Der Stellenwert von Inklusion im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Jens Beeck, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Michael Georg Link, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Menschen mit Behinderungen zählen in vielen Ländern zu den Abgehängten der Gesellschaft. Ihre Lebenssituation ist dabei in wirtschaftlich schlechter entwickelten Staaten zusätzlich erschwert, sie gelten als die Ärmsten der Armen. Etwa eine Milliarde Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern. Die Entwicklungszusammenarbeit ist aus Sicht der Fragesteller hier besonders gefordert, Anreize zu schaffen, um die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Aufgrund ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung sind jedoch gerade Menschen mit Behinderungen häufig für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit schwer erreichbar.
In Anerkennung dieser dringenden, globalen Herausforderung und der völkerrechtlichen Verpflichtung Deutschlands zu inklusiver Entwicklungszusammenarbeit (Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2013 einen Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht, der bis 2015 implementiert werden sollte. Dieser Zeitraum musste vom Bundesministerium bis 2017 verlängert werden. Der Aktionsplan wurde anschließend an das ursprüngliche Laufzeitende vom Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) evaluiert (www.deval.org/files/ content/Dateien/Evaluierung/Berichte/2017/API_final_barrierefrei_FINAL.pdf).
Der Evaluationsbericht verdeutlicht, dass die Zielsetzung des Aktionsplans, die systematische und querschnittsmäßige Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungspolitik sicherzustellen, nicht erreicht wurde.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung versprach bereits 2016 die Ablösung des Aktionsplans durch eine Inklusionsstrategie (vgl. Nationaler Aktionsplan zur UN-BRK, NAP 2.0, Maßnahme 3 im Kapitel Internationale Zusammenarbeit). In einer Stellungnahme zum Evaluationsbericht sah sich das Bundesministerium gezwungen, zumindest einige der Empfehlungen des DEval zur Grundlage der seit Herbst 2017 begonnenen Erarbeitung einer neuen übersektoralen Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu nehmen. Bereits mit dieser Stellungnahme bemühte sich das BMZ jedoch nach Ansicht der Fragesteller, keine klaren Zusagen zu aufgrund der Evaluationsergebnisse an sich zwingenden Kurskorrekturen zu machen (www.bmz.de/ de/zentrales_downloadarchiv/erfolg_und_kontrolle/BMZ-Stellungnahme_zum_ DEval-Bericht_Evaluierung_des_Aktionsplans_Inklusion_2017.pdf und www.bmz. de/de/themen/behinderungen_rechte/deutsche_politik/index.html).
Zur Realisierung der Verpflichtungen aus Artikel 32 der UN- Behindertenrechtskonvention ist nach Auffassung der Fragesteller ein zweigleisiger Ansatz zu verfolgen. Einerseits muss sichergestellt sein, dass Menschen mit Behinderungen in keinem Programm oder Projekt der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit ausgeschlossen werden, sondern Maßnahmen (z. B. der Barrierefreiheit) ihre gleichberechtigte Teilhabe gewährleisten (disabilty mainstreaming). Andererseits müssen strukturelle und gesellschaftliche Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen kompensiert werden, indem Projekte aufgelegt werden, die diese gezielt fördern. Nach Ansicht der Fragesteller bleibt die Bundesregierung hier jedoch weit hinter dem notwendigen Handeln zurück. Allein schon der im Juli 2018 auf freiwilliger Basis von der Bundesregierung auf OECD- Ebene selbst mit verabschiedete OECD DAC Disability Inclusion Policy Marker wurde von ihr bisher nicht eingeführt. Die Bundesregierung widerspricht aus Sicht der Fragesteller damit nicht nur ihren eigenen wiederholten Beteuerungen, sich für eine Verbesserung der Datenlage zu Behinderung und für die Einführung des Markers einzusetzen, sie entzieht sich dadurch auch dem direkten internationalen Vergleich mit anderen OECD-Staaten, von denen einige bereits selbstverständlich den Marker zu implementieren begonnen haben (vgl. https://assets. publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/ file/760997/Disability-Inclusion-Strategy.pdf; www.gov.uk/government/publications/ national-governments-global-disability-summit-commitments).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Warum hat die Bundesregierung den OECD DAC Disability Inclusion Policy Marker, den sie 2018 selbst mit verabschiedet hat, bislang nicht eingeführt, und bis wann wird die Bundesregierung dies spätestens behoben haben?
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen der Inklusion wurden jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 von der Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit jeweils welchem finanziellen und personellen Volumen gefördert (bitte Haushaltstitel sowie Gesamtvolumen bei mehrjährigen Projekten sowie Durchführungsorganisation angeben)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung des Artikels 32 der UN- Behindertenrechtskonvention aus der ersten Staatenprüfung Deutschlands (2015) ergriffen (vgl. https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybody external/TBSearch.aspx?Lang=en&TreatyID=4&DocTypeID=29; www. institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_ Konventionen/CRPD_behindertenrechtskonvention/CRPD_Concluding_ observations_on_the_initial_report_of_Germany_May_2015.pdf)?
Wie stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sicher, dass in den Projekten und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit das disability mainstreaming durchgängig berücksichtigt wird, wie von Bundesminister Dr. Gerd Müller bereits beim Runden Tisch zu Inklusion im November 2014 öffentlich zugesichert (vgl. www.bmz. de/20141111-1; www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/ infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie350_inklusion.pdf)?
Aus welchem Grund musste die Implementierung des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderung entgegen der ursprünglichen Planung um zwei Jahre bis zum Jahr 2017 verlängert werden?
Wann plant die Bundesregierung, ihren Abschlussbericht zum Aktionsplan vorzulegen?
Wie lautet der Bearbeitungsstand der neuen „übersektoralen Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ rund eineinhalb Jahre nach ihrer Ankündigung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, und welche Stellen im BMZ sind in die Erarbeitung dieser übersektoralen Strategie mit eingebunden (vgl. www.gemeinsam- einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/NAP2/NAP2.pdf;jsessi onid=87AF491DB669838F9F60F8AC8BB454B4.1_cid320?__blob=publication File&v=3, Kap. 3.12)?
a) Welche konkreten Inhalte soll diese neue Strategie beinhalten?
b) Wie wird durch die neue Strategie sichergestellt, dass alle Bereiche des BMZ systematisch und nachweisbar die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der von ihnen verantworteten Arbeitsbereiche (entwicklungspolitische Strategiebildung, Landesplanung, Auftragsformate, Monitoring und Evaluierung, Administration und Veranstaltungsmanagement etc.) berücksichtigen?
c) Inwiefern soll im Rahmen dieser neuen Strategie den vom Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit genannten Kritikpunkten bezüglich des 2013 begonnenen Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden?
d) Welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung des Artikels 32 der UN- Behindertenrechtskonvention aus der ersten Staatenprüfung Deutschlands (2015) sollen im Rahmen dieser neuen Strategie festgelegt werden (www.institut- fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_ Konventionen/CRPD_behindertenrechtskonvention/CRPD_Concluding_ observations_on_the_initial_report_of_Germany_May_2015.pdf=?)?
e) Inwiefern soll im Rahmen der neuen Strategie entsprechend Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention sichergestellt werden, dass Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit referatsübergreifend erarbeitet und gesteuert werden?
f) Inwiefern werden Verbände, Interessenvertretungen und Nichtregierungsorganisationen in Deutschland und in den Partnerländern der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit in den Bearbeitungsprozess zu dieser neuen Strategie konkret einbezogen?
g) Welche Expertinnen und Experten mit Behinderungen im Ausland, insbesondere solche aus Entwicklungsländern, wurden in den aktuellen Erarbeitungsprozess zur Inklusionsstrategie in Planungs- und Entscheidungsprozesse konkret eingebunden?
h) Wann ist konkret mit einer Finalisierung der neuen „übersektoralen Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ zu rechnen?
i) Wann plant die Bundesregierung den Deutschen Bundestag hierüber zu unterrichten, bzw. in welchem Rahmen plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die parlamentarische Begleitung zu dieser Strategie? Wenn keine parlamentarische Begleitung vorgesehen ist, warum nicht?
Welche Meilensteine hat sich die für die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit zuständige Parlamentarische Staatssekretärin gesetzt, um Inklusion im BMZ und in der Zusammenarbeit mit den Partnerländern voranzutreiben?
a) Welche Verbesserungen will sie bis zum Ende der laufenden Legislatur für Menschen mit Behinderungen erreicht haben?
b) Wie organisiert sie die referats- und ressortübergreifende Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion in der internationalen Zusammenarbeit?
Plant die Bundesregierung angesichts der im Evaluierungsbericht kritisierten mangelnden finanziellen und personellen Ausstattung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Umsetzung des Aktionsplans eine höhere Mittelzuweisung zugunsten der neuen „übersektoralen Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ (vgl. www.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/Berichte/2017/API_final_ barrierefrei_FINAL.pdf, Seiten vii, viii, 53 , 90)?
Falls ja, in welchem konkreten Rahmen soll dies im Vergleich zur bisherigen finanziellen und personellen Ausstattung geschehen, und wie wird dies im Haushaltsplan berücksichtigt (bitte konkrete Haushaltstitel, geplante Vollzeitäquivalente sowie entsprechende Mehrausgaben bzw. personelle Aufstockungen nennen)? Falls nein, weshalb nicht?
In welchem Maße wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der neuen „übersektoralen Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ am vom Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit kritisierten Vorgehen festhalten, hauptsächlich bereits bestehende Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zu modifizieren, damit diese das Thema Inklusion berücksichtigen, statt genuin inklusive Projekte zu konzipieren und durchzuführen (vgl. www.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/Berichte/2017/API_final_ barrierefrei_FINAL.pdf. Seiten 51, 65)?
Welche konkreten neuen, genuin inklusiven Projekte sollen nach bisherigem Planungsstand der Bundesregierung im Rahmen der neuen „übersektoralen Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ umgesetzt werden?
Inwieweit berücksichtigen die Beratungsangebote von Engagement Global (und insbesondere bengo) nach Kenntnis der Bundesregierung bereits das Thema Inklusion, und wie wird sich ihre Arbeit im Lichte der neuen „übersektoralen Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ anpassen?
Welche konkreten Erfahrungen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Zuge bilateraler, inklusionsfokussierter Entwicklungszusammenarbeit mit Nehmerländern hinsichtlich ihrer Sensibilisierung und ihres Engagements für das Thema Inklusion gemacht?
Ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowohl im Sitz Berlin als auch in Bonn vollumfänglich barrierefrei umgebaut?
Falls nein, wann wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in beiden Dienstsitzen barrierefrei umgebaut sein?
Wie haben sich sowohl die Zahl als auch der Anteil der im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei Engagement Global arbeitenden Menschen mit Behinderungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In welchen Arbeitsbereichen sind Menschen mit Schwerbehinderungen dort tätig?
Wie viele Mitarbeitende des BMZ mit Behinderungen sind derzeit im Ausland eingesetzt?
Gibt es hinsichtlich ihrer maximalen Einsatzdauer und der Art ihrer Tätigkeit Unterschiede zu ihren Kolleginnen und Kollegen ohne Beeinträchtigungen?
Sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Vermerke bzw. Beschwerden von Menschen mit Behinderungen im Hause bezüglich nicht barrierefreier Räumlichkeiten und Kommunikation an den Dienstsitzen des Bundesministeriums in Bonn und Berlin bekannt?
Wenn ja, welche konkreten Beschwerden bezüglich nicht barrierefreier Räumlichkeiten bzw. Zugänge oder Kommunikation in jeweils welchem Dienstsitz sind dem Bundesministerium bekannt?