Fehlerhafte Ausfertigung und Verkündung von Bundesgesetzen
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Volker Beck (Köln), Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ist der von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 15/1657 nicht mit den von den Gesetzgebungsorganen beschlossenen Inhalten (Bundestagsdrucksache 15/1657; Bundesratsdrucksache 540/04) im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet worden. Zur laufenden Nummer 404 ist die „Alternative 2“ (Streckenabschnitt Forstinning–Haag–Heldenstein) nicht in die Bauleistungskarte aufgenommen worden.
Jenseits der schwierigen Rechtsfragen, die sich aus diesem Fehler für die laufende Planung der betroffenen Fernstraße ergeben könnten, sind die Ursachen dieses Fehlers und die Verantwortlichkeiten hierfür aufzuklären. Es ist zu vermuten, dass der Fehler bereits bei der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten vorlag und nicht erst bei der Verkündung aufgetreten ist.
Mit der Ausfertigung des Gesetzes wird bestätigt, dass die Urschrift des Gesetzes mit dem von den gesetzgebenden Organen beschlossenen Gesetzestext übereinstimmt. Diese Kernfunktion der Ausfertigung wurde hier verfehlt.
Fehler in diesem Bereich sind daher grundsätzlich geeignet, das Vertrauen in die Rechtsordnung zu erschüttern. In der Staatspraxis hat dabei die Bundesregierung (genauer das jeweils federführende Fachministerium) die Verantwortung dafür übernommen, dass die Urschrift, die der Bundespräsident ausfertigt, die beschlossenen Inhalte hat (vgl. § 58 ff. der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien).
Über den Einzelfall hinaus ist aufzuklären, ob derartige Fehler bereits in anderen Fällen aufgetreten sind. Jedenfalls wenn es sich nicht nur um eine ganz vereinzelte Sonderkonstellation handelte, müsste der Gesetzgeber Gegenmaßnahmen treffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Trifft es zu, dass das Gesetz (BGBl. I 2004 S. 2574; Anlage nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Fernstraßenausbaugesetzes – FStrAbG) mit einem nicht vollständig den Beschlüssen der Gesetzgebungsorgane (vgl. Protokoll der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 2004, TOP 12c; Bundestagsdrucksache 15/1657) entsprechenden Inhalt – und damit anders als es nach Artikel 78 des Grundgesetzes zustande gekommen war – im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist?
Ist der Fehler bereits bei oder vor der Erstellung der Urschrift aufgetreten oder erst danach?
a) Was waren die Gründe, und wer trug die Verantwortung?
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Beamte oder die Leitung des federführenden Ministeriums die – politisch umstrittene – alternative Streckenführung bewusst nicht aufgenommen haben?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die fehlerhafte Verkündung ggf. korrigiert werden?
a) Hat es in den letzten 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte Abfrage aller Referate) andere Fälle gegeben, in denen Gesetze anders verkündet wurden als sie von den Gesetzgebungsorganen beschlossen worden waren?
b) Wenn ja, welche?
Welche Vorkehrungen sind aus Sicht der Bundesregierung zu treffen, damit es künftig nicht zu vergleichbaren Fehlern kommt?