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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Geplante steuerliche Verbesserungen für die Digitalisierung von Unternehmen
(insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
14.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1197829.07.2019
Geplante steuerliche Verbesserungen für die Digitalisierung von Unternehmen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11978
19. Wahlperiode 29.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein,
Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly,
Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Michael Theurer,
Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Geplante steuerliche Verbesserungen für die Digitalisierung von Unternehmen
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) meldete am 1. Juli 2019, der
Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier suche gemeinsam mit dem
Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz nach einer Lösung, um die
Digitalisierung in den Unternehmen weiter voranzutreiben (https://edition.faz.net/faz-edition/
unternehmen/2019-07-02/96b7d1271f95c425a11f7fb25bd44c8e/?GEPC=s5).
Derzeit werde laut „FAZ“ über eine Sonderabschreibung im Zusammenhang mit
der Anschaffung digitaler Wirtschaftsgüter nachgedacht. Dadurch solle es für
Unternehmen attraktiver werden, in neue, für die Anforderungen der Digitalisierung
besser ausgelegte Maschinen zu investieren.
Die Fraktion der FDP hat bereits zu Beginn dieser 19. Legislaturperiode einen
Antrag (Bundestagsdrucksache 19/959) eingebracht, wonach die Unternehmen
bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse besser als bisher steuerlich
unterstützt werden sollen. Danach soll u. a.
die Möglichkeit der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter
nach § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch auf „digitale
Innovationsgüter“ bzw. immaterielle Wirtschaftsgüter erweitert werden, die
der digitalen Transformation dienen;
eine zeitlich befristete Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenze für diese
„digitalen Innovationsgüter“ bzw. Wirtschaftsgüter, die der digitalen
Transformation dienen, auf 2 000 Euro vorgesehen werden, um den
Digitalisierungsprozess insbesondere für kleinere Unternehmen zu beschleunigen;
eine zeitlich befristete Erweiterung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g
EStG auf „digitale Innovationsgüter“ bzw. Wirtschaftsgüter, die der digitalen
Transformation dienen, vorgenommen werden, um die Liquiditätsversorgung
und Eigenkapitalbildung kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken,
damit diese den Digitalisierungsprozess leichter bewältigen können.
In der abschließenden Beratung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
(26. Sitzung am 12. Dezember 2018) zu diesem Antrag (Bundestagsdrucksache
19/959) begrüßte der Vertreter der Fraktion der CDU/CSU die grundsätzliche
Zielsetzung des Antrages. Die Vertreter der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Fraktion der SPD verwiesen in der Sache auf den zwischen CDU/CSU und SPD
geschlossenen Koalitionsvertrag. Dort heißt in den Zeilen 2684 bis 2686:
„Investitionen von Unternehmen in die Digitalisierung wollen wir unterstützen. Dazu
werden wir überprüfen, ob zugunsten digitaler Innovationsgüter die
Abschreibungstabellen überarbeitet werden.“ Unter Verweis hierauf lehnten die genannten
Fraktion den genannten Antrag ab.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung den Bericht der „FAZ“ vom 1. Juli 2019
bestätigen, dass die genannten Ressorts an einer steuerlichen Unterstützung der
Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Betriebe bzw. ihrer
Geschäftsprozesse arbeiten?
2. Welche steuerfachlichen Maßnahmen strebt die Bundesregierung oder
streben ggf. bislang nur die einzelnen Ressorts hierzu an?
Sofern noch keine ressortsabgestimmte Auffassung hierzu vorliegt, welche
Maßnahmen wurden zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie sowie dem Bundesministerium der Finanzen erörtert?
3. Arbeiten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das
Bundesministerium der Finanzen derzeit auch daran, eine trennscharfe Definition
für den Begriff „digitales Wirtschaftsgut“ bzw. „digitales Innovationsgut“ zu
finden?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind die Bundesministerien bisher
gekommen?
4. Wurde hierzu eine gemeinsame Arbeitsgruppe vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie Bundesministerium der Finanzen eingerichtet?
Oder fanden in diesem Zusammenhang zumindest gemeinsame Treffen der
Arbeitsebenen statt?
Wenn ja, wann haben diese Treffen stattgefunden, und welche Referate der
beiden Ressorts waren daran beteiligt?
5. Sind weitere Treffen der beiden Ressorts auf Arbeits- und/oder
Leitungsebene zum Thema steuerliche Förderung der Digitalisierung von
Unternehmen geplant?
Wenn ja, welche Termine sind hierfür avisiert?
6. Inwiefern ist die Bundesregierung der Forderung aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD nachgekommen, „zugunsten digitaler
Innovationsgüter die Abschreibungstabellen (zu) überarbeiten“?
Wenn noch nicht, zu wann ist dieses geplant?
Wie soll diese Überarbeitung konkret aussehen?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]
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