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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finalisierung von BASEL III ("BASEL IV") und deren Auswirkungen auf den Europäischen Bankensektor

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1197629.07.2019

Finalisierung von BASEL III ("BASEL IV") und deren Auswirkungen auf den Europäischen Bankensektor

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11976 19. Wahlperiode 29.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Finalisierung von BASEL III („BASEL IV“) und deren Auswirkungen auf den Europäischen Bankensektor Am 2. Juli 2019 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA die vorläufigen Ergebnisse zur ihrer Auswirkungsstudie zur Finalisierung der BASEL-III-Reform (EBA, Call for advice on Basel III: key findings from the impact assessment and policy recommendations, 2. Juli 2019, EBA- Präsentation). Danach sollen sich wegen der bis 2027 einzuführenden Regeln die Mindestkapitalanforderungen für Europas Banken um rund ein Viertel erhöhen. Insgesamt weist die EBA einen Kapitalbedarf von 135 Mrd. Euro aus, wovon wiederum 134 Mrd. Euro auf die Großbanken entfallen (Börsen-Zeitung vom 3. Juli 2019, „Großbanken fehlen 134 Mrd. Euro“, S. 3). Der vollständige Bericht der Auswirkungsstudie soll bis Ende Juli 2019 publiziert werden. Die EBA kündigte an, gegen Ende Juli 2019 ihre Empfehlung an die Europäische Kommission übermitteln zu wollen. In ihrer Pressemitteilung vom 3. Juli 2019 erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), sie rechne mit einem über die Einschätzungen der EBA noch hinausgehenden zusätzlichen Kapitalbedarf aufgrund der Umsetzung der Baseler Reform (https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/dk-basel-iii-umsetzung-europa- bedroht-wettbewerbsfahigkeit-deutscher-kreditinstitute/ sowie Börsen-Zeitung vom 4. Juli 2019). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche deutschen Finanzinstitute haben an der Auswirkungsstudie der EBA nach Kenntnis der Bundesregierung teilgenommen? 2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EBA, wonach sich die Mindestkapitalanforderungen für Europas Banken wegen der bis 2027 einzuführenden Regeln um 135 Mrd. Euro erhöhen würden? 3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EBA, wonach vom Gesamtvolumen des zusätzlich benötigten Kapitalbedarfs 134 Mrd. Euro allein auf die Europäischen Großbanken entfielen? 4. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf die deutschen Finanzinstitute entfallende Anteil an den insgesamt benötigten 135 Mrd. Euro an zusätzlichem Kapitalbedarf? 5. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf die deutschen Großbanken entfallende Anteil an den 134 Mrd. Euro (bitte in absoluten Zahlen abgeben)? 6. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf die deutschen mittelgroßen Banken entfallende Anteil an den insgesamt 135 Mrd. Euro (bitte in absoluten Zahlen abgeben)? 7. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf die deutschen kleinen Banken entfallende Anteil an den insgesamt 135 Mrd. Euro (bitte in absoluten Zahlen abgeben)? 8. Bewertet die Bundesregierung die Erklärung der DK (Pressemitteilung der DK vom 3. Juli 2019), wonach der tatsächlich benötigte, zusätzliche Kapitalbedarf noch deutlich höher liegen werde, und wenn ja, wie? Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hierzu eigene Erhebungen im Hinblick auf die deutschen Institute erstellt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die BaFin dabei gekommen? 9. Zieht die Bundesregierung Schlüsse aus der Ansicht der DK, wonach die Umsetzung der Baseler Reform die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Europas gefährdet, und wenn ja, welche? a) Wenn nein, aus welchen Gründen schließt die Bundesregierung entsprechende Auswirkungen aus? b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden, um die Auswirkungen der Baseler Reform so abzufedern, dass daraus keine negativen Folgen für die Kreditversorgung der (deutschen) Wirtschaft resultieren? 10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesbank- Vorstandsmitglieds Joachim Wuermeling, wonach Anpassungen beim Output Floor von 72,5 Prozent selbst ausgeschlossen seien (Börsen-Zeitung vom 3. Juli 2019, S. 3)? 11. Aus welchem Grund ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Einführung des Output Floors für US-amerikanische Großbanken von geringerer Bedeutung (Börsen-Zeitung vom 2. Juli 2019, S. 3)? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, wonach die restriktivere Haltung der amerikanischen Finanzaufsicht dazu geführt habe, dass nunmehr der Umsetzungsaufwand von BASEL III insbesondere im Hinblick auf den Output Floor für US-amerikanische Institute geringer ausfalle? 12. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EBA, wonach der sog. KMU- Faktor (SME factor, vgl. dazu EBA-Präsentation, Folie 8) gestrichen werden sollte? 13. Zu welcher Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen für die deutschen Institute würde eine Streichung des KMU-Faktors führen? 14. Zu welcher Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen für die deutschen Großbanken würde eine Streichung des KMU-Faktors führen? 15. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die EBA in ihrer Präsentation auf Folie 3 davon ausgeht, dass nach Basel III bzw. nach der Finalisierung von Basel III eine günstigere Behandlung von KMU nach dem standardisierten Ansatz möglich sei? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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