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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Faire Chancen für Frauen in der Wissenschaft
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
07.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1119422.07.2019
Faire Chancen für Frauen in der Wissenschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11194
19. Wahlperiode 22.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Dr. Anna Christmann,
Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Faire Chancen für Frauen in der Wissenschaft
Eine offene, vielfältige Gesellschaft braucht faire Zugangschancen in allen
Positionen und Arbeitsbereichen der Gesellschaft und das Talent aller Geschlechter,
um die klügsten Köpfe für die Wissenschaft gewinnen zu können. Denn Vielfalt
der Menschen bedeutet auch Vielfalt an Perspektiven, aus denen man das beste
Argument herausziehen kann.
Obwohl der Frauenenteil beim wissenschaftlichen Personal marginal wächst,
verlassen viele Frauen im Laufe ihrer Karriere die Wissenschaft. Das passiert
besonders häufig in der Post-Doc-Phase, in der die Vereinbarkeit von Familie und
wissenschaftlicher Tätigkeit immer herausfordernder wird (Kauhaus, H., Franzmann,
E., Krause, N. (2018): Analysen zu Arbeitssituation, Qualifizierungsbedingungen
und Karrierewegen von Jenaer Postdoktorandinnen und Postdoktoranden. Report
der Graduierten-Akademie, Friedrich-Schiller-Universität Jena, S. 115 ff., www.
jga.uni-jena.de/jgamedia/-p-3589.html).
Die Bundesregierung legte 2008 das Professorinnenprogramm auf, um Frauen im
Wissenschaftsbetrieb den Übergang in die Professur zu erleichtern. Der Anteil
der W3-/C4-Professuren lag 2016 aber immer noch bei 19,4 Prozent.
„Verbindliche Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils“ (Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, S. 34) wie beispielsweise den Frauenanteil auf mindestens
40 Prozent in allen Fächern, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen
oder ein verbindliches Kaskadenmodell einzuführen, gibt es nicht. Auch in der
„leaky pipeline“ (www.bundestag.de/resource/blob/190332/34efe159880f4dec8
e8c4264a5c41f6e/gleichstellung_von_frauen-data.pdf) für
Nachwuchswissenschaftlerinnen gibt es kein vergleichbares, quantitativ nachvollziehbares
Programm. Für mehr Chancengleichheit von Frauen in der Wissenschaft braucht es
aus Sicht der fragestellenden Fraktion jedoch ein umfangreiches
Maßnahmenbündel, um nachhaltige Fortschritte zu erzielen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuell erreichten Stand der
Gleichstellung
a) an den deutschen Hochschulen,
b) an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und
c) an den Ressortforschungseinrichtungen?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Frauenanteil auf den
unterschiedlichen Karrierestufen (Studium, Promotion, Post-Doc-Phase,
Juniorprofessur, W2-/C3-Professur und W3-/C4-Professur)
a) an den Hochschulen,
b) den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und
c) den Ressortforschungseinrichtungen
(bitte einzeln nach Fächern oder Fächergruppen, Bundesland, Jahrgang, und
deutsche oder nicht-deutsche Staatsbürgerschaft aufschlüsseln und den
Anteil für die MINT-Fächer – Mathematik. Informatik, Naturwissenschaft und
Technik – und die Informatik gesondert angeben)?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil von Tenure-
Track-Positionen im Verhältnis zu befristeten Verträgen in der Post-Doc-
Phase, und wie hoch ist der Frauenanteil in den Tenure-Track-Positionen im
Verhältnis zu befristeten Verträgen?
4. Welche genuin neuen Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung
seit Beginn der 19. Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um
Gleichstellung in der Wissenschaft zu befördern?
5. Wie viele der in der KI-Strategie (KI = künstliche Intelligenz) angekündigten
100 KI-Professuren plant die Bundesregierung mit Frauen zu besetzen?
6. Welche Wirksamkeitsstudien, die gleichstellungspolitische Maßnahmen und
Instrumente in der Forschungsförderung auf ihr Wirkpotenzial analysieren,
hat die Bundesregierung seit 2016 vergeben (bitte Titel, Finanzvolumen und
Laufzeit nennen)?
7. Welche neuen weiteren Initiativen und Maßnahmen zur Erhöhung des
Frauenanteils in der Wissenschaft plant die Bundesregierung noch für die
laufende Legislaturperiode?
8. Bis wann möchte die Bundesregierung eine annähernde Gleichstellung
insbesondere in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und ihren
Ressortforschungseinrichtungen erreichen, und welche Maßnahmen wird sie
hierfür ergreifen?
Bis wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung die annähernde
Gleichstellung an den Hochschulen erreicht sein?
Welchen Beitrag leisten die Wissenschaftspakte (Hochschulpakt bzw.
Zukunftsvertrag Lehre und Studium; Pakt für Forschung und Innovation;
Exzellenzinitiative bzw. Exzellenzstrategie) dazu?
9. Welche Überlegungen bestehen seitens der Bundesregierung, verbindliche
Gleichstellungsmaßnahmen nicht nur auf der Professorinnenebene (W2-/C3-
Professur und W3-/C4-Professur), sondern auch beim
Wissenschaftsnachwuchs einzuführen?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Landeshochschulgesetze der Bundesländer, und in welcher gesamtstaatlich koordinierenden
Rolle in Bezug auf
a) die Gleichstellung der Geschlechter,
b) ein verpflichtendes Kaskadenmodell,
c) eine Frauenquote in den Gremien,
d) den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und
e) die verpflichtende Finanzierung für die Gleichstellung?
11. Welche positiven Anreize bei der Einhaltung des Kaskadenmodells oder
negativen Sanktionen bei Nichteinhaltung sind der Bundesregierung in den
jeweiligen Bundesländern bekannt?
12. Wie schneidet nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland bei der
Repräsentanz von Frauen in der Wissenschaft im internationalen Vergleich ab,
und wie bewertet die Bundesregierung den Stand?
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Frauen bei
der Drittmitteleinwerbung seit 2015 entwickelt?
14. Welche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind der
Bundesregierung aus der Wissenschaft bekannt, und wie bewertet sie die
Maßnahmen?
15. Welche Universitäten, Hochschulen und Akademien sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit dem Zertifikat „Audit familiengerechte Hochschule“
ausgezeichnet (bitte einzeln nennen mit Zeitpunkt der Verleihung und ggf.
Zeitpunkt von Evaluation bzw. Evaluationen)?
Inwiefern unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die so
zertifizierten Wissenschaftseinrichtungen in Fragen der Gleichstellung von den
nicht zertifizierten Einrichtungen?
16. Inwiefern wurde bei der Auswahl der Exzellenzcluster und der
Exzellenzuniversitäten der Aspekt der „Personalentwicklung zur Chancengleichheit in
der Wissenschaft“ berücksichtigt, und welche Kriterien mussten erfüllt sein,
um eine positive Begutachtung zu erhalten, bzw. wenn es keine objektiven
Kriterien gab, worauf basierte die Entscheidung?
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung im Pakt für Forschung und Innovation
(PFI) IV einen Vorteil in der Verankerung eines „organisationsspezifischen“
Kaskadenmodells gegenüber einem allgemeinverbindlichen?
18. Wie bewertet die Bundesregierung das Wegfallen der Zielvereinbarung,
einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent in wissenschaftlichen
Führungsgremien zu erreichen vom PFI III zum PFI IV, und welche Gründe gibt es
für die Streichung dieser Zielvereinbarung?
19. Welche Maßnahmen auf der Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes
(HStatG), das den selbst auferlegten Zweck hat, die „Chancengleichheit von
Frauen in Führungspositionen“ zu sichern, will die Bundesregierung
zukünftig ergreifen, bzw. hat sie bereits ergriffen?
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit der Novellierung des
HStatG 2016 über das deutsche Wissenschaftssystem durch die regelmäßige
Vollerhebung der Promovierenden an deutschen Hochschulen gewonnen?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den „Gender Pay Gap“
im Wissenschaftssystem, und welche Konsequenzen zieht sie aus den
Gehaltsunterschieden zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern?
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Studien, die den Einfluss
von sozialer Herkunft und Geschlecht auf die Chancen auf eine
Lebenszeitprofessur messen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
23. Welche Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung, die die
Übergangsphase von Post-Doc-Phase (bzw. Juniorprofessur) in die Lebenszeitprofessur
auf Grundlage der sozialen Herkunft und Geschlecht untersuchen (bitte Titel,
Finanzvolumen und Laufzeit nennen)?
24. Wieso wurde in der Ausschreibung zur Evaluation des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) (www.evergabe-online.de/tenderdetails.html;
jsessionid=79D3362D31AA3CA6F9CC0747394CE730.app204?0&id=251
926) lediglich die Evaluation der 2016er-Novelle gefordert statt – wie in dem
Gesetz selbst verankert – die Evaluation des gesamten Gesetzes („Die
Auswirkungen dieses Gesetzes werden im Jahr 2020 evaluiert“, vgl. § 8)?
25. Wer wird die Evaluation durchführen, bzw. wann wird öffentlich bekannt
gegeben, wer die Evaluation durchführen wird?
26. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Befristungspolitik im WissZeitVG
als hinderlich für die Geschlechtergerechtigkeit – insbesondere, weil häufig
Frauen in der Post-Doc-Phase in der Rushhour des Lebens stecken?
27. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Gründung einer Bundesstiftung,
„die sich wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten
Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft
widmet“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 25)?
Berlin, den 2. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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