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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen der US-Terrorlisten für EU-Bürger

Erstellung von Listen durch US-Behörden mit Namen von als terroristisch eingestuften Personen und Organisationen (Terrorlisten), Bewertung der Listen unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, Datenaustausch und Datenweitergabe zwischen deutschen und US-amerikanischen Behörden, datenschutzrechtliche Verstöße, Anzahl der in den Listen geführten EU- und Bundesbürger, Folgen der Listung, Möglichkeiten des Vorgehens gegen die Auflistung für Bürger

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/111318. 03. 2010

Auswirkungen der US-Terrorlisten für EU-Bürger

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Petra Pau, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

US-Regierungsbehörden führen verschiedene Listen mit Namen von Terrorverdächtigen und als terroristisch eingestuften Organisationen (im folgenden Terrorlisten). Die Listung kann Maßnahmen – angefangen von einer besonderen Sicherheitsüberprüfung bei der Einreise in die USA über die Visumsverweigerung bis zur Einziehung von Vermögenswerten in den USA – mit sich bringen. Das US-Außenministerium unterhält eine Liste ausländischer terroristischer Organisationen, eine weitere solche Liste wird vom US-Finanzministerium geführt.

Die Terrorist Identities Datamart Environment (TIDE) der Bundespolizei FBI (Federal Bureau of Investigation) im National Security Branch Analysis Center (NSAC) in der Nähe von Washington listet die Namen von über 400 000 Verdächtigen bei insgesamt einer Million Einträgen. Täglich wird die Liste nach Angaben des FBI um 1 600 Einträge ergänzt. Weniger als 5 Prozent der Gelisteten sind US-Bürger oder legal in den USA lebende Ausländer (Washington Post, 1. November 2009). Unter Verantwortung der Transportation Security Administration (TSA) als Teil des Departement of Homeland Security wird eine „No-Fly“-Liste geführt, die nach FBI-Angaben 9 Prozent der in der zentralen Datei gelisteten Personen umfasst sowie eine „electee“-Liste von Passagieren, die sich besonderer Sicherheitsüberprüfungen vor Flügen unterziehen müssen.

Mehrfach waren EU-Bürger in den letzten Monaten von US-Einreise- oder Überflugverboten aufgrund ihrer Listung auf US-Terrorlisten betroffen. Am 19. August 2009 verweigerten US-Behörden einer von Paris nach Mexiko fliegenden Passagiermaschine der Air France die Benutzung des US-amerikanischen Luftraums, weil sich der Name des darin reisenden Beraters der Linksfraktion im Europaparlament GUE/NGL (European United Left/Nordic Green Left – European Parlamentary Group), Paul-Emile Dupret, auf einer US-Terrorliste befindet (www.sueddeutsche.de/reise/331/485754/text/).

Im September 2009 verweigerten die US-Behörden dem Verleger Karl Dietrich Wolff aus Frankfurt am Main die Einreise. Sein bis 2010 gültiges Zehn-Jahres-Visum sei angeblich schon 2003 widerrufen worden. Nach mehrstündigem Verhör auf dem John-F.-Kennedy-Airport in New York musste er zurück nach Frankfurt fliegen. Wolff war als ehemaliges Mitglied des SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund), Studentenführer und Mitbegründer des „Black Panther Solidaritätskomitees“ in Frankfurt am Main vom Vassar College als „historischer Zeuge“ auf eine vom Deutschen Historischen Institut in Washington mit veranstalteten Konferenz über Bürgerrechte eingeladen (www.sueddeutsche.de/kultur/726/489116/text/).

Mit der Begründung, sein Name stehe auf der No-Fly-Liste, wurde dem Autor des Münsteraner Unrast-Verlages Gabriel Kuhn im Januar 2010 das Visum für eine von März bis Mai 2010 terminierte Lesereise in die USA verweigert. Kuhn ist Verfasser mehrerer Bücher über die linke Bewegung in den USA (http://unrastwildcat.blogsport.de/2010/01/29/unrast-autor-wird-einreise-in-die-usa-verweigert/).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Terrorlisten der US-Behörden sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln auflisten, um welche Listen es sich handelt, seit wann diese bestehen, welche Daten sie umfassen und welche Behörden sie führen)?

2. Wie, von welchen Stellen und nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt (bitte für jede Liste einzeln nennen)?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung das System der US-Terrorlisten unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten?

4. Inwieweit haben deutsche Behörden Zugang zu den Daten der US-Terrorlisten?

5. Wie häufig haben deutsche Behörden bei US-Behörden seit 2001 (incl.) jährlich um die Übermittlung von Daten aus den US-Terrorlisten ersucht?

  • Um welche deutschen Behörden (bitte Abteilung/Dienststelle angeben) handelt es sich dabei?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das Ersuchen?
  • Welche Art von Daten wurde dabei angefordert?
  • Wie häufig wurde diesen Ersuchen stattgegeben bzw. wie häufig wurden sie abgelehnt und mit welcher Begründung?

6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen zu anderen Zwecken weitergegebene Daten von US-Behörden in die Terrorlisten aufgenommen wurden, und was unternimmt die Bundesregierung bei solchen bekannt gewordenen datenschutzrechtlichen Verstößen durch US-Behörden?

7. Inwieweit tragen deutsche Behörden zur Erstellung der US-Terrorlisten bei? Wie häufig haben US-Behörden bei deutschen Behörden seit 2001 (incl.) jährlich um die Übermittlung von Daten aus den Dateibeständen ersucht, und wie häufig wurde diesen Ersuchen stattgegeben (bitte die Rechtsgrundlage angeben):

  • des BKA (Bundeskriminalamt),
  • der Bundespolizei,
  • des BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz),
  • des MAD (Militärischer Abschirmdienst),
  • des BND (Bundesnachrichtendienst)?

8. Welche Staaten gehören zu den von vom Leiter des Terrorist Screening Centers, Leonard Boyle, in einer Anhörung 2007 genannten sechs alliierten Staaten, mit denen Vereinbarungen zum Informationsaustausch getroffen wurden, und ist die Bundesrepublik Deutschland einer dieser Staaten?

9. Für wie viele EU-Bürger existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Eintragungen in den US-Terrorlisten, und wie viele davon sind Bundesbürger?

10. Welche Auswirkungen kann die Auflistung auf den US-Terrorlisten nach Kenntnis der Bundesregierung für EU-Bürger haben (bitte für jede bekannte Liste einzeln aufführen)?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verweigerung der Überfluggenehmigung für einen Air-France-Flug über US-Luftraum aufgrund des darin fliegenden Passagiers Paul-Emile Dupret, dessen Name auf einer US-Terrorliste genannt wird.

12. Was unternimmt die Bundesregierung, damit ein solches Vorkommnis wie im Falle Dupret nicht auch Bundesbürgern passiert?

13. Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Bundesbürger, herauszufinden, ob sie auf einer US-Terrorliste stehen?

14. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Bundesbürger nach Kenntnis der Bundesregierung, um gegen seine Auflistung auf einer US-Terrorliste vorzugehen?

15. Inwieweit sieht die Bundesregierung in den US-Terrorlisten eine Einschränkung der Grundrechte von Bundesbürgern?

Fragen15

1

Welche Terrorlisten der US-Behörden sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln auflisten, um welche Listen es sich handelt, seit wann diese bestehen, welche Daten sie umfassen und welche Behörden sie führen)?

2

Wie, von welchen Stellen und nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt (bitte für jede Liste einzeln nennen)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung das System der US-Terrorlisten unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten?

4

Inwieweit haben deutsche Behörden Zugang zu den Daten der US-Terrorlisten?

5

Wie häufig haben deutsche Behörden bei US-Behörden seit 2001 (incl.) jährlich um die Übermittlung von Daten aus den US-Terrorlisten ersucht?

Um welche deutschen Behörden (bitte Abteilung/Dienststelle angeben) handelt es sich dabei?

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das Ersuchen?

Welche Art von Daten wurde dabei angefordert?

Wie häufig wurde diesen Ersuchen stattgegeben bzw. wie häufig wurden sie abgelehnt und mit welcher Begründung?

6

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen zu anderen Zwecken weitergegebene Daten von US-Behörden in die Terrorlisten aufgenommen wurden, und was unternimmt die Bundesregierung bei solchen bekannt gewordenen datenschutzrechtlichen Verstößen durch US-Behörden?

7

Inwieweit tragen deutsche Behörden zur Erstellung der US-Terrorlisten bei? Wie häufig haben US-Behörden bei deutschen Behörden seit 2001 (incl.) jährlich um die Übermittlung von Daten aus den Dateibeständen ersucht, und wie häufig wurde diesen Ersuchen stattgegeben (bitte die Rechtsgrundlage angeben):

des BKA (Bundeskriminalamt),

der Bundespolizei,

des BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz),

des MAD (Militärischer Abschirmdienst),

des BND (Bundesnachrichtendienst)?

8

Welche Staaten gehören zu den von vom Leiter des Terrorist Screening Centers, Leonard Boyle, in einer Anhörung 2007 genannten sechs alliierten Staaten, mit denen Vereinbarungen zum Informationsaustausch getroffen wurden, und ist die Bundesrepublik Deutschland einer dieser Staaten?

9

Für wie viele EU-Bürger existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Eintragungen in den US-Terrorlisten, und wie viele davon sind Bundesbürger?

10

Welche Auswirkungen kann die Auflistung auf den US-Terrorlisten nach Kenntnis der Bundesregierung für EU-Bürger haben (bitte für jede bekannte Liste einzeln aufführen)?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verweigerung der Überfluggenehmigung für einen Air-France-Flug über US-Luftraum aufgrund des darin fliegenden Passagiers Paul-Emile Dupret, dessen Name auf einer US-Terrorliste genannt wird.

12

Was unternimmt die Bundesregierung, damit ein solches Vorkommnis wie im Falle Dupret nicht auch Bundesbürgern passiert?

13

Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Bundesbürger, herauszufinden, ob sie auf einer US-Terrorliste stehen?

14

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Bundesbürger nach Kenntnis der Bundesregierung, um gegen seine Auflistung auf einer US-Terrorliste vorzugehen?

15

Inwieweit sieht die Bundesregierung in den US-Terrorlisten eine Einschränkung der Grundrechte von Bundesbürgern?

Berlin, den 18. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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