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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1151111.07.2019

Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11511 19. Wahlperiode 11.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen Internationale Abkommen zum Austausch von Steuerdaten haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mithilfe des länderübergreifenden Austauschs von steuerlich relevanten Informationen soll Steuerhinterziehung wirksam bekämpft, sollen Steueroasen trockengelegt und soll dem Prinzip einer gleichmäßigen Besteuerung Rechnung getragen werden. Der Bundesregierung wird gegenwärtig vorgeworfen, sie habe sich nicht adäquat und fristgerecht für die erforderliche IT-Infrastruktur eingesetzt, die für die Verwertung von Daten aus internationalen Steuerdatenabkommen notwendig ist. So sei laut Medienberichten der deutsche Fiskus bisher nicht in der Lage, beim Kampf gegen Steuerhinterziehung die seit Jahren eingehenden Datensätze mit ausländischen Zinsinformationen von Steuerpflichtigen systematisch auszuwerten (vgl. „Rechnungshof warnt vor Desaster bei Finanzämtern“, in: Wirtschafts- Woche vom 5. April 2019). Zwar werde an einer erforderlichen Computersoftware gearbeitet, jedoch funktionierten die Schnittstellen nicht, weshalb die Weitergabe der Steuerdaten stocke und dem Fiskus deshalb Steueransprüche „in Milliardenhöhe entgehen könnten“ (vgl. „Fehlende Software – Warum der Finanzminister vergeblich nach Steuermilliarden jagt“, in: DER SPIEGEL vom 1. Juni 2019, S. 45). Bereits in einem Bericht im Herbst 2018 hatte der Bundesrechnungshof vor einer Verjährung von Steuerdelikten gewarnt und das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dringend einzuschreiten, damit die Finanzämter in den Sommermonaten 2019 nicht mit Daten „geflutet“ würden (vgl. Automatischer Austausch steuerlicher Daten auf internationaler Ebene, Bericht an das Bundesministerium der Finanzen nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung – BHO – vom 28. September 2018, S. 18, www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/ produkte/beratungsberichte/2018/2018-bericht-automatischer- austauschsteuerrechtlicher-daten-auf-internationaler-ebene). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wurde gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen angekündigt, die Missstände bei der erforderlichen Software für Daten von internationalen Steuerdatenabkommen, die ungenügende Rückmeldung der Landesregierungen an das Bundesministerium der Finanzen zum Stand der Auswertungssoftware sowie zum mangelnden Personalstand in den Finanzämtern, der für die fristgerechte Datenauswertung erforderlich ist, bei der nächsten Sitzung des Finanzausschusses im Bundesrat am 14. Juni 2019 anzusprechen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. Juni 2019 alle Daten aus dem FATCA-Abkommen, durch das seit 2015 Kontoinformationen mit den USA geteilt werden (FATCA = Foreign Account Tax Compliance Act), die es für das Meldejahr 2014 erhalten hat, vollständig an die Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet, wie es im Mai 2015 auf einer Sitzung der zuständigen Steuerungsgruppe vereinbart wurde? Falls nein, welchen Bundesländern wurden aus welchen Gründen bislang (Stand: 1. Juli 2019) die FATCA-Datensätze für das Meldejahr 2014 nicht vollständig vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt (bitte tabellarisch darstellen, nach Anzahl der Gesamtzahl der Datensätze, der Quote der übermittelten und der nicht übermittelten Datensätze sowie nach Anzahl der übermittelten und nicht übermittelten Kontrollmitteilungen und nach Finanzvolumen sortieren und auf die jeweiligen Bundesländer aufschlüsseln)? 2. Hat das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. Juni 2019 alle Daten aus dem EARL-Steueraustausch, bei dem seit 2014 unter den EU- Mitgliedstaaten Steuerdaten ausgetauscht werden (EARL = EU-Amtshilferichtlinie), die es für das Meldejahr 2014 erhalten hat, vollständig an die Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet, wie es im Mai 2015 auf einer Sitzung der zuständigen Steuerungsgruppe vereinbart wurde? Falls nein, welchen Bundesländern wurden aus welchen Gründen bislang (Stand: 1. Juli 2019) die EARL-Datensätze für das Meldejahr 2014 nicht vollständig vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt (bitte tabellarisch darstellen, nach Anzahl der Gesamtzahl der Datensätze, der Quote der übermittelten und der nicht übermittelten Datensätze sowie nach Anzahl der übermittelten und nicht übermittelten Kontrollmitteilungen und nach Finanzvolumen sortieren und auf die jeweiligen Bundesländer aufschlüsseln)? 3. Wie verteilen sich die Daten, die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des Steuerdatenaustauschs der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) für das Meldejahr 2014 erhalten hat, auf die einzelnen Bundesländer (bitte tabellarisch darstellen und nach Quote der Datensätze, Anzahl der Datensätze, Anzahl der Kontrollmitteilungen und Finanzvolumen für die jeweiligen Bundesländer aufgliedern)? 4. Wie viele Datensätze, die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des Steuerdatenaustauschs der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) für das Meldejahr 2014 erhalten hat, wurden auf Grundlage des § 88 Absatz 4 der Abgabenordnung nicht an die Länder weitergeleitet (bitte tabellarisch nach Anzahl der Datensätze, Prozent vom Datensatzvolumen insgesamt und Finanzvolumen aufgliedern)? 5. Inwiefern musste nach Kenntnis der Bundesregierung auf externe Unterstützung zurückgegriffen werden, um die fristgerechte Auswertung jener Daten, die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des Steuerdatenaustauschs der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) erhalten hat, zu ermöglichen? 6. Wie oft wurden von Seiten der Finanzverwaltungen der Länder Anfragen i. S. d. § 111 der Abgabenordnung zu den Daten aus dem EARL-Abkommen an das Bundeszentralamt für Steuern gestellt (bitte in tabellarischer Form angeben und nach Anzahl der Anfragen, betroffenem Finanzvolumen, Bundesland und jeweiligem Meldejahr aufschlüsseln)? 7. Wie hoch war das jeweilige Finanzvolumen der Anfragen, die an das Bundeszentralamt für Steuern von den Ländern i. S. d. § 111 der Abgabenordnung zu den Daten aus dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) gestellt wurden (bitte tabellarisch darstellen und nach Bundesland und jeweiligem Meldejahr aufschlüsseln)? 8. Hat das Bundesministerium der Finanzen, wie in der 44. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages angekündigt, während der Finanzministerkonferenz vom 14. Juni 2019 die benannten Missstände beim internationalen Steuerdatenaustausch angesprochen (bitte die Kernaussagen der Staatssekretärin zusammenfassen und darstellen, weshalb die Thematik aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen angesprochen werden musste)? Falls ja, wie wurde von Seiten der Länder auf die Ausführungen der Parlamentarischen Staatssekretärin reagiert, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Austausch mit den Vertretern der Länder? 9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den angesprochenen Missständen und Gefahrpotenzialen, die die IT-Infrastruktur von Daten aus internationalen Steuerdatenabkommen in Deutschland betreffen, zu minimieren, damit die Länder die übermittelten EARL- und FATCA-Daten schnellstmöglich auswerten können (bitte darstellen, welche theoretischen Möglichkeiten der Bundesregierung aus dem KONSENS-Verfahren einschließlich dem seit Januar 2019 in Kraft getretenen KONSENS-Gesetzes zur Verfügung stehen, um die für eine Verwertung der Daten erforderliche IT-Infrastruktur zu fördern)? 10. Gibt es oder gab es analog zur Risikoliste des Gesamtprojektes AIA auch eine Risikoliste für die Steuerdatenabkommen EARL und FATCA? Falls ja, was waren bzw. sind die jeweiligen Risiken, die auf dieser Liste aufgeführt werden (bitte Tabelle beifügen, die die jeweiligen Risiken darstellt)? 11. Was sind die jeweiligen Risiken, die auf der Risikoliste des Gesamtprojektes „AIA“ geführt werden (bitte in der Antwort erläutern, welche unterschiedlichen Risikostufen es gibt, inwiefern die jeweiligen Risiken das Gesamtprojekt „AIA“ gefährden; bitte Tabelle einfügen, die die jeweiligen Risiken auflistet und den einzelnen Risikograden zuordnet)? 12. Welche Konsequenzen haben aus Sicht der Bundesregierung die Risiken für das Gesamtprojekt „AIA“ für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplante Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte? 13. Hat das Statistische Bundesamt eine Nachmessung, des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze durchgeführt? Falls ja, was waren die Kernaussagen der Nachmessung, und inwiefern hat sich die Nachmessung des Statistischen Bundesamtes von dem geschätzten Erfüllungsaufwand für die jeweiligen Normadressaten unterschieden? Berlin, den 26. Juni 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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