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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1162015.07.2019

Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11620 19. Wahlperiode 15.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021 Das Presseecho zum informellen Treffen der Minister der zehn an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten zur Finanztransaktionsteuer (FTT) am 14. Juni 2019 fällt unterschiedlich aus. Die „Süddeutsche Zeitung“ spricht von „Leeren Hände(n)“ des Bundesministers der Finanzen und verweist darauf, es habe keine Verständigung auf eine FTT gegeben (www.sueddeutsche.de/politik/ finanzsteuer-leere-haende-1.4486463). „Bloomberg“ wiederum berichtet, die zehn Mitgliedstaaten hätten sich auf eine bestimmte Art der Umverteilung der Steuereinnahmen aus einer FTT verständigt, um für die kleineren Mitgliedstaaten die administrative Kostenbelastung zu senken bzw. die Einnahmeseite zu erhöhen (https://news.bloombergtax.com/daily-tax-report-international/10-eu-countries- ok-financial-transaction-tax-revenue-sharing-plan). Der Bundesminister der Finanzen selbst teilte am 14. Juni 2019 via Twitter mit, „Schönes Geburtstagsgeschenk nach langer Verhandlungsnacht: Wichtige Fortschritte für Europa: 1. ESM-Reform für mehr Stabilität 2. Entscheidender Schritt beim Eurozonenbudget. 3. Noch in diesem Jahr kommt die Grundlage für die Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021. EU“. Die Aussage des Bundesministers der Finanzen, noch in diesem Jahr die Grundlage für die Erhebung der Steuer zu schaffen, zielt auf eine Verständigung der zehn Mitgliedstaaten auf einen Richtlinientext zur FTT bis Ende 2019 ab. Ferner sagt der Bundesminister den Beginn der nationalen Erhebung dieser Steuer ab 2021 zu. Eine mögliche FTT-Richtlinie müsste durch nationales Recht erst innerstaatlich umgesetzt werden, damit die Steuererhebung im Inland erfolgen kann. Dabei ist zu beachten, dass eine eigens vom Bundesministerium der Finanzen bereits 2013 in Auftrag gegebene und im selben Jahr vorgelegte Machbarkeitsstudie von CapGemini zu dem Schluss gekommen ist, dass „nach vorausgehender Sicherstellung haushalterischer, personeller, organisatorischer und vergabebezogener Aspekte […] für die Umsetzung einer FTT zusätzlich noch etwa 2 1/2 Jahre zu veranschlagen [sind]“ (Ausschussdrucksache 18(7)-029). Mit anderen Worten: die für die „vorausgehende Sicherstellung haushalterischer, personeller, organisatorischer und vergabebezogener Aspekte“ benötigte Zeit ist in den ausgewiesenen zweieinhalb Jahren für die technische Implementierung der Finanztransaktionsteuer in Deutschland noch nicht einmal berücksichtigt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Mit welcher Begründung geht der Bundesminister der Finanzen von einer Erhebung der FTT ab 2021 aus? 2. Wie verhält sich die Aussage des Bundesministers der Finanzen zur Feststellung der Machbarkeitsstudie von CapGemini, nur für die technische Implementierung der FTT zweieinhalb Jahre zu benötigen? 3. Welche Zeitspanne veranschlagt das Bundesministerium der Finanzen dafür, zusätzlich zu den zweieinhalb Jahren an Implementierung eine „vorausgehende Sicherstellung haushalterischer, personeller, organisatorischer und vergabebezogener Aspekte“ zu gewährleisten? a) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung haushalterischer Aspekte“? b) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits ergriffen? c) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung personeller Aspekte“? d) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits ergriffen? e) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung organisatorischer Aspekte“? f) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits ergriffen? g) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung vergabebezogener Aspekte“? h) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits ergriffen? 4. Welche Gründe haben sich gegenüber der Machbarkeitsstudie von Cap Gemini geändert, die auf eine deutlich verkürzte Implementierungszeit schließen lassen? 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Professorin Schnabel, die FTT werde bei der geplanten Ausgestaltung (sic. als Aktiensteuer) „keinen spürbaren Effekt auf die Finanzmarktstabilität haben“ (DIE WELT vom 18. Juni 2018, S. 10)? Aus welchen Gründen stimmt die Bundesregierung der Aussage von Professorin Schnabel nicht zu? 6. Schließt die Bundesregierung aus, dass die FTT negative Auswirkungen auf die Aktien- oder auch Wertpapierkultur haben kann? 7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Hauptgeschäftsführers der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Marc Tüngler, die Steuer sei ordnungs- und finanzpolitisch absurd (DIE WELT vom 18. Juni 2019, S. 10)? 8. Inwiefern ist aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen eine auf Aktientransaktionen beschränkte FTT prädestiniert, etwaige unerwünschte Finanzspekulationen einzudämmen? 9. Inwiefern sieht das Bundesministerium der Finanzen zwischen der Besteuerung von Aktientransaktionen, mithin einer Besteuerung von Eigenkapital, einen Zusammenhang zu den Ursachen der Finanzkrise von 2008? Berlin, den 26. Juni 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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