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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
29.07.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1151111.07.2019
Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11511
19. Wahlperiode 11.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad,
Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte,
Dr. Jürgen Martens, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer,
Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
Internationale Abkommen zum Austausch von Steuerdaten haben in den
vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mithilfe des
länderübergreifenden Austauschs von steuerlich relevanten Informationen soll
Steuerhinterziehung wirksam bekämpft, sollen Steueroasen trockengelegt und soll dem Prinzip
einer gleichmäßigen Besteuerung Rechnung getragen werden.
Der Bundesregierung wird gegenwärtig vorgeworfen, sie habe sich nicht adäquat
und fristgerecht für die erforderliche IT-Infrastruktur eingesetzt, die für die
Verwertung von Daten aus internationalen Steuerdatenabkommen notwendig ist. So
sei laut Medienberichten der deutsche Fiskus bisher nicht in der Lage, beim
Kampf gegen Steuerhinterziehung die seit Jahren eingehenden Datensätze mit
ausländischen Zinsinformationen von Steuerpflichtigen systematisch
auszuwerten (vgl. „Rechnungshof warnt vor Desaster bei Finanzämtern“, in: Wirtschafts-
Woche vom 5. April 2019). Zwar werde an einer erforderlichen
Computersoftware gearbeitet, jedoch funktionierten die Schnittstellen nicht, weshalb die
Weitergabe der Steuerdaten stocke und dem Fiskus deshalb Steueransprüche „in
Milliardenhöhe entgehen könnten“ (vgl. „Fehlende Software – Warum der
Finanzminister vergeblich nach Steuermilliarden jagt“, in: DER SPIEGEL vom 1. Juni
2019, S. 45).
Bereits in einem Bericht im Herbst 2018 hatte der Bundesrechnungshof vor einer
Verjährung von Steuerdelikten gewarnt und das Bundesministerium der Finanzen
aufgefordert, dringend einzuschreiten, damit die Finanzämter in den
Sommermonaten 2019 nicht mit Daten „geflutet“ würden (vgl. Automatischer Austausch
steuerlicher Daten auf internationaler Ebene, Bericht an das Bundesministerium
der Finanzen nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung – BHO – vom
28. September 2018, S. 18, www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/
produkte/beratungsberichte/2018/2018-bericht-automatischer-
austauschsteuerrechtlicher-daten-auf-internationaler-ebene).
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wurde gegenüber den Mitgliedern
des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages von Seiten des
Bundesministeriums der Finanzen angekündigt, die Missstände bei der erforderlichen
Software für Daten von internationalen Steuerdatenabkommen, die ungenügende
Rückmeldung der Landesregierungen an das Bundesministerium der Finanzen
zum Stand der Auswertungssoftware sowie zum mangelnden Personalstand in
den Finanzämtern, der für die fristgerechte Datenauswertung erforderlich ist, bei
der nächsten Sitzung des Finanzausschusses im Bundesrat am 14. Juni 2019
anzusprechen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. Juni 2019 alle Daten aus
dem FATCA-Abkommen, durch das seit 2015 Kontoinformationen mit den
USA geteilt werden (FATCA = Foreign Account Tax Compliance Act), die
es für das Meldejahr 2014 erhalten hat, vollständig an die
Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet, wie es im Mai 2015 auf einer Sitzung der
zuständigen Steuerungsgruppe vereinbart wurde?
Falls nein, welchen Bundesländern wurden aus welchen Gründen bislang
(Stand: 1. Juli 2019) die FATCA-Datensätze für das Meldejahr 2014 nicht
vollständig vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt (bitte tabellarisch
darstellen, nach Anzahl der Gesamtzahl der Datensätze, der Quote der
übermittelten und der nicht übermittelten Datensätze sowie nach Anzahl der
übermittelten und nicht übermittelten Kontrollmitteilungen und nach
Finanzvolumen sortieren und auf die jeweiligen Bundesländer aufschlüsseln)?
2. Hat das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. Juni 2019 alle Daten aus
dem EARL-Steueraustausch, bei dem seit 2014 unter den EU-
Mitgliedstaaten Steuerdaten ausgetauscht werden (EARL = EU-Amtshilferichtlinie), die
es für das Meldejahr 2014 erhalten hat, vollständig an die
Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet, wie es im Mai 2015 auf einer Sitzung der
zuständigen Steuerungsgruppe vereinbart wurde?
Falls nein, welchen Bundesländern wurden aus welchen Gründen bislang
(Stand: 1. Juli 2019) die EARL-Datensätze für das Meldejahr 2014 nicht
vollständig vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt (bitte tabellarisch
darstellen, nach Anzahl der Gesamtzahl der Datensätze, der Quote der
übermittelten und der nicht übermittelten Datensätze sowie nach Anzahl der
übermittelten und nicht übermittelten Kontrollmitteilungen und nach
Finanzvolumen sortieren und auf die jeweiligen Bundesländer aufschlüsseln)?
3. Wie verteilen sich die Daten, die das Bundeszentralamt für Steuern im
Rahmen des Steuerdatenaustauschs der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) für das
Meldejahr 2014 erhalten hat, auf die einzelnen Bundesländer (bitte
tabellarisch darstellen und nach Quote der Datensätze, Anzahl der Datensätze,
Anzahl der Kontrollmitteilungen und Finanzvolumen für die jeweiligen
Bundesländer aufgliedern)?
4. Wie viele Datensätze, die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des
Steuerdatenaustauschs der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) für das
Meldejahr 2014 erhalten hat, wurden auf Grundlage des § 88 Absatz 4 der
Abgabenordnung nicht an die Länder weitergeleitet (bitte tabellarisch nach Anzahl
der Datensätze, Prozent vom Datensatzvolumen insgesamt und
Finanzvolumen aufgliedern)?
5. Inwiefern musste nach Kenntnis der Bundesregierung auf externe
Unterstützung zurückgegriffen werden, um die fristgerechte Auswertung jener Daten,
die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des Steuerdatenaustauschs
der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) erhalten hat, zu ermöglichen?
6. Wie oft wurden von Seiten der Finanzverwaltungen der Länder Anfragen
i. S. d. § 111 der Abgabenordnung zu den Daten aus dem EARL-Abkommen
an das Bundeszentralamt für Steuern gestellt (bitte in tabellarischer Form
angeben und nach Anzahl der Anfragen, betroffenem Finanzvolumen,
Bundesland und jeweiligem Meldejahr aufschlüsseln)?
7. Wie hoch war das jeweilige Finanzvolumen der Anfragen, die an das
Bundeszentralamt für Steuern von den Ländern i. S. d. § 111 der
Abgabenordnung zu den Daten aus dem automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA) gestellt wurden (bitte tabellarisch darstellen und nach
Bundesland und jeweiligem Meldejahr aufschlüsseln)?
8. Hat das Bundesministerium der Finanzen, wie in der 44. Sitzung des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages angekündigt, während der
Finanzministerkonferenz vom 14. Juni 2019 die benannten Missstände beim
internationalen Steuerdatenaustausch angesprochen (bitte die Kernaussagen der
Staatssekretärin zusammenfassen und darstellen, weshalb die Thematik aus
Sicht des Bundesministeriums der Finanzen angesprochen werden musste)?
Falls ja, wie wurde von Seiten der Länder auf die Ausführungen der
Parlamentarischen Staatssekretärin reagiert, und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Austausch mit den
Vertretern der Länder?
9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den angesprochenen
Missständen und Gefahrpotenzialen, die die IT-Infrastruktur von Daten aus
internationalen Steuerdatenabkommen in Deutschland betreffen, zu
minimieren, damit die Länder die übermittelten EARL- und FATCA-Daten
schnellstmöglich auswerten können (bitte darstellen, welche theoretischen
Möglichkeiten der Bundesregierung aus dem KONSENS-Verfahren
einschließlich dem seit Januar 2019 in Kraft getretenen KONSENS-Gesetzes
zur Verfügung stehen, um die für eine Verwertung der Daten erforderliche
IT-Infrastruktur zu fördern)?
10. Gibt es oder gab es analog zur Risikoliste des Gesamtprojektes AIA auch
eine Risikoliste für die Steuerdatenabkommen EARL und FATCA?
Falls ja, was waren bzw. sind die jeweiligen Risiken, die auf dieser Liste
aufgeführt werden (bitte Tabelle beifügen, die die jeweiligen Risiken
darstellt)?
11. Was sind die jeweiligen Risiken, die auf der Risikoliste des Gesamtprojektes
„AIA“ geführt werden (bitte in der Antwort erläutern, welche
unterschiedlichen Risikostufen es gibt, inwiefern die jeweiligen Risiken das
Gesamtprojekt „AIA“ gefährden; bitte Tabelle einfügen, die die jeweiligen Risiken
auflistet und den einzelnen Risikograden zuordnet)?
12. Welche Konsequenzen haben aus Sicht der Bundesregierung die Risiken für
das Gesamtprojekt „AIA“ für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD geplante Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte?
13. Hat das Statistische Bundesamt eine Nachmessung, des Gesetzes zum
automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
und zur Änderung weiterer Gesetze durchgeführt?
Falls ja, was waren die Kernaussagen der Nachmessung, und inwiefern hat
sich die Nachmessung des Statistischen Bundesamtes von dem geschätzten
Erfüllungsaufwand für die jeweiligen Normadressaten unterschieden?
Berlin, den 26. Juni 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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