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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Menschenrechtliche Situation in Indien
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
31.07.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1161815.07.2019
Menschenrechtliche Situation in Indien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11618
19. Wahlperiode 15.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt, Alexander Graf Lambsdorff,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad,
Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger,
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer,
Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Menschenrechtliche Situation in Indien
Indien gilt als größte Demokratie der Welt und ist in vielerlei Hinsicht enger
Partner Deutschlands und der Europäischen Union. Zugleich ist Indien jedoch auch
ein Land der Gegensätze und steht hinsichtlich der Menschenrechtslage im Land
in der Kritik. Trotz Gesetzesreformen leiden viele indische Frauen und Mädchen
noch immer unter Diskriminierung sowie sexueller und häuslicher Gewalt.
Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen
wurden im Laufe der vergangenen Monate verhaftet oder anderweitig Gegenstand
staatlicher Repression (www.deutschlandfunkkultur.de/menschenrechtsverteidiger-
henri-tiphagne-unermuedlich-gegen.2165.de.html?dram:article_id=399647).
Nichtregierungsorganisationen (NRO) geraten in Indien in den letzten Monaten
verstärkt unter staatlichen Druck. So fanden im Oktober und November 2018 in
Räumlichkeiten von Greenpeace Indien und Amnesty International Indien
Durchsuchungen statt. Zudem wurden die Bankkonten der Organisationen eingefroren.
In einem Schreiben an die indische Regierung äußerten drei
Sonderberichterstatter des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte im
Dezember 2018 ihre Besorgnis über die Repressionen gegenüber den NRO (https://
spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?
gId=24246).
Trotz einer vielfältigen Presselandschaft bleibt nach Ansicht der Fragesteller die
Pressefreiheit in Indien massiv eingeschränkt. So sind Journalisten etwa in
Konfliktgebieten häufig gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt oder werden
anderweitig in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Im Pressefreiheitsranking von Reporter ohne
Grenzen belegt Indien 2019 den 140. von 180 Plätzen (www.reporter-ohne-
grenzen.de/indien/).
Noch immer sind Verbrechen an Dalits (Kastenlosen) weit verbreitet, allein 2017
wurden über 4 000 Straftaten gegen Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe
verübt. Zudem sind Dalits nach wie vor von vielfältigen Benachteiligungen und
Diskriminierungen betroffen (www.amnesty.de/jahresbericht/2018/indien). Auch
Hassverbrechen an religiösen Minderheiten, insbesondere an Muslimen, sind weit
verbreitet.
Gewaltanwendung, sexuelle Übergriffe und andere Misshandlungen durch
Angehörige von Sicherheitskräften, Militär und paramilitärischen Einheiten werden
häufig nur unzureichend oder gar nicht geahndet. Gerichtsverfahren zu
außergerichtlichen Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte im Bundesstaat Manipur, wo
zwischen 1979 und 2012 schätzungsweise 1 500 Menschen hingerichtet wurden,
verzögern sich seit Jahren, Angehörige der Opfer sind zum Teil Repressionen
ausgesetzt (https://amnesty.org.in/news-update/manipur-victims-and-witnesses-
face-delays-reprisals-in-quest-for-justice/).
Diese und weitere Menschenrechtsverletzungen bzw. deren Straflosigkeit führen
dazu, dass Indien in Berichten von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig ein
erhebliches menschenrechtliches Defizit attestiert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern spielt die Menschenrechtslage in Indien bei bilateralen
Gesprächen, insbesondere den deutsch-indischen Regierungskonsultationen, eine
Rolle?
Welche Anliegen bzw. Forderungen bezüglich der Menschenrechtslage hat
die Bundesregierung bei den letzten deutsch-indischen
Regierungskonsultationen 2017 und beim letzten Treffen der Bundeskanzlerin mit dem indischen
Regierungschef im April 2018 an die indische Regierung kommuniziert?
2. Welche allgemeinen Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen
Menschenrechtslage und zur Lage von Menschenrechtsverteidigern und
Menschenrechtsverteidigerinnen in Indien?
3. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu künftigen
indischen Gesetzesreformen, die die Rolle der Frau stärken sollen?
4. Adressierte die Bundesregierung die Frauenrechte in den letzten deutsch-
indischen Regierungskonsultationen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
5. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung bedrohte indische
Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Menschenrechtsaktivisten für
ihr Engagement gezielt durch staatliche Institutionen kriminalisiert werden?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Pressefreiheit und zur
Meinungsfreiheit in Indien vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
7. Adressierte die Bundesregierung die Pressefreiheit in den letzten
deutschindischen Regierungskonsultationen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
8. Inwiefern hat die menschenrechtliche Lage in Indien Einfluss auf die
Entscheidungen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aus Deutschland exportierte
Waffen gegebenenfalls in Fällen von Menschenrechtsverletzungen seitens
der indischen Sicherheitskräfte oder seitens bewaffneter Gruppen in Indien
eingesetzt werden?
9. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der großen
Zahl tödlich verunglückter Kanalreiniger und der fortdauernden Praxis des
„Manual Scavenging“, obwohl sie dem indischen Gesetz (Prohibition of
Employment as Manual Scavengers and their Rehabilitation Act, 2013)
widerspricht?
10. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Fälle illegaler Aneignung von Land
(„Land grabbing“) und von Vertreibungen im Zusammenhang mit großen
Infrastrukturprojekten und Ressourcenextraktion, insbesondere in den
Bundesstaaten des Nordostens und in Zentralindien (Chhattisgarh, Jharkhand,
Odisha), zu reagieren?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
11. Thematisiert die Bundesregierung in Konsultationen mit der indischen Seite
außergerichtliche Hinrichtungen, insbesondere in den Bundesstaaten
Manipur und Jammu und Kaschmir, durch indische Sicherheitskräfte sowie deren
Straflosigkeit in solchen Fällen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nicht, warum nicht?
12. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der
Anwendung des so genannten Foreign Contribution Regulations Act, und
inwieweit unterstützt die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen
Organisationen, auch aus Deutschland, deren Registrierung unter diesem Gesetz
ausgesetzt ist oder deren Registrierung aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit
von indischer Seite abgelehnt wurde?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aggressionen gegen
religiöse indische Minderheiten und gegen Religionskritiker (sog. Rationalists)
sowie zur gerichtlichen Verfolgung bzw. Aufarbeitung entsprechender
Straftaten vor?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien seine erklärte
Bereitschaft zur Ratifizierung der Antifolterkonvention umsetzt?
15. Inwieweit ist die Bundesregierung über die unterschiedliche Behandlung von
Flüchtlingen in Indien je nach ihrer Religionszugehörigkeit informiert, und
inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung hierauf zu reagieren?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien die
Todesstrafe abschafft?
Berlin, den 26. Juni 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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