BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Nachmeldungen PMK-rechts für das Jahr 2009 - Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/943

Anzahl der Nachmeldungen im Erfassungsbereich PMK-rechts im Jahr 2009, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Delikten

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/111518. 03. 2010

Nachmeldungen PMK-rechts für das Jahr 2009 – Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/943

der Abgeordneten Petra Pau, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Ulrich Maurer, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Raju Sharma, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Nachmeldungen für den Bereich PMK-rechts (Politisch motivierte Kriminalität – rechts) für das Jahr 2009 auf Bundestagsdrucksache 17/943 mit zwei Gründen verweigert, die den Fragestellern als nicht akzeptabel erscheinen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/943).

Einerseits wird auf die noch ausstehende Feinabstimmung zwischen Bund und Ländern verwiesen. Andererseits verweist die Bundesregierung darauf, dass „die Entscheidung der Veröffentlichung der sie jeweils betreffenden Zahlen“ den Ländern obliegen würde.

Zudem möchte das Bundesministerium des Innern offensichtlich die Exklusivrechte für die Veröffentlichung der endgültigen Fallzahlen behalten. In der Antwort schreibt die Bundesregierung: „Meldeschluss für die Fallzahlen erhebenden Landeskriminalämter gegenüber dem für die bundesweite Erfassung und Auswertung zuständigen Bundeskriminalamt war zwar der 31. Januar 2010, doch liegen erst nach der Feinabstimmung der Fallzahlen zwischen Bund und Ländern sowohl auf der Ebene der Kriminalämter als auch der Innenministerien endgültige Zahlen vor.“ (Bundestagsdrucksache 17/943).

Aus Sicht der Fragesteller ist dies ein ungerechtfertigter Eingriff in das Fragerecht der Abgeordneten, die zu einem von ihnen gewählten Zeitpunkt das Anrecht auf die Übermittlung vorhandenen statistischen Materials haben müssen.

Dabei ist es den Fragestellern bewusst, dass es sich bei den erbetenen Informationen nicht um abschließende Zahlen handelt, worauf auch von Seiten der Fragesteller hingewiesen wird.

Während es von Seiten der Bundesregierung keinerlei Probleme bei der Übermittlung des statistischen Materials in der Mitte des Jahres gibt (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/13943, 16/10559), weigert sich die Bundesregierung, dieselben Fragen am Jahresende zu beantworten. Die Fragesteller erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, vorläufige Nachmeldungszahlen von Seiten der Bundesregierung zu erhalten und darauf auch bei der weiteren Verwendung zu verweisen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Wie viele Nachmeldungen im Erfassungsbereich PMK-rechts – aufgeschlüsselt nach Deliktsbereichen und Themenfeldnennung Hasskriminalität (wie Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Fälle von Landfriedensbruch und schwerem Landfriedensbruch, Brandstiftungen, Körperverletzungen, Gewaltdelikte, Nötigung/Bedrohung, versuchte Tötungsdelikte, Tötungsdelikte, Sachbeschädigungen, Widerstand, Anschläge, Volksverhetzung, Friedhofsschändungen, Propagandadelikte usw.) – hat es im Jahr 2009 insgesamt gegeben?

2

Wie verteilen sich diese Nachmeldungen aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?

Berlin, den 18. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen