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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neuer Referentenentwurf zum Provisionsdeckel in der Lebensversicherung

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1196829.07.2019

Neuer Referentenentwurf zum Provisionsdeckel in der Lebensversicherung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11968 19. Wahlperiode 29.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Neuer Referentenentwurf zum Provisionsdeckel in der Lebensversicherung Medien berichteten am 26. Juni 2019, dass ein aktualisierter Referentenentwurf für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen vorliege (https://versicherungsmonitor. de/2019/06/26/finanzministerium-konkretisiert-provisionsdeckel/). Tatsächlich kursiert ein Dokument mit dem Namen „190614_Referentenentwurf BMF“, datiert auf den 14. Juni 2019. In dieser aktualisierten Version des Referentenentwurfs wurden im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem März 2019 Änderungen vorgenommen. Laut aktualisiertem Referentenentwurf soll die Deckelung der Abschlussprovisionen jetzt ab dem 1. Januar 2022 gelten. Gleichzeitig sollen die Regelungen des Referentenentwurfes rückwirkend für Bestandsverträge gelten. Des Weiteren gibt es Aussagen von Branchenvertretern, zu der im Referentenentwurf angelegten qualitativen Komponente müsse noch ein dritter Provisionsbestandteil hinzukommen (vgl. Börsen-Zeitung vom 6. Juli 2019, Seite 3, „Wir sehen diese Studie auf dem Holzweg“). In der Begründung zum Referentenentwurf heißt es, dass es keine wirksame Alternative zur Deckelung der Provisionen bei Restschuldversicherungen gebe. Maßnahmen anderer europäischer Länder zeigen nach Ansicht der Fragesteller jedoch, dass es durchaus Alternativen gibt. So wurde in Großbritannien anstelle einer Deckelung beispielsweise eine Karenzzeit von einer Woche zwischen dem Abschluss von Kredit- und Restschuldversicherungsabschluss eingeführt. Dieses Mittel ist aus Sicht der Fragesteller ein besser geeignetes Mittel, da es einen weniger starken Markteingriff als eine Provisionsdeckelung darstellt (vgl. Antrag der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9276). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen aktualisierten Referentenentwurf mit Datum 14. Juni 2019 erstellt? 2. Hat das BMF zwischenzeitlich weitere Aktualisierungen vorgenommen? Wenn ja, welche? 3. Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung bzgl. der Einbringung des Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen? 4. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die rückwirkende Ausgestaltung des Provisionsdeckels auf Bestandsverträge – besonders mit Blick auf die Frage der Verlässlichkeit von politischem Handeln? 5. Wie bewertet die Bundesregierung eine nach britischem Vorbild ausgestaltete „Abkühlphase“, d. h. eine verpflichtende Karenzzeit von einer Woche zwischen dem Abschluss von Kredit- und Restschuldversicherungsabschluss? 6. Wie wird die Ausgestaltung der qualitativen Bewertung (Qualitätsprovision) kontrolliert, wenn laut Referentenentwurf keine Aufwandskosten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entstehen sollen? 7. Wie bewertet die Bundesregierung den im Referentenentwurf nach Ansicht der Fragesteller beschriebenen Widerspruch, dass die durch die Maßnahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes eingeleitete Senkung der Abschlusskosten einerseits „nur unzureichend erfolgte“ (S. 14), gleichzeitig aber der durchschnittliche Wert der Abschlussprovisionen bei 3,77 Prozent und damit der laut Referentenentwurf mögliche Wert höher liegt (S. 16)? 8. Hat die Bundesregierung eine Prognose angestellt, wie sich der Markt der Versicherungsmakler, -berater und -vermittler nach Einführung des Provisionsdeckels entwickeln wird? 9. Welche Erwartung hat die Bundesregierung bezüglich der Anzahl und Ertragssituation von Versicherungsmaklern, -beratern und -vermittlern nach Einführung des Provisionsdeckels? 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein sogenanntes drittes Element zur Festlegung der Provisionshöhe im Rahmen des Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen einzuführen? a) Wenn ja, wie soll dieses Element ausgestaltet werden? b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Referentenentwurf beschriebenen unterschiedlichen Geschäftsmodelle ihrem unterschiedlichem Leistungsumfang entsprechend angemessen vergütet werden? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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