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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen Bereich

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1187524.07.2019

Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen Bereich

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11875 19. Wahlperiode 24.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen Bereich Entsprechend § 9 Absatz 1 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist die Bundesregierung ermächtigt, „Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.“ Anerkannte Berufskrankheiten, die durch Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe ausgelöst werden, subsumiert Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung unter Punkt 13. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in Fragen der Anerkennung vom ärztlichen Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ unterstützt, der seit Jahren wiederkehrend das Beratungsthema „Parkinson durch bestimmte Pestizid-Inhaltsstoffe“ prüft. In Einzelfällen wurden Parkinson-Erkrankungen in der Vergangenheit von Unfallversicherungsträgerinnen und Unfallversicherungsträgern als sogenannte Wie-Berufskrankheit, mithin als ein Ursachenzusammenhang mit vorangegangener Pestizid-Exposition, anerkannt. In bisher veröffentlichten Stellungnahmen wurde immer wieder auf eine Korrelation zwischen Pestizid-Exposition und Parkinsonerkrankung verwiesen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 18/5342 Juni 2015, Arbeitsnummer 95; Stellungnahme Nummer 033/2006 des Bundesinstituts für Risikobewertung – BfR, Juni 2006). Jedoch wurde letztlich eine ungenügende Aussagekraft der vorliegenden Studien und die Schwierigkeit, spezifische Substanzen als Auslöser zu identifizieren, geltend gemacht, um bisher in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufnahme in Anlage 1 abzulehnen. Gleiches galt zuletzt für die Frage nach einem Ursachenzusammenhang zwischen Morbus Parkinson und Lösemitteln. Nach erfolgter Vorprüfung sah das Gremium in dieser Thematik wegen unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnislage von einer weiteren Beratung ab, obwohl „Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen einer Exposition mit Lösungsmitteln und dem Auftreten eines Morbus Parkinson“ bestehen (vgl. 117. Sitzung des Sachverständigenbeirats, März 2018). Dagegen fand die unheilbare neurodegenerative Erkrankung in Frankreich bereits 2012 mit dem Dekret 2012-665 Aufnahme in das Tableaux de maladies professionnelles. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Plant die Bundesregierung, wie Frankreich Morbus Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirtinnen und Landwirten anzuerkennen, und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der Entscheidungsgrundlage und -findung der verantwortlichen Stellen in Frankreich bezüglich der Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für das weitere Vorgehen in Deutschland? 3. Seit wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein möglicher Ursachenzusammenhang zwischen Pestizid-Exposition und Parkinsonerkrankung bekannt, und welche Schlussfolgerungen hat sie daraus gezogen? 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Prävalenz von Morbus Parkinson unter Beschäftigten in der Landwirtschaft, auch im Vergleich zur Normalbevölkerung (bitte Zahlen ab 2010 auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 5. Welche finanziellen Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit von Landwirtinnen und Landwirten in Frankreich, welche finanziellen Konsequenzen hätten eine solche Entscheidung in der Bundesrepublik für die Betroffenen, und welche finanziellen Belastungen würden daraus für wen geschätzt entstehen? 6. Wie viele ärztliche Anzeigen zum Verdacht auf Berufskrankheiten durch Pestizid-Exposition wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland registriert (bitte für die Jahre 2010 bis 2018 nach Berufsgruppen und Bundesland auflisten)? 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfügbarkeit und Qualität der Informationen, die für Erstatterinnen und Erstatter einer Anzeige im Hinblick auf die Noxen für Berufskrankheiten unter Punkt 13 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung derzeit bereit stehen? 8. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um die seit 2010 nicht mehr herausgegebenen Merkblätter, die behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Verdachtsfall als Hilfestellung und Grundlage einer Anzeige bei der Unfallversicherungsträgerin bzw. dem Unfallversicherungsträger dienen, adäquat zu ersetzen? 9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Merkblätter weiterhin den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis abbilden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Stand bei der Erarbeitung von Hinweisen für die Anzeige von Berufskrankheiten durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, welche die Merkblätter ersetzen sollen? 11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der jeweils aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand kurzfristig an die Erstatterinnen und Erstatter der Anzeigen von Berufskrankheiten weitergegeben wird? 12. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere zur Anzeige von Berufskrankheiten berechtigte Personen darüber informiert sein, dass eine Parkinson-Erkrankung möglicherweise als „Wie“-Berufskrankheit anerkennungsfähig ist? Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie dafür ergriffen oder initiiert (bitte seit 2010 auflisten)? Wenn nein, warum nicht? 13. Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere zur Anzeige von Berufskrankheiten berechtigte Personen darüber informiert sind, dass eine Parkinson-Erkrankung möglicherweise als „Wie“-Berufskrankheit anerkennungsfähig ist, und wenn ja, wie? 14. Welche Schritte erwägt die Bundesregierung, um die Prüfung der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit durch den ärztlichen Sachverständigenbeirat bei gleichbleibender oder höherer wissenschaftlicher Qualität im Interesse der Betroffenen und Gefährdeten zu beschleunigen? 15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Prüfungsprozess des ärztlichen Sachverständigenbeirates transparenter zu gestalten? 16. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der augenblickliche Beratungsstand des ärztlichen Sachverständigenbeirates in der Frage der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit, und wann kann mit einer Stellungnahme gerechnet werden? 17. Welche Studien wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung „hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse in Deutschland insbesondere in Bezug auf verwendete Mittel, Zusammensetzungen der Mittel, Einsatzzeiten, Intensität und Dauer der Exposition, spezifische Berufsverhältnisse etc.“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 18/11119) erstellt (bitte abgeschlossene, laufende und geplante Studien nach Titel, erstellender Institution, Zeitrahmen, Projektträgerinnenschaft und Finanzrahmen auflisten)? 18. Bei welchen Berufskrankheiten unter Punkt 13 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung hat sich nach Auffassung der Bundesregierung der medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisstand inzwischen derart geändert, dass die frühere wissenschaftliche Empfehlung als ergänzungs- oder korrekturbedürftig angesehen werden muss, und wann ist mit der Fertigstellung der diesbezüglichen Stellungnahmen des ärztlichen Sachverständigenbeirats zu rechnen? 19. Welche Fachinstitutionen aus dem wissenschaftlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich werden und wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom ärztlichen Sachverständigenbeirat in den Prozess der Bewertung und Prüfung des Sachverhaltes (entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 18/11119) eingebunden? 20. In welchem Umfang, und von wem wurden bisher Prüfungen des ärztlichen Sachverständigenbeirates in dieser Frage finanziert (bitte seit 2010 mit Finanzvolumen, Laufzeit und Finanzierungsquellen auflisten)? 21. Wie stellt die Bundesregierung fest, ob sich eine Mehrheit der medizinischen Fachleute für eine Aufnahme von Parkinson als Berufskrankheit ausspricht (entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 18/11119)? 22. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bisher Parkinson-Erkrankungen von in der Landwirtschaft Beschäftigten als sogenannte Wie-Berufskrankheiten anerkannt (bitte für die Jahre 2010 bis 2018 auflisten)? 23. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Zahlungen an Betroffene bei Parkinson als Wie-Berufskrankheit (bitte Zahlungen getrennt nach Einzelfällen auflisten)? Berlin, den 8. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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