Abfall- und Recyclinganlagen in Entwicklungsländern
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Weltweit belasten die wachsenden Mengen an Abfällen zunehmend Umwelt und Menschen. Die größten Eintrittspfade von insbesondere Kunststoffabfällen liegen in Ländern Asiens, Afrikas sowie Mittel- und Südamerikas. Dort bestehen keine institutionalisierten Müllsammel- und Entsorgungssysteme. Oftmals wird von dem ärmsten Teil der Bevölkerung versucht, aus Siedlungs- und Industrieabfällen mit primitivsten Methoden Ressourcen zurückzugewinnen. Grund für ein fehlendes Müllsammelsystem in Schwellen- und Entwicklungsländern sind zum einen fehlende gesetzliche Grundlagen bzw. mangelnde Rechtsdurchsetzung, aber auch eine geringe Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit von Bürger und Unternehmen, für Müllsammlung und -sortierung aufzukommen. Oft wird in den Entwicklungsländern auch das Potential der Rohstoffrückgewinnung und die damit verbundene wirtschaftliche Unabhängigkeit des jeweiligen Landes unterschätzt. Untersuchungen der Weltbank zeigen, dass zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft 0,5 bis 0,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP; Protokoll der 30. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 13. Februar 2019, Seite 16) benötigt werden. Dieser Ansatz ist für entwickelte Länder ausreichend, jedoch sind 0,5 bis 0,8 Prozent des BIP von Entwicklungsländern nicht ausreichend, um eine Abfallwirtschaft zu etablieren.
Ein weiterer Aspekt der Abfallwirtschaft zeigte sich 2005 mit der Einführung eines Deponierungsverbots unbehandelter Siedlungsabfälle in Deutschland. Damit konnte nach Ansicht der Fragesteller gezeigt werden, dass Abfallwirtschaft und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Noch 1992 emittierte Deutschland 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch Deponierung, 2015 waren es nur noch 11 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/klimavertraegliche-abfallwirtschaft#textpart-2).
Die genannten Aspekte unterstreichen die Dringlichkeit der Etablierung einer Abfallwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern insbesondere durch steigende Abfallmengen aufgrund steigenden Konsumverhaltens. Bezug nehmend auf die Schriftliche Frage 107 der Abgeordneten Judith Skudelny auf Bundestagsdrucksache 19/10535, bleiben Fragen zur Finanzierung der Abfallwirtschaft durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Zielsetzung und Standards der Maßnahmen zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das inhaltlich für Abfallwirtschaft zuständig ist?
In welchen Ländern wurden die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten 15 Wertstoffhöfe und Sortieranlagen errichtet?
Mit welchem finanziellen Umfang unterstützte das BMZ die in Frage 2 genannten Wertstoffhöfe und Sortieranlagen (bitte nach Jahren ab 2013 aufschlüsseln)?
In welchen Ländern wurden die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten 21 geordneten Deponien errichtet?
Mit welchem finanziellen Umfang unterstützte das BMZ die in Frage 4 genannte Einrichtung von Deponien (bitte nach Jahren ab 2013 aufschlüsseln)?
In welchen Ländern wurden die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Anlagen und Umladestationen errichtet?
Mit welchem finanziellen Umfang unterstützte das BMZ die in Frage 6 genannten Anlagen und Umladestationen (bitte nach Jahren ab 2013 aufschlüsseln)?
Handelt es sich nach Informationen der Bundesregierung bei den 21 Deponien aus Frage 3 um Deponierungen unbehandelter Siedlungsabfälle?
Wenn nein, welche Form von Deponien wird dort unterstützt?
Wie hat sich die Anzahl an Abfallverwertungsanlagen in den geförderten Ländern nach Informationen der Bundesregierung seit 2013 entwickelt?
Wie groß sind die jeweiligen Einzugsgebiete der in den Fragen 2, 4 und 6 genannten Abfall- und Recyclinganlagen?
Wie groß sind die Kapazitäten der Wertstoffhöfe und Sortieranlagen, der geordneten Deponien sowie der Anlagen und Umladestationen?
Welche Kapazitäten wären nach Information der Bundesregierung notwendig, um alle anfallenden Abfälle sachkundig zu sammeln und zu verwerten?
Waren die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze auf der „Our Ocean Conference“ 2018 angekündigten 6 Mio. Euro, die in den Blue Action Fund fließen sollen, bereits vor dieser Ankündigung im Haushalt des BMZ verankert (www.bmu.de/pressemitteilung/fuenfte-our-ocean-konferenz-mobilisiert-staatengemeinschaftzum-meeresschutz/)?
Plant die Bundesregierung, weitere Abfallverwertungsanlagen, Umladestationen und Deponien für Siedelungsabfälle zu errichten, und wenn ja, wo?
Wie viel Prozent des Gesamtbudgets des BMZ fließen in die Etablierung der Abfallwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern seit 2013?