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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1188425.07.2019

Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11884 19. Wahlperiode 25.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Dr. Achim Kessler, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit Die letzte Bundesregierung hat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) novelliert. Seit April 2017 gelten Regelungen zum gesetzlichen Equal Pay in der Leiharbeitsbranche. Mit einer Übergangsfrist gelten seit September 2018 nun auch die gesetzlichen Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit. Zwei Jahre nach der Novellierung des AÜG ist es aus Sicht der Fragesteller an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen, da die Regelungen in der öffentlichen Debatte als unzureichend kritisiert wurden. So zum Beispiel, dass nur eine Minderheit der Leiharbeitskräfte vom Equal Pay nach neun Monaten profitieren würde. Auch wurde kritisiert, dass mit den geplanten Änderungen bei der Höchstüberlassungsdauer der dauerhafte Einsatz im Entleihbetrieb mit wechselnden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern legitimiert wird, obwohl die EU-Richtlinie zur Leiharbeit diese Beschäftigungsform als vorübergehendes Instrument vorschreibt (www.wiwo.de/erfolg/jobsuche/randstad-betriebsratschefin-cellier- zeitarbeitgesetz-hat-bedingungen-verschlechtert/23817282.html). Es ist aus Sicht der Fragesteller notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die Regelungen im novellierten AÜG geeignet sind, die mit dem Einsatz von Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell, und wie hat sich diese Zahl in den Jahren 2008 bis 2019 entwickelt (bitte jährlich sowohl die absoluten Zahlen als auch die Anteile an allen Beschäftigten ausweisen und nach Teilzeit bzw. Vollzeit, Alter und Geschlecht sowie Ost bzw. West und nach Bundesländern differenzieren)? 2. Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften, die a) bis zu neun Monate, b) zwischen neun und mehr als 15 Monate und c) mehr als 15 Monate im selben Entleihbetrieb beschäftigt sind, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)? Welchen Einfluss hat die Neuregelung zum Equal Pay nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Verdienstentwicklung von Beschäftigten in der Leiharbeit? 3. Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttostundenlohn von Leiharbeitskräften, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte nach Alter, Branchen, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)? 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte aktuell, und wie hoch sind die entsprechenden Werte bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2018 darstellen und nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)? 5. Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, und wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der Gesamtwirtschaft erhalten ergänzend zu ihrem Lohn diese Leistungen (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2018 darstellen sowie absolute und relative Werten angeben und nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West, Bundesländern sowie Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigten differenzieren)? 6. In welchen zehn Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit a) zahlenmäßig die meisten Leiharbeitskräfte tätig (bitte je Tätigkeitsfeld die Anzahl der Leiharbeitskräfte und ihren prozentualen Anteil an der Gesamtbeschäftigung nennen und für jedes Tätigkeitsfeld die Zahl der Leiharbeitskräfte auch nach Geschlecht, Bundesländern und Ost bzw. West differenziert darstellen); b) gemessen an der Gesamtzahl der jeweils sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Anteil von Leiharbeitskräften am höchsten (bitte für jede Tätigkeit den Anteil der Leiharbeitskräfte nach Geschlecht, Bundesländern und Ost bzw. West differenziert darstellen)? c) In welchen der oben genannten Branchen bzw. Tätigkeitsfeldern hat sich der Anteil der Leiharbeitskräfte an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 2014 am schnellsten erhöht, und wie hoch sind die jeweiligen Steigerungsraten? 7. In welchen Branchen (Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen) liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften über und in welchen Branchen unter dem Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Ost bzw. West differenzieren sowie die prozentuale Abweichung an der jeweiligen Branche darstellen)? 8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte jeweils in den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und Ost bzw. West differenzieren)? 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte in den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Bundesland, Geschlecht und Ost bzw. West differenzieren)? 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern derzeit die Zahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden bezogen auf die Gesamtwirtschaft (bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Ost bzw. West differenzieren)? 11. Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es derzeit auf Basis der Auswertung des IAB-Betriebspanels (IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)? Wie hoch sind auf Basis dieser Auswertung die Zahl und der Anteil der Leiharbeitskräfte (an allen Leiharbeitskräften), die in der Metall- und Elektroindustrie tätig sind (bitte die Werte für die vergangenen fünf Jahre einzeln darstellen)? 12. Welche sind die drei Einsatzbranchen, die auf Basis der Auswertung des IAB-Betriebspanels den höchsten Anteil von Leiharbeitskräften bezogen auf alle Leiharbeitskräfte haben? 13. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Auswertung des IAB-Betriebspanels jeweils die fünf Einsatzbranchen mit den zahlenmäßig sowie anteilig (Anteile der Leiharbeitskräfte an der Gesamtbeschäftigung) meisten eingesetzten Leiharbeitskräften, und wie hoch sind die Werte jeweils? 14. Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach a) bis zu neun Monaten, b) mehr als neun bis 15 Monaten, c) mehr als 18 bis 24 Monaten und d) mehr als 24 Monaten beendet (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2007 bis 2017 darstellen)? Wie stellen sich diese Werte für Leiharbeitskräfte in den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern und für nichtdeutsche Staatsangehörige aus Syrien, Afghanistan und Irak dar (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2007 bis 2017 darstellen)? 15. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Verweildaueranalysen des IAB die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Leiharbeit (bitte wenn möglich wie in Frage 14a bis 14d differenzieren und zum Vergleich die Werte für die vergangenen fünf Jahre darstellen)? 16. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbleib der Leiharbeitskräfte nach Beendigung der Leiharbeitsverhältnisse in Frage 15 dar (bitte nach 30 Tagen, nach 90 Tagen sowie Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)? Wie viele Leiharbeitnehmende wurden nach dreimonatiger Pause wieder an denselben Entleihbetrieb überlassen? 17. Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte fallen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell absolut und prozentual gemäß dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze unter die gesetzlichen Regelungen zu Equal Pay? 18. In wie vielen und in welchen Branchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Tarifverträge abgeschlossen, welche a) die Arbeitnehmerüberlassungshöchstdauer entsprechend den Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausweiten (bitte die monatliche Abweichung der Höchstdauer nach dem Tarifregister für die jeweilige Branche angeben) bzw. b) die Regelungen zum gesetzlichen Equal Pay entsprechend den Regelungen im AÜG verzögern? 19. Wie viele Leiharbeitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den in Frage 18 beschriebenen Abweichungen betroffen? 20. Findet durch Leiharbeit nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verdrängung von regulärer Beschäftigung statt? Worauf gründet die Einschätzung der Bundesregierung? 21. Hat die AÜG-Reform nachweislich zur Beschränkung des Einsatzes von Leiharbeit in den Betrieben geführt? Wie hat sich seit 2017 in den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern oder Berufsgruppen die Anzahl von Beschäftigten in Solo-Selbstständigkeit oder Werkverträgen bzw. die Gründung von Gemeinschaftsbetrieben entwickelt (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten angeben und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2016 darstellen)? 22. Wie hat sich seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Kontrolleure bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) entwickelt, die a) für die Zulassung von Betrieben im Bereich des AÜG zuständig sind und b) für die Kontrolle von Betrieben im Bereich des AÜG zuständig sind (bitte jeweils nach Bundesländern differenzieren)? 23. Wie viele Anträge auf Betriebszulassung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung wurden seit 2008 jährlich bei der BA gestellt, und wie vielen Anträgen wurde in diesem Zeitraum stattgegeben (bitte nach Bundesländern differenzieren)? 24. Wie vielen Betrieben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulassung verwehrt bzw. entzogen (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2018 darstellen, sowie die Gründe für Nichtzulassung oder Entzug der Erlaubnis angeben und nach Ost bzw. West sowie Bundesländern differenzieren)? 25. Wie vielen Hinweisen auf Verstöße gegen das AÜG seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bzw. der Sozialversicherungsträger ist die BA nach Kenntnis der Bundesregierung nachgegangen, und wie viele Hinweise hatten einen Entzug der Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung zur Folge (bitte sowohl Anzahl als auch Anteil ausweisen und nach Bundesländern differenzieren)? 26. Wie vielen ausländischen Leiharbeitsunternehmen wurde im Zeitraum 2008 bis 2018 die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung insgesamt erteilt, und wie vielen Unternehmen wurde die Erlaubnis in diesem Zeitraum entzogen (bitte die Gründe für einen Entzug der Erlaubnis ausweisen)? 27. Wie viele Betriebsprüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durchgeführt, und wie viele Verstöße bzw. Fälle von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung sind aufgedeckt worden (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2018 darstellen sowie nach Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)? 28. Wie viele der offen gemeldeten Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitnehmerüberlassung zuzuordnen, und wie viele Vermittlungen der Bundesagentur für Arbeit erfolgen in die Branche der Arbeitnehmerüberlassung (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2018 darstellen)? Artikel 1 Berlin, den 10. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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