Diplomatische Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Arabischen Republik Syrien
der Abgeordneten Frank Pasemann, Matthias Büttner, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Dr. Harald Weyel, Jürgen Pohl, Udo Theodor Hemmelgarn, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahre 2012 wurde der syrische Botschafter in Deutschland aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/120529-ausweisung-syr-botschafter/250256). Überdies wurde das Personal der syrischen Botschaft in Berlin seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien mehrfach reduziert.
Auch die deutsche Botschaft in Damaskus ist seit 2012 geschlossen (https://damaskus.diplo.de/).
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten zum Stichtag 31. Dezember 2018 circa 750 000 syrische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Ausländische Bevölkerung. Ergebnisse des Ausländerzentralregisters. Fachserie 1 Reihe 2, 2018, S. 31). Ausweislich der laufend ausgesendeten aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde im Jahr 2018 rund ein Viertel der Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt (vgl. BAMF: Asylgeschäftsbericht für den Monat Dezember 2018, S. 2). Auch im laufenden Jahr 2019 blieben syrische Staatsangehörige die größte Gruppe unter den Asylerstantragstellern (vgl. BAMF: Aktuelle Zahlen, April 2019, S. 3 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele syrische Staatsangehörige hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Mai 2019 insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte nach aufenthaltsrechtlichem Hintergrund aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die zuvor eine syrische Staatsangehörigkeit besaßen oder noch besitzen, wurden seit dem Jahr 2010 eingebürgert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 2016 wieder verlassen, ohne danach wieder eingereist zu sein (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt auflisten)?
Wie viele deutsche Staatsangehörige halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand: 31. Mai 2019) auf syrischem Staatsgebiet auf (bitte nach folgenden Kriterien auflisten und soweit möglich bitte jeweils angeben, ob es sich dabei um deutsche Staatsangehörige mit syrischem Migrationshintergrund handelt: Beschäftigte des Auswärtigen Dienstes sowie deren Angehörige; dauerhaft in Syrien siedelnde Zivilisten, die Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind; Angehörige anderweitiger staatlicher Institutionen der Bundesrepublik Deutschland – Bundeswehr, Bundespolizei etc. – im Rahmen von Auslandseinsätzen; Angehörige ziviler Hilfsorganisationen oder sonstiger nichtstaatlicher Organisationen oder Journalisten; Sonstige wie z. B. Kriegsgefangene, Mitglieder bzw. Angehörige internationaler Terrorgruppen bzw. Milizen, Angehörige ausländischer Streitkräfte, die auch eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen)?
Gelangt die Bundesregierung derzeit grundsätzlich darüber in Kenntnis, ob deutsche Staatsangehörige syrisches Staatsgebiet betreten?
a) Wenn ja, auf welchem Wege?
b) Wenn nein, warum besteht seitens der Bundesregierung dahingehend kein Informationsinteresse?
c) Wie viele deutsche Staatsangehörige reisten seit 1. Januar 2011 in syrisches Staatsgebiet ein (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit deutsche Staatsangehörige auf syrischem Staatsgebiet, die dort gegen ihren ausdrücklichen Willen festgehalten werden?
Erkennt die Bundesregierung die syrische Regierung um Präsident Baschar al-Assad als legitime und alleinige hoheitliche Vertretung des syrischen Staates an?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und welche weiteren Vertreter werden anerkannt?
Erkennt die Bundesregierung die syrische Botschaft in Berlin sowie das syrische Honorarkonsulat in Bremen uneingeschränkt als alleinige diplomatische Vertretung bzw. Auslandsvertretung Syriens in der Bundesrepublik Deutschland an?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und welche weiteren Vertreter werden anerkannt?
Wie viele Personen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Mission der Botschaft Syriens in Berlin (bitte nach diplomatischem und konsularischem Personal aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung die Anzahl der in der syrischen Botschaft Beschäftigten angesichts der Anzahl der in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen für angemessen, um eine sachgemäße Bearbeitung diplomatischer und insbesondere konsularischer Aufgaben zu gewährleisten (bitte begründen)?
Erachtet die Bundesregierung, auch im Sinne der ihr nachgeordneten Behörden, die sachgemäße konsularische Unterstützung syrischer Staatsangehöriger in Deutschland grundsätzlich als im deutschen Interesse liegend (bitte begründen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dahingehend vor, dass Teile des Botschaftspersonals einer gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten geheimdienstlichen Agententätigkeit nachgehen, bzw. hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 gegen ehemalige oder gegenwärtige Mitarbeiter der syrischen Botschaft dementsprechende Erkenntnisse gegeben?
Wie oft ist die Bundesregierung mit der syrischen Botschaft im Zeitraum seit dem 1. Januar 2015 in Kontakt getreten, und was war jeweils Gegenstand bzw. Inhalt der Konsultationen?
Gibt es zwischen der Bundesregierung und der syrischen Botschaft turnusmäßige Konsultationen, bzw. erachtet die Bundesregierung die hohe Anzahl von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen als einen begründeten Anlass, der regelmäßige Konsultationen notwendig macht (bitte begründen)?
Gab es seitens der syrischen Botschaft seit dem 1. Januar 2015 Konsultationsanfragen, die durch die Bundesregierung abgewiesen oder unbeantwortet gelassen wurden?
a) Wenn ja, wie oft, und aus welchen Gründen?
b) Welchen Gegenstandes waren diese etwaigen Anfragen jeweils?
Gab es seitens der syrischen Botschaft oder der syrischen Regierung Hinweise an die Bundesregierung dahingehend, dass es insbesondere im Rahmen kriegsbedingter Umstände bezüglich der Herstellung und Vervielfältigung syrischer Staatsdokumente vermehrt zu organisierten Fälschungen oder Erbeutungen dazu benötigter technischer Infrastruktur gekommen sei oder gekommen sein könnte?
Wenn ja, wie wurde seitens der Bundesregierung auf diese Hinweise reagiert?
Gab es seitens der syrischen Botschaft Ersuchen an die Bundesregierung dahingehend, einem personellen Wiederaufwuchs sowohl des diplomatischen sowie des konsularischen Personals zuzustimmen?
Wenn ja, wie wurden diese seitens der Bundesregierung mit welcher jeweiligen Begründung beantwortet?
Wurden seitens der Bundesregierung nach dem 1. September 2015 Beratungen dahingehend getätigt, zumindest einem Aufwuchs des konsularischen Personals der syrischen Botschaft zuzustimmen oder diesen aus etwaigem Eigeninteresse sogar anzubieten (bitte begründen)?
Wann und mit welchem Ergebnis wurde seitens der Bundesregierung zuletzt über den Zustand der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien beraten?