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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Investments in den grauen Kapitalmarkt

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1208031.07.2019

Investments in den grauen Kapitalmarkt

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12080 19. Wahlperiode 31.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Investments in den grauen Kapitalmarkt Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, aber keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, sind auf dem sog. grauen Kapitalmarkt tätig (www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/Investieren/ GrauerKapitalmarkt/grauer_kapitalmarkt_node.html). Die BaFin hat im Jahr 2015 den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von kollektiven Verbraucherinteressen erhalten. Im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz wurden dazu Befugnisse für Anordnungen erteilt, die „geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint“ (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/ vf_170623_anhoerung_allgvfg_beschwerden.html). Im Betrugsskandal um den Containeranbieter P&R Container- Verwaltungsgesellschaften gelang dieser präventive Schutz der Anleger nach Ansicht der Fragesteller nicht. Ein Großteil der Anlagen bei P&R, die dem grauen Kapitalmarkt unterlagen, wurde so vernichtet (www.zeit.de/2018/24/p-r-insolvenz-investment firma-anlage-risiko). Einer der größten Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt ist derzeit die ThomasLloyd-Gruppe. Dieser Anbieter hat im Jahr 2018 laut eigenen Angaben 208 Mio. Euro platziert, wovon 147,8 Mio. Euro auf Publikumsfonds entfielen. Ein Großteil der gesammelten Gelder floss dabei in die geschlossenen Fonds der Cleantech Infrastrukturgesellschaften (www.thomas-lloyd.com/de/ thomaslloydsteht-an-der-spitze-des-cash-platzierungsrankings-2018/). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den grauen Kapitalmarkt investiert? a) Wie hoch ist das Anlagevolumen derzeit? Wie hat sich dieses in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Wie viele Betrugsfälle gab es in den letzten zehn Jahren im grauen Kapitalmarkt? Wie hoch ist die Schadenssumme? 2. Wie viele Anleger hatten nach Kenntnis der Bundesregierung beim Containeranbieter P&R investiert? a) Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei P&R angelegt? b) Wie viel Geld wurde bisher zurückerstattet? Sind weitere Rückerstattungen zu erwarten? c) Wie ist der Stand der staatsanwaltlichen Ermittlungen in dem Betrugsfall bei P&R? 3. Wann wurde die BaFin erstmalig darauf aufmerksam gemacht, dass es mögliche Betrugsfälle bei P&R gibt? a) Welche Maßnahmen wurden in Folge getroffen? Wann wurden diese Maßnahmen getroffen? b) Hat die BaFin Sonderprüfungen bei den Anbietern der Direktinvestments nach Vermögenanlagengesetz durchgeführt oder auf anderem Wege überprüft, ob die Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind? Wenn ja, bei wie vielen und welchen Anbietern ist das wann und mit welchem Ergebnis geschehen? Wenn nein, warum nicht? 4. Bewertet die Bundesregierung, dass die Verkaufsprospekte für die geschlossenen Fonds der Cleantech Infrastrukturgesellschaften aus den Jahren 2011 bis 2013 stammen (www.thomas-lloyd.com/de/investoren/privatanleger/ infrastrukturfonds/)? Und wenn ja, wie? a) Gibt es hier nach Auffassung der Bundesregierung eine Gesetzeslücke, wonach die eigentlich angestrebte jährliche Erneuerungspflicht für Verkaufsprospekte gemäß §8a VermAnlG (= Vermögensanlagengesetz) nicht greift? Wenn ja, wie bedeutend ist diese? b) Plant die Bundesregierung, diese etwaige Gesetzeslücke zu schließen? Wenn ja, bis wann? 5. Bewertet die Bundesregierung, dass die aktuellsten Nachträge zu den Verkaufsprospekten für die Angebote für die geschlossenen Fonds der Cleantech Infrastrukturgesellschaften aus dem Januar bzw. Februar 2016 stammen? Und wenn ja, wie? Warum hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht durchgesetzt, dass jährlich vorgeschriebene Nachträge veröffentlicht werden (www.thomas-lloyd.com/de/investoren/privatanleger/infrastrukturfonds/)? 6. Wie häufig hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung allgemein schon Fälle geahndet, in denen Emittenten von Vermögensanlagen notwendige Nachträge nicht oder nicht fristgerecht erstellt haben? 7. Wie kontrolliert die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der in §10a VermAnlG festgelegten Vorschrift, dass eine Anzeigepflicht eines Anbieters gegenüber der BaFin besteht, die eine Beendigung des öffentlichen Angebots und deren vollständige Tilgung betrifft? a) Was unternimmt die BaFin, wenn beispielsweise die Gültigkeit eines Verkaufsprospektes abgelaufen ist und gleichzeitig noch keine Anzeige über die Beendigung des öffentlichen Angebotes erfolgte? b) Wie häufig wurde das schon sanktioniert? Werden von Anbietern gemeldete Beendigungen öffentlicher Angebote sowie auch die vollständige Tilgung ähnlich der Gestattung von Verkaufsprospekten auf der BaFin-Homepage veröffentlicht? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? 8. Welche Prüfungstätigkeiten hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Anbieter ThomasLloyd vorgenommen? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Form der Kapitalaufnahme und Investitionstransparenz (z. B. Blind-Pool-Konzepte) bei der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH? b) Bewertet die Bundesregierung die vor einigen Monaten vorgenommene Verschmelzung der DKM Global Opportunites Fonds 01 GmbH auf die in London neu gegründete CT Infrastructure Holding Ltd. (https:// beta.companieshouse.gov.uk/company/11127669/filing-history/MzIxMj A1MzMwOGFkaXF6a2N4/document?format=pdf&download=0)? Und wenn ja, wie? c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Vermögen über die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH an eine Gesellschaft in Singapur abfließen? Wenn ja, in welchem Umfang? d) Was hat die BaFin unternommen, um den kollektiven Verbraucherschutzauftrag hier zu gewährleisten? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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