Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bauvertrags- und Bauträgervertragsrecht
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
15.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1208331.07.2019
Bauvertrags- und Bauträgervertragsrecht
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12083
19. Wahlperiode 31.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Canan Bayram, Britta Haßelmann,
Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bauvertrags- und Bauträgervertragsrecht
Zum 1. Januar 2018 trat das neue Bauvertragsrecht in Kraft, um privaten
Bauherren mehr Sicherheit beim Hausbau zu geben. Angesichts des momentanen Booms
und der immer weiter steigenden Preise gehen Bauherren auch immer größere
Risiken ein. „Der Immobilienboom hält seit fast zehn Jahren in Deutschland an,
getrieben von den historisch niedrigen Zinsen, der guten Konjunktur und der
hervorragenden Lage auf dem Arbeitsmarkt. In den Städten und Ballungsräumen
steigen die Preise vor allem wegen der Verknappung des Wohnraums. Mehr
Menschen zieht es in die Städte. Dort gibt es aber nicht genug bezahlbare Wohnungen.
2018 wurden 287 000 Wohnungen bundesweit fertiggestellt. Das Ziel der
Bundesregierung, 375 000 Einheiten pro Jahr, wurde damit weit verfehlt. Der Neubau
kann die hohe Nachfrage in den Städten bei weitem nicht decken.
Allein seit Ende 2015 sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland um
22 Prozent gestiegen. In den sieben Metropolen verteuerten sich
Eigentumswohnungen in diesem Zeitraum sogar um gut 40 Prozent“ (www.sueddeutsche.de/
wirtschaft/wohnung-kaufen-boom-blase-1.4500055).
Daher fragen die Fragestellenden die Bundesregierung, ob ihr die Wirkungen der
Reform bekannt sind und ob Verbesserungen zum Schutz der privaten Bauherren
angebracht sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegt der Bundesregierung eine Evaluation des neuen Bauvertragsrechts vor?
a) Wenn ja, was sind die Inhalte?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Evaluation, und wenn ja,
wann?
d) Auf welcher Datenbasis wird ggf. diese Evaluierung erfolgen und
erfolgen jetzt bereits Erhebungen?
2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der
Bauvertragsrechtsnovelle von 2018 bezüglich der Informationspflichten der
Auftragnehmer über den geplanten Fertigstellungszeitpunkt von
Baumaßnahmen, was der Gesetzgeber für besonders schutzwürdig hält und weshalb
Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt in der Baubeschreibung (Artikel 249
§ 2 Absatz 2 EGBGB – Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)
oder im Vertrag (§ 650k Absatz 3 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch)
verbindlich zu regeln sind?
3. Hat die Reform des Verbraucherbauvertragsrechts nach Kenntnis der
Bundesregierung die damit u. a. angestrebten Verbesserungen bei der
Verlässlichkeit der zeitlichen Ablaufplanung für den Verbraucherbauherren
erreichen können?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Verbraucherbauverträge mit
verbindlichem Fertigstellungszeitpunkt?
4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der
Bauvertragsrechtsnovelle von 2018 bezüglich der
Unterlagenherausgabepflicht der Auftragnehmer gegenüber den Verbraucher-Bestellern vor
Beginn der Bauausführung (§ 650n Absatz 1 BGB)?
5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der
Bauvertragsrechtsnovelle von 2018 bezüglich der
Unterlagenherausgabepflicht der Auftragnehmer gegenüber den Verbraucher-Bestellern mit der
Fertigstellung des Werks (§ 650n Absatz 2 BGB)?
6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der
Bauvertragsrechtsnovelle von 2018 bezüglich der Darstellung der
wesentlichen Eigenschaften des angebotenen Werks (Baubeschreibung), wonach der
Unternehmer nach § 650j BGB verpflichtet ist und die in § 2 Satz 1 des
Artikels 249 EGBGB geregelt sind?
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der
Bauvertragsrechtsnovelle von 2018 bezüglich der Einhaltung der
Begrenzung von Abschlagszahlungen auf 90 Prozent der Gesamtvergütung nach
§ 650m Absatz 1 BGB?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Prozent der Bauverträge ein
Unternehmer dem Verbraucher eine Gewährleistungsbürgschaft stellt?
a) Wenn ja, wie hoch ist der prozentuale Anteil?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Verbraucher als
Besteller der Werkleistung durch den Verlust der Verbraucherprivilegierung
seit dem 1. Januar 2018 dem Handwerker eine Sicherheitsleistung stellen
mussten?
10. Welche Informationsmaßnahmen führt die Bundesregierung bezüglich der
Reform des Bauvertragsrechts durch, bzw. welche plant sie durchzuführen?
11. Bestehen seitens der Bundesregierung Änderungsvorhaben bezüglich des
zum 1. Januar 2018 reformierten Bauvertrags- und Bauträgervertragsrecht
des BGB?
Wenn ja, welche, und wann?
Wenn nein, warum nicht?
12. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
Gesetzentwurf vorlegen, der die Zielsetzung der Koalitionäre im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018, im
Bauträgervertragsrecht (Randziffer 5840 – 5842) „vorhandene Schutzlücken durch wirksame
Absicherung des Erwerbers eines Bauträgerobjekts für den Fall der Insolvenz
des Bauträgers […] zu schließen“, umsetzt?
Berlin, den 17. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Infrastrukturzustandsnoten Schieneninfrastruktur in Berlin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27.04.2026
Umsetzung des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27.04.2026
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Einführung des ICE-Sprinters auf der Murrbahn
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27.04.2026
Offshore-Rettungsinfrastruktur
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27.04.2026