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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Investitionen in berufliche Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

21.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1214005.08.2019

Investitionen in berufliche Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12140 19. Wahlperiode 05.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Investitionen in berufliche Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit Bildung gilt als Schlüssel für ein Leben in Selbstbestimmtheit und Wohlstand. Gerade im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit spielt Bildung daher eine herausragende Rolle. Im Jahr 2016 beliefen sich die ODA-fähigen (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) Bildungsausgaben der Bundesrepublik Deutschland für die Bereiche Primärbildung, Sekundärbildung, Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Tertiärbildung nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf 1,53 Mrd. Euro (siehe Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/3439). Der Bundesminister für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit Dr. Gerd Müller hatte bereits im Rahmen der Debatte um den Bundeshaushalt 2018 gesagt: „Ich setze in den nächsten Jahren besonders auf Bildung, auf Ausbildung. 25 Prozent des Etats – das ist mein Ziel“ (www.bmz.de/de/presse/reden/minister_mueller/ 2018/mai/180516_rede_bundestag.html). Angesichts des seither vorgenommenen deutlichen Aufwuchses des Einzelplans 23 würde dies nach Auffassung der Fragesteller auch deutliche Steigerungen für Ausgaben im Bereich der Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit bedeuten müssen, um das von Bundesminister Dr. Gerd Müller für seinen eigenen Haushalt genannte 25-Prozent-Ziel zu erreichen. Bereits in den vergangenen Haushalten hat es in diesem Zusammenhang beispielsweise Ausgabensteigerungen für multilaterale Maßnahmen im Bereich der Grundbildung, insbesondere durch einen Mittelzuwachs für die Global Partnership for Education, gegeben, die von den Fragestellern ausdrücklich begrüßt werden. Neben dem aus Sicht der Fragesteller wenigen multilateralen Engagement der Bundesregierung, zu dem seit dem laufenden Haushaltsjahr auch die finanzielle Förderung von Education Cannot Wait zählt, setzt die Bundesregierung verstärkt auf berufliche Bildung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit jenen Ländern, mit denen sogenannte Reformpartnerschaften bestehen (www.handelsblatt.com/politik/international/reformpartnerland-tunesien- entwicklungsminister-mueller-schliesst-ausbildungsvereinbarungen/23167554.html?ticket= ST-2126626-1bUhcRNodXcwQotfukxf-ap6). Hierbei ist jedoch nach Ansicht der Fragesteller in Bezug auf Bildungsmaßnahmen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit – und insbesondere bei Maßnahmen der beruflichen Bildung – besonders darauf zu achten, dass diese auch einen entsprechenden Bedarf von Unternehmen in den Entwicklungsländern decken, um den Menschen echte Zukunftschancen durch eine arbeitsmarktnahe berufliche Bildung und schlussendlich einen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Aufgrund oftmals fehlender Primärbildung muss zudem eine praxisnahe berufliche Bildung im Fokus stehen, die eine Ausbildung auch dann ermöglicht, wenn nur geringe Vorkenntnisse und kurze Bildungszeiten vorausgegangen sind. Hierbei hat bereits die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/5399 ergeben, dass die Schaffung von Ausbildungsplätzen durch Unternehmen deutlich effizienter erfolgt, als im Rahmen der staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. So haben allein die Unternehmen der deutschen Reisewirtschaft in den drei nordafrikanischen Ländern Ägypten, Marokko und Tunesien seit 2013 insgesamt mehr als 23 000 Arbeitsplätze geschaffen (vgl. Anlage b auf Bundestagsdrucksache 19/5399), während die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im selben Zeitraum unter Aufwendung von Mitteln in Höhe von 53,5 Mio. Euro lediglich 2 399 neue Arbeitsplätze (davon 1 685 Ausbildungsplätze) schaffen konnte (vgl. Anlage a auf Bundestagsdrucksache 19/5399). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch waren die von Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geleisteten ODA-fähigen Bildungsausgaben in den Jahren 2017 und 2018 für die Bereiche a) Grundbildung bzw. Primärbildung, b) Weiterführende Bildung bzw. Sekundärbildung, c) Aus-, Weiter- und Fortbildung, d) Berufliche Bildung sowie e) Tertiäre Bildung (bitte nach Maßnahmen sowie Ausgaben im Rahmen der bilateralen sowie der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit aufschlüsseln)? 2. Wie hoch war jeweils in den Jahren 2017 und 2018 der Anteil der von den Ländern getätigten Ausgaben für die Ausbildung von Studierenden aus Entwicklungsländern in Deutschland an den ODA-fähigen Bildungsausgaben in der Entwicklungszusammenarbeit? 3. Welche konkreten Maßnahmen zur beruflichen Bildung wurden jeweils jährlich seit 2013 von der Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit von jeweils welcher Durchführungsorganisation (unter Angabe der angefallenen Personal- und Verwaltungskosten bei diesen) in welchen konkreten Ländern und Branchen mit jeweils welchem konkreten Mittelvolumen durchgeführt? a) Welche der genannten Maßnahmen wurden in Kooperation mit welchen Unternehmen durchgeführt? b) Wie viele Ausbildungsplätze konnten durch die oben genannten Maßnahmen jeweils jährlich geschaffen werden? c) Wie viele Ausbildungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach deren erfolgreichem Abschluss in ein reguläres Arbeitsverhältnis gemündet? d) Wie konkret evaluiert die Bundesregierung die von ihr durchgeführten Maßnahmen zur beruflichen Bildung bzw. Schaffung von Ausbildungsplätzen insbesondere im Hinblick auf sich daran anschließende Berufschancen und die Vermittlung von Absolventen dieser Maßnahmen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse? Wenn sie dies nicht tut, warum nicht? 4. Inwiefern wird bei den Maßnahmen der beruflichen Bildung berücksichtigt, dass junge Menschen in vielen Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit keine beziehungsweise kaum Primärbildung haben, und wie werden die Maßnahmen der beruflichen Bildung dahingehend konkret ausgestaltet? 5. Wie viele Ausbildungsplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2013 in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch welche konkreten deutschen Unternehmen geschaffen worden? a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele dieser Ausbildungsplätze nach erfolgreichem Abschluss in reguläre Anstellungsverhältnisse übergegangen sind? Wenn ja, wie viele waren dies aufgeschlüsselt nach den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit und jeweiligen Branchen? Wenn nein, warum nicht? b) Wie konkret unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei der Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit abseits von der (Ko-)Finanzierung dieser Maßnahmen? 6. Wie stellt die Bundesregierung konkret sicher, dass insbesondere in Ländern, in denen multilaterale Fonds, wie beispielsweise die Global Partnership for Education, Grundbildungsangebote sicherstellen, auch Ausbildungskapazitäten im Bereich der beruflichen Bildung, aber auch Kapazitäten der Sekundär- und Tertiärbildung aufgebaut werden, um einen Übergang von Grundbildung in weiterführende Bildung zu gewährleisten? 7. Bis wann soll das von Bundesminister Dr. Gerd Müller genannte Ziel, die bildungspolitischen Investitionen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf 25 Prozent zu steigern, umgesetzt werden? 8. Wie gestaltet sich die von der Bundesregierung angekündigte „graduelle Steigerung der entwicklungspolitischen Investitionen in Bildung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3439, Antwort zu Frage 13) konkret mit jeweils welchen Mittelaufwüchsen über welchen Zeitraum aus? 9. Welche konkreten Mittelbedarfe hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung identifiziert, um das in Frage 7 genannte Ziel von Bundesminister Dr. Gerd Müller zu erreichen? 10. Wie plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, diese in Frage 8 genannten Mittelbedarfe zu decken? a) Plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Deckung der Mehrbedarfe mit einer Umschichtung innerhalb des Einzelplans 23 des Bundeshaushalts? Wenn ja, durch welche konkreten Umschichtungen soll bis zu welchem Zieldatum das 25-Prozent-Ziel von Bundesminister Dr. Gerd Müller gedeckt werden? b) Wenn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die genannten Mehrbedarfe nicht durch Umschichtungen im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts zu decken plant, wie sollen diese dann gegenfinanziert werden? 11. Liegen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung konkrete Planungen vor, nach welchem Schlüssel die geplanten Investitionen in Höhe von 25 Prozent des Etats des Hauses auf bilaterale und auf multilaterale Maßnahmen aufgeteilt werden sollen? Wenn ja, welche konkrete Aufteilung ist aus welchen Gründen geplant? Wenn nein, warum nicht, und gedenkt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine solche Planung vorzunehmen? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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