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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021
(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
05.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1162015.07.2019
Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11620
19. Wahlperiode 15.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr,
Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Christoph Meyer,
Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther,
Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding,
Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann,
Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021
Das Presseecho zum informellen Treffen der Minister der zehn an der Verstärkten
Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten zur Finanztransaktionsteuer (FTT)
am 14. Juni 2019 fällt unterschiedlich aus. Die „Süddeutsche Zeitung“ spricht von
„Leeren Hände(n)“ des Bundesministers der Finanzen und verweist darauf, es
habe keine Verständigung auf eine FTT gegeben (www.sueddeutsche.de/politik/
finanzsteuer-leere-haende-1.4486463). „Bloomberg“ wiederum berichtet, die
zehn Mitgliedstaaten hätten sich auf eine bestimmte Art der Umverteilung der
Steuereinnahmen aus einer FTT verständigt, um für die kleineren Mitgliedstaaten
die administrative Kostenbelastung zu senken bzw. die Einnahmeseite zu erhöhen
(https://news.bloombergtax.com/daily-tax-report-international/10-eu-countries-
ok-financial-transaction-tax-revenue-sharing-plan).
Der Bundesminister der Finanzen selbst teilte am 14. Juni 2019 via Twitter mit,
„Schönes Geburtstagsgeschenk nach langer Verhandlungsnacht: Wichtige
Fortschritte für Europa: 1. ESM-Reform für mehr Stabilität 2. Entscheidender Schritt
beim Eurozonenbudget. 3. Noch in diesem Jahr kommt die Grundlage für die
Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021. EU“. Die Aussage des
Bundesministers der Finanzen, noch in diesem Jahr die Grundlage für die Erhebung der
Steuer zu schaffen, zielt auf eine Verständigung der zehn Mitgliedstaaten auf
einen Richtlinientext zur FTT bis Ende 2019 ab. Ferner sagt der Bundesminister
den Beginn der nationalen Erhebung dieser Steuer ab 2021 zu. Eine mögliche
FTT-Richtlinie müsste durch nationales Recht erst innerstaatlich umgesetzt
werden, damit die Steuererhebung im Inland erfolgen kann. Dabei ist zu beachten,
dass eine eigens vom Bundesministerium der Finanzen bereits 2013 in Auftrag
gegebene und im selben Jahr vorgelegte Machbarkeitsstudie von CapGemini zu
dem Schluss gekommen ist, dass „nach vorausgehender Sicherstellung
haushalterischer, personeller, organisatorischer und vergabebezogener Aspekte […] für
die Umsetzung einer FTT zusätzlich noch etwa 2 1/2 Jahre zu veranschlagen
[sind]“ (Ausschussdrucksache 18(7)-029). Mit anderen Worten: die für die
„vorausgehende Sicherstellung haushalterischer, personeller, organisatorischer und
vergabebezogener Aspekte“ benötigte Zeit ist in den ausgewiesenen
zweieinhalb Jahren für die technische Implementierung der Finanztransaktionsteuer in
Deutschland noch nicht einmal berücksichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welcher Begründung geht der Bundesminister der Finanzen von einer
Erhebung der FTT ab 2021 aus?
2. Wie verhält sich die Aussage des Bundesministers der Finanzen zur
Feststellung der Machbarkeitsstudie von CapGemini, nur für die technische
Implementierung der FTT zweieinhalb Jahre zu benötigen?
3. Welche Zeitspanne veranschlagt das Bundesministerium der Finanzen dafür,
zusätzlich zu den zweieinhalb Jahren an Implementierung eine
„vorausgehende Sicherstellung haushalterischer, personeller, organisatorischer und
vergabebezogener Aspekte“ zu gewährleisten?
a) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den
Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung haushalterischer Aspekte“?
b) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits
ergriffen?
c) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den
Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung personeller Aspekte“?
d) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits
ergriffen?
e) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den
Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung organisatorischer
Aspekte“?
f) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits
ergriffen?
g) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den
Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung vergabebezogener
Aspekte“?
h) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits
ergriffen?
4. Welche Gründe haben sich gegenüber der Machbarkeitsstudie von Cap
Gemini geändert, die auf eine deutlich verkürzte Implementierungszeit
schließen lassen?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von
Professorin Schnabel, die FTT werde bei der geplanten Ausgestaltung (sic.
als Aktiensteuer) „keinen spürbaren Effekt auf die Finanzmarktstabilität
haben“ (DIE WELT vom 18. Juni 2018, S. 10)?
Aus welchen Gründen stimmt die Bundesregierung der Aussage von
Professorin Schnabel nicht zu?
6. Schließt die Bundesregierung aus, dass die FTT negative Auswirkungen auf
die Aktien- oder auch Wertpapierkultur haben kann?
7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des
Hauptgeschäftsführers der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
(DSW) Marc Tüngler, die Steuer sei ordnungs- und finanzpolitisch absurd
(DIE WELT vom 18. Juni 2019, S. 10)?
8. Inwiefern ist aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen eine auf
Aktientransaktionen beschränkte FTT prädestiniert, etwaige unerwünschte
Finanzspekulationen einzudämmen?
9. Inwiefern sieht das Bundesministerium der Finanzen zwischen der
Besteuerung von Aktientransaktionen, mithin einer Besteuerung von Eigenkapital,
einen Zusammenhang zu den Ursachen der Finanzkrise von 2008?
Berlin, den 26. Juni 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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