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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finalisierung von BASEL III ("BASEL IV") und deren Auswirkungen auf den Europäischen Bankensektor
(insgesamt 15 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
13.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1197629.07.2019
Finalisierung von BASEL III ("BASEL IV") und deren Auswirkungen auf den Europäischen Bankensektor
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11976
19. Wahlperiode 29.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Alexander Müller,
Roman Müller-Böhm, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta,
Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Finalisierung von BASEL III („BASEL IV“) und deren Auswirkungen auf den
Europäischen Bankensektor
Am 2. Juli 2019 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
die vorläufigen Ergebnisse zur ihrer Auswirkungsstudie zur Finalisierung der
BASEL-III-Reform (EBA, Call for advice on Basel III: key findings from the
impact assessment and policy recommendations, 2. Juli 2019, EBA-
Präsentation). Danach sollen sich wegen der bis 2027 einzuführenden Regeln die
Mindestkapitalanforderungen für Europas Banken um rund ein Viertel erhöhen.
Insgesamt weist die EBA einen Kapitalbedarf von 135 Mrd. Euro aus, wovon
wiederum 134 Mrd. Euro auf die Großbanken entfallen (Börsen-Zeitung vom 3. Juli
2019, „Großbanken fehlen 134 Mrd. Euro“, S. 3).
Der vollständige Bericht der Auswirkungsstudie soll bis Ende Juli 2019 publiziert
werden. Die EBA kündigte an, gegen Ende Juli 2019 ihre Empfehlung an die
Europäische Kommission übermitteln zu wollen.
In ihrer Pressemitteilung vom 3. Juli 2019 erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft
(DK), sie rechne mit einem über die Einschätzungen der EBA noch
hinausgehenden zusätzlichen Kapitalbedarf aufgrund der Umsetzung der Baseler Reform
(https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/dk-basel-iii-umsetzung-europa-
bedroht-wettbewerbsfahigkeit-deutscher-kreditinstitute/ sowie Börsen-Zeitung vom
4. Juli 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche deutschen Finanzinstitute haben an der Auswirkungsstudie der EBA
nach Kenntnis der Bundesregierung teilgenommen?
2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EBA, wonach sich die
Mindestkapitalanforderungen für Europas Banken wegen der bis 2027
einzuführenden Regeln um 135 Mrd. Euro erhöhen würden?
3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EBA, wonach vom
Gesamtvolumen des zusätzlich benötigten Kapitalbedarfs 134 Mrd. Euro allein auf die
Europäischen Großbanken entfielen?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf
die deutschen Finanzinstitute entfallende Anteil an den insgesamt benötigten
135 Mrd. Euro an zusätzlichem Kapitalbedarf?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf
die deutschen Großbanken entfallende Anteil an den 134 Mrd. Euro (bitte in
absoluten Zahlen abgeben)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf
die deutschen mittelgroßen Banken entfallende Anteil an den insgesamt
135 Mrd. Euro (bitte in absoluten Zahlen abgeben)?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf
die deutschen kleinen Banken entfallende Anteil an den insgesamt 135 Mrd.
Euro (bitte in absoluten Zahlen abgeben)?
8. Bewertet die Bundesregierung die Erklärung der DK (Pressemitteilung der
DK vom 3. Juli 2019), wonach der tatsächlich benötigte, zusätzliche
Kapitalbedarf noch deutlich höher liegen werde, und wenn ja, wie?
Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hierzu
eigene Erhebungen im Hinblick auf die deutschen Institute erstellt, und wenn
ja, zu welchen Ergebnissen ist die BaFin dabei gekommen?
9. Zieht die Bundesregierung Schlüsse aus der Ansicht der DK, wonach die
Umsetzung der Baseler Reform die Wettbewerbsfähigkeit und den
Wohlstand Europas gefährdet, und wenn ja, welche?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen schließt die Bundesregierung
entsprechende Auswirkungen aus?
b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollten aus Sicht der
Bundesregierung ergriffen werden, um die Auswirkungen der Baseler Reform so
abzufedern, dass daraus keine negativen Folgen für die Kreditversorgung
der (deutschen) Wirtschaft resultieren?
10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesbank-
Vorstandsmitglieds Joachim Wuermeling, wonach Anpassungen beim Output Floor von
72,5 Prozent selbst ausgeschlossen seien (Börsen-Zeitung vom 3. Juli 2019,
S. 3)?
11. Aus welchem Grund ist nach Einschätzung der Bundesregierung die
Einführung des Output Floors für US-amerikanische Großbanken von geringerer
Bedeutung (Börsen-Zeitung vom 2. Juli 2019, S. 3)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, wonach die restriktivere Haltung der
amerikanischen Finanzaufsicht dazu geführt habe, dass nunmehr der
Umsetzungsaufwand von BASEL III insbesondere im Hinblick auf den Output
Floor für US-amerikanische Institute geringer ausfalle?
12. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EBA, wonach der sog. KMU-
Faktor (SME factor, vgl. dazu EBA-Präsentation, Folie 8) gestrichen werden
sollte?
13. Zu welcher Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen für die deutschen
Institute würde eine Streichung des KMU-Faktors führen?
14. Zu welcher Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen für die deutschen
Großbanken würde eine Streichung des KMU-Faktors führen?
15. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die EBA in ihrer Präsentation auf
Folie 3 davon ausgeht, dass nach Basel III bzw. nach der Finalisierung von
Basel III eine günstigere Behandlung von KMU nach dem standardisierten
Ansatz möglich sei?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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