Der externe Sachverstand im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Olaf In der Beek, Stephan Thomae, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung. Das berühmteste Expertengremium der Bundesregierung ist vermutlich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als die fünf Wirtschaftsweisen.
In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4096).
Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet, jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für Informationstechnik, eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag.
Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den Entwicklungen hinterherläuft, statt sie wirklich vorwegzudenken. Bestenfalls wissen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit und Wohlstand für alle von unten wachsen können.
Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt.
Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien), unterhalten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die ihm nachgeordneten Bundesbehörden und die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit derzeit?
Gibt es beim BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen, und wenn ja, welche?
Gibt es beim BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des Verbraucherschutzes befassen, und wenn ja, welche?
Gibt es beim BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Expertengremium bzw. sind die Expertengremien einberufen worden?
Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die Expertengremien?
Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen?
Plant das BMZ in dieser Amtsperiode die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien, und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben?
Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw. beruflicher Tätigkeit angeben, soweit sich daraus die Expertise für das jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien tätig?
Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und berufen worden?
Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucher gewährleistet?
Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet?
Wie viele Mitarbeiter befassen sich im BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Aspekten der Digitalisierung (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)?
Wie viele Mitarbeiter befassen sich im BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Aspekten des Verbraucherschutzes (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)?
Wie viele Mitarbeiter befassen sich im BMZ, den ihm nachgeordneten Bundesbehörden und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)?
Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form, und welchen zeitlichen Intervallen, ab wann?
Wie bemisst das BMZ den Erfolg oder Nutzen seiner Expertengremien?
Machen das BMZ, die ihm nachgeordneten Bundesbehörden und/oder die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit die jeweiligen Beiträge der Expertengremien öffentlich, und falls ja, wo?
Hält das BMZ es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Expertengremien einzuführen?
Nach welchen Kriterien entscheiden das BMZ, die ihm nachgeordneten Bundesbehörden und/oder die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit, ob sie die Empfehlungen der Expertengremien aufgreifen?
Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das BMZ, die nachgeordneten Bundesbehörden und die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant?
Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der an das BMZ, die nachgeordneten Bundesbehörden und die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant?
Welche Personen wurden seit dem Beginn der Amtszeit der Bundesregierung im BMZ als Beauftragte für welche konkreten Aufgaben benannt?
Aus welchen Gründen werden für die oben genannten Aufgaben Beauftragte ernannt, und warum können diese nicht im Rahmen der normalen Aufgabenverteilung innerhalb des BMZ angesiedelt werden?
In welcher Form werden diese Beauftragten vom BMZ entlohnt bzw. erhalten eine Aufwandspauschale?
In welcher Höhe sind jeweils jährlich Kosten für Beauftragte des BMZ durch entsprechende Entlohnung bzw. Aufwandspauschalen angefallen, und aus welchen konkreten Haushaltstiteln werden diese finanziert (bitte die entsprechenden Kosten nach den geleisteten monatlichen und jährlichen Zahlungen und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Beauftragten angeben)?
Inwiefern und in welchem Umfang werden diese Beauftragten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ, nachgeordneter Bundesbehörden und/ oder der Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützt (bitte jeweils den monatlichen Arbeitsaufwand von Mitarbeitern des BMZ, nachgeordneten Bundesbehörden und/oder Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit für die jeweils einzelnen Beauftragten in Vollzeiteinheiten und tatsächlich angefallenen Kosten angeben)?
In welcher Höhe fallen jeweils jährlich Verwaltungsausgaben für die Aufgabenwahrnehmung der in Frage 23 genannten Beauftragten beim BMZ, nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit an (bitte die entsprechenden Ausgaben nach den jeweiligen Beauftragten aufschlüsseln und angeben, aus welchem Haushaltstitel diese Ausgaben finanziert wurden)?
In welcher Höhe fallen jeweils jährlich Reisekosten für die Aufgabenwahrnehmung der in Frage 23 genannten Beauftragten beim BMZ, nachgeordneten Bundesbehörden oder den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit an (bitte die entsprechenden Ausgaben nach den jeweiligen Beauftragten aufschlüsseln und angeben, aus welchem Haushaltstitel diese Ausgaben finanziert wurden)?