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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1204330.07.2019

Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12043 19. Wahlperiode 30.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender Bedeutung, dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für die Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können. Dabei sind laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Daten aus Kataster-, Vermessungs- und Grundbuchämtern besonders relevant, weil sie die wohl grundlegendsten Informationen für die Ermittlung der Grundsteuer bereitstellen – die Fläche von Grundstücken (vgl. Entwurf der Bundesregierung eines Grundsteuer- Reformgesetzes, S. 92). Nach Kenntnis der Fragesteller ist die hierfür geplante bundesweite Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank LANGUSTE, in erheblichem Verzug. Während einzelne Bundesländer – wie Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht einmal mitteilen konnten, wie viele Grundstücke überhaupt digital erfasst werden müssen, ist der Bundesregierung bekannt, dass im Saarland noch 58,7 Prozent und in Mecklenburg- Vorpommern 64,6 Prozent aller Grundstücksdaten digital erfasst werden müssen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9538). Vor diesem Hintergrund ging das Bundesministerium der Finanzen im April 2018 davon aus, dass die digitale Erfassung in der Datenbank je nach Bundesland bis zu 13 Jahre dauern werde (vgl. „Mit der Languste hat er nicht gerechnet. Neuer Rückschlag für den Bundesfinanzminister“, in: Wirtschaftswoche vom 10. Mai 2019, S. 36). Laut dem Mitte Juni 2019 veröffentlichten Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das neue Grundsteuergesetz bereits im Jahr 2025 angewendet werden – also sechs Jahre bevor der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE nach der Einschätzung der Bundesregierung abgeschlossen werden kann. Die Fragesteller zweifeln vor dem Hintergrund dieser massiven Missstände an der Administrierbarkeit des geplanten Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell), das zudem noch zahlreiche weitere Merkmale für die Ermittlung der Grundsteuer vorsieht und in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion als bürokratisch und komplex wahrgenommen wird (vgl. „Bayern bekommt seine Ausnahme“, in: Handelsblatt vom 18. Juni 2019, S. 6). Aus diesem Grunde muss nach Ansicht der Fragesteller die Frage der Umsetzbarkeit der Grundsteuerreform in den weiteren Beratungen stärker in den Fokus gerückt werden als bisher. Dem Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE, deren aktueller Datenbestand dem Bundesministerium der Finanzen am 1. Juli 2019 übermittelt wurde, muss absolute Priorität eingeräumt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist die Bundesregierung noch immer der Auffassung, dass der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE in „erhebliche[m] Verzug sei“ und er deshalb intensiviert werden müsse, wie es im Rahmen der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Niederschrift vom 11. April 2018) festgehalten wurde? 2. Auf wie viele Jahre prognostiziert das BMF die maximale Erfassungsdauer je Land für die Grundstücksdatenbank LANGUSTE, wenn man davon ausgeht, dass bei einer Einführung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE – Stufe 1 jedes Flurstück einer wirtschaftlichen Einheit zugeordnet sein müsste? 3. Von wie vielen Jahren ging das BMF in seiner Prognose für die maximale Erfassungsdauer für die Grundstücksdatenbank LANGUSTE je nach Land zu folgenden Stichtagen aus: a) 1. Januar 2017 b) 1. Juli 2017 c) 1. Januar 2018 d) 1. Juli 2018 e) 1. Januar 2019 f) 1. Juli 2019 (bitte Informationen aus Sachstandsberichten, die dem BMF im Rahmen der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppen übermittelt wurden, berücksichtigen)? 4. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung alle Länder mit dem Aufbau der Verbindungsdatei LANGUSTE begonnen, und wenn nein, welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen noch nicht mit dem Aufbau begonnen? 5. In welchen Ländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen Schwierigkeiten beim Aufbau der Verbindungsdatei LANGUSTE? 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in den Ländern personelle Verstärkungen eingesetzt wurden bzw. werden, um den Aufbau der Verbindungsdatei LANGUSTE voranzubringen (bitte die Länder ausdrücklich benennen, von denen die Bundesregierung weiß, dass eine personelle Verstärkung erfolgt ist oder erfolgen wird)? 7. Wird sich nach Ansicht der Bundesregierung der Arbeitsaufwand für den Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE steigern, wenn Stufe 1 der Einführung der Datenbank abgeschlossen ist und mit der turnusmäßigen Datenlieferung der Vermessungs- und Katasterverwaltung begonnen wird? 8. Wie sieht die konkrete weitere Zeitplanung für die Einführung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE aus (bitte nach jeweiligen Stufen aufschlüsseln und die einzelnen Entwicklungsschritte aufführen)? 9. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung eine unvollständige Grundstücksdatenbank LANGUSTE für die Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer? 10. Welche Schwierigkeiten können nach Ansicht der Bundesregierung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in den jeweiligen Bundesländern auftreten, wenn die Grundstücksdatenbank nicht voll einsatzfähig ist? 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentuale Quote der noch zu erfassenden Flurstücke, die in der Grundstückdatenbank LANGUSTE aufgenommen werden sollen, seit 2017 entwickelt (bitte der Antwort eine Tabelle, die aufgegliedert ist nach Bundesland, Anzahl der noch zu erfassenden Flurstücke und prozentualer Quote der noch zu erfassenden Flurstücke zum jeweiligen Stichtag – 1. Januar und 1. Juli eines Jahres –, beifügen)? 12. Was sind die Kernaussagen der jeweiligen Sachstandsberichte zum Mitteilungs- und Bewertungsverfahren zur Besteuerung von Grundstücken (Grundstücksdatenbank LANGUSTE), die die einzelnen Länder zum 1. Juli 2019 an das BMF übermittelt haben? 13. Wie steht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der massiven Verzögerung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE – dem Vorwurf gegenüber, es gebe ein eingebautes Vollzugsdefizit beim Entwurf des Grundsteuer- Reformgesetzes der Bundesregierung (Scholz-Modell)? 14. Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle Unterstützung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die Administrierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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