würden, ohne einen nennenswerten Mehrwert für die Verbraucher zu generieren (https://die-dk.de/media/files/DK_Auswirkungsstudie_Mifid_Mifir_.pdf).
Bislang sind im Falle einer Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht die damit verbundenen Kosten von der „One in, one out“-Regel ausgenommen. Die „One in, one out“-Regel sieht vor, dass für neue Vorgaben, die laufenden Erfüllungsaufwand der Wirtschaft hervorrufen, bis spätestens zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode Entlastung in gleicher Höhe geschaffen werden muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Finanzmarktstabilität innerhalb der Europäischen Union und insbesondere in Deutschland?
Wie hoch ist derzeit der Stand der notleidenden Kredite innerhalb der Europäischen Union (bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rentabilität deutscher bzw. europäischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt?
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich die Rentabilität amerikanischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt?
b) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für eine unterschiedliche Entwicklung der Rentabilität?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Marktkapitalisierung deutscher bzw. europäischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt?
a) Wie hat sich im Vergleich die Marktkapitalisierung amerikanischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt?
b) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für eine unterschiedliche Entwicklung der Marktkapitalisierung?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
c) Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn größten Banken nach Marktkapitalisierung in Europa bzw. weltweit?
Wie haben sich die Anzahl der Filialen und die Anzahl der Mitarbeiter im deutschen Bankensektor nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die niedrigen bzw. negativen Zinsen auf die Rentabilität deutscher bzw. europäischer Banken auswirken?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Deutschen Bank, dass sich die niedrigen Zinsen negativ auf die Rentabilität deutscher bzw. europäischer Banken ausgewirkt haben?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einlagenerlöse deutscher bzw. europäischer Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte absolut und relativ angeben)?
c) Wie viele „Strafzinsen“ zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche bzw. europäische Banken jährlich an die Europäische Zentralbank?
d) Wie viele Zinsen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die amerikanischen Banken jährlich von der FED (Federal Reserve System)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzungskosten der Finanzmarktregulierung der letzten zehn Jahre?
a) Wie hoch waren die Kosten für MiFIR?
b) Wie hoch waren die Kosten für MiFiD II?
c) Wie hoch waren die Kosten für PRIIPs?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft: „MiFID II/MiFIR und die PRIIPs-VO bedingen erhebliche direkte und indirekte Kosten sowie weitere Belastungen auf Seiten der Institute. Ein (zusätzlicher) Nutzen, der die regulatorischen Belastungen rechtfertigen könnte, ist bestenfalls zweifelhaft und tendenziell sogar negativ“?
Wenn ja, welche Änderungen strebt die Bundesregierung an?
Gibt es bei der Bundesregierung konkretisierende Überlegungen, den weitergehenden Ansatz zur Schaffung einer „Small Banking Box“ fortzuentwickeln, nachdem im Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum SAFE-Gutachten ausgeführt wird, dass die zukünftige europäische Umsetzung des im Dezember 2017 vom Baseler Ausschuss beschlossene Paket zur Vollendung von Basel III hierzu eine gute Gelegenheit bietet (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2019-03-15--eckpunkte-gutachten-SAFE.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
Wurden bereits konkrete Maßnahmen zur Prüfung der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV) auf Redundanzen, der erweiterten Nutzung von Ermessensspielräumen in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Schaffung eines modernen, flexiblen und ganzheitlichen Meldewesens eingeleitet, wie im BMF-Eckpunktepapier skizziert?
Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Kosten, die für die Erstellung von Abwicklungsplänen und Stresstests anfallen?
Wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung Spielraum für eine Ausweitung proportionaler Regelungen im Kontext der Sanierung und Abwicklung von Instituten (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive –/SRMR – Single Resolution Mechanism Regulation –)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bankenabgabe für die Finanzierung des Abwicklungsfonds für deutsche bzw. europäische Banken jährlich?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Finanzierung des Abwicklungsfonds tatsächlich 2023 abgeschlossen ist, oder erwartet sie die dauerhafte Fortführung der Bankenabgabe?
Sieht die Bundesregierung Unzulänglichkeiten bei der Berechnung des Beitrags zum Abwicklungsfonds bzw. der zu Zahlung verpflichteten Institute, zum Beispiel
a) im Hinblick auf die Einbeziehung von Instituten, die überhaupt nicht abgewickelt werden?
Wenn ja, welche Änderungen sind seitens der Bundesregierung geplant?
b) im Hinblick auf eine fehlende Dynamisierung der statischen Grenzen für Pauschalbeitragsinstitute?
Wenn ja, welche Änderungen sind seitens der Bundesregierung geplant?
c) im Hinblick auf den allenfalls mangelhaften Abzug von politisch erwünschten Förderdarlehen (z. B. im Immobilien- oder Gründungsbereich) vom Grundbeitrag der Beiträge bzw. einzelnen Risikofeldern?
Wenn ja, welche Änderungen sind seitens der Bundesregierung geplant?
d) im Hinblick auf eine nur unzureichende Berücksichtigung der Mitgliedschaft von Instituten in einem institutsbezogenen Sicherungssystem bei der Ermittlung der Höhe der Bankenabgabe?
Wenn ja, welche Änderungen sind seitens der Bundesregierung geplant?
Findet die Vorgabe der Bundesregierung, die in ihrem Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ beschlossen hat, bei der Umsetzung in nationales Recht europäische Vorgaben nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen zu versehen, Anwendung im Bereich der Finanzmarktregulierung?
Plant die Bundesregierung mit Blick auf die hohen Belastungen der Kreditwirtschaft durch die EU-Finanzmarktregulierung, künftig die Kosten im Falle einer Eins-zu-eins-Umsetzung in nationales Recht in die Gesamtkosten (und damit in die „One in, one out“-Regel) einzubeziehen?