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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Inanspruchnahme von Lehrgängen nach dem Zivildienstgesetz

Anzahl der im Januar und Februar 2010 zum Dienst angetretenen Zivildienstleistenden, Zeitpunkt ihrer Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Seminaren, Arbeitsstellen der Zivildienstleistenden, Teilnahme von im Januar oder Februar 2010 aus dem Zivildienst Ausgeschiedenen an einem dienstlichen Erfahrungsaustausch, Bewertung der Umsetzung der Ziele des Zivildienstleistungsgesetzes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

06.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/112319. 03. 2010

Inanspruchnahme von Lehrgängen nach dem Zivildienstgesetz

der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2010 ist die erste Stufe des Dritten Zivildienständerungsgesetzes in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel dieser Gesetzesnovelle ist es, den Zivildienst zu einem Lerndienst weiterzuentwickeln. Hierbei ist die Durchführung und Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Lehrgänge von besonderer Wichtigkeit.

Für das Parlament, seine weitere Arbeit und aktuelle zivildienstpolitische Diskussionen ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich die letzte Novelle des Zivildienstgesetzes (ZDG) auf die konkrete Situation der Zivildienstleistenden auswirkt und ob die gesetzlich verankerten Vorgaben in der Praxis tatsächlich erfüllt und umgesetzt werden.

Die frühzeitige Absolvierung der Einführungslehrgänge für Zivildienstleistende, die in den Tätigkeitsgruppen der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen eingesetzt werden, war in den vergangenen Jahren nicht ausreichend gewährleistet. Gerade hier gilt es zu hinterfragen, ob die mit dem Zivildienständerungsgesetz bezweckten Verbesserungen bezüglich der Lehrgänge eingetreten sind und ob die Bundesregierung konkrete Veränderungsbedarfe bei der Gesetzesumsetzung erkennt.

Des Weiteren ist unter anderem kritisch zu hinterfragen, ob die Zivildienstleistenden, deren Einrichtungen keinem Wohlfahrtsverband angehören und die unmittelbar vom Bundesamt für den Zivildienst ausgebildet werden, weiterhin vergleichsweise unterdurchschnittliche Kenntnisse im Umgang mit alten, kranken und behinderten Menschen besitzen, wenn sie ihren Einsatz beginnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Zivildienstleistende haben im Januar 2010 den Zivildienst angetreten?

2

Wie viele davon haben im Januar 2010 an einem eintägigen Seminar über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie die ihnen zustehenden Geld- und Sachbezüge nach § 25b Absatz 1 Satz 1 ZDG teilgenommen? Wie viele haben im Februar 2010 an einem solchen eintägigen Seminar teilgenommen?

3

In wie vielen Fällen war bei Dienstantritt festgelegt, an welchem viertägigen Seminar zur politischen Bildung nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ZDG die Zivildienstleistenden teilnehmen? Wie viele davon nehmen a) im zweiten Dienstmonat, b) im dritten Dienstmonat, c) im vierten Dienstmonat, d) im fünften Dienstmonat, e) im sechsten Dienstmonat, f) im siebten Dienstmonat, g) im achten Dienstmonat, h) im neunten Dienstmonat an einem solchen Seminar teil?

4

Wie viele Dienstleistende haben den Zivildienst im Januar 2010 jeweils auf einem Platz mit der Tätigkeitsgruppe 01, 08, 11, 19 oder 45 angetreten? Wie viele dieser Dienstleistenden sind zu Einrichtungen einberufen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?

5

Wie viele der Dienstleistenden, die im Januar 2010 den Dienst angetreten haben, haben bereits teilgenommen, nehmen gerade teil oder sind angemeldet für ein Seminar zu speziellen Fachthemen nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ZDG? Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?

6

Wie viele der Zivildienstleistenden, die im Januar 2010 den Dienst angetreten haben, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet worden oder haben an einem solchen Seminar teilgenommen? Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?

7

Wie viele Zivildienstleistende, die 2009 ihren Dienst angetreten haben und am 1. März 2010 noch im Dienst waren, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet worden oder haben nach dem 1. Januar 2010 an einem solchen Seminar teilgenommen? Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?

8

Wie viele Zivildienstleistende haben im Februar 2010 den Zivildienst angetreten?

9

Wie viele davon haben im Februar 2010 an einem eintägigen Seminar über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie die ihnen zustehenden Geld- und Sachbezüge nach § 25b Absatz 1 ZDG teilgenommen? Wie viele der Zivildienstleistenden, die im Februar 2010 begonnen haben, werden im März 2010 an einem solchen eintägigen Seminar teilnehmen?

10

In wie vielen Fällen war bei Dienstantritt festgelegt, an welchem viertägigen Seminar zur politischen Bildung die Zivildienstleistenden teilnehmen? Wie viele davon nehmen a) im zweiten Dienstmonat, b) im dritten Dienstmonat, c) im vierten Dienstmonat, d) im fünften Dienstmonat, e) im sechsten Dienstmonat, f) im siebten Dienstmonat, g) im achten Dienstmonat, h) im neunten Dienstmonat an einem solchen Seminar teil?

11

Wie viele Dienstleistende haben den Zivildienst im Februar 2010 jeweils auf einem Platz mit der Tätigkeitsgruppe 01, 08, 11, 19 oder 45 angetreten? Wie viele dieser Dienstleistenden sind zu Einrichtungen einberufen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?

12

Wie viele der Dienstleistenden, die im Februar 2010 den Dienst angetreten haben, haben bereits teilgenommen, nehmen gerade teil oder sind angemeldet für ein Seminar zu speziellen Fachthemen nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ZDG? Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?

13

Wie viele der Zivildienstleistenden, die im Februar 2010 den Dienst angetreten haben, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet worden oder haben an einem solchen Seminar teilgenommen? Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?

14

Wie viele Zivildienstleistende haben im Januar 2010 den Zivildienst beendet? Wie viele davon haben an einem dienstlichen Erfahrungsaustausch nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZDG, der ihnen die Gelegenheit gibt, das im Dienst Erlebte zu reflektieren, teilgenommen? Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?

15

Wie viele Zivildienstleistende haben im Februar 2010 den Zivildienst beendet? Wie viele davon haben an einem dienstlichen Erfahrungsaustausch nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZDG, der ihnen die Gelegenheit gibt, das im Dienst Erlebte zu reflektieren, teilgenommen? Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?

16

Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen die erfragten Zahlen (Fragen 2 bis 7 und 9 bis 15) im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele des Zivildienständerungsgesetzes, und inwiefern leitet sie konkrete Veränderungsbedarfe bezüglich der Lehrgänge aus diesen Einschätzungen ab?

Berlin, den 19. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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