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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Investitionen in berufliche Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
21.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1214005.08.2019
Investitionen in berufliche Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12140
19. Wahlperiode 05.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand,
Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle,
Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly,
Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen,
Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Investitionen in berufliche Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
Bildung gilt als Schlüssel für ein Leben in Selbstbestimmtheit und Wohlstand.
Gerade im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit spielt Bildung daher eine
herausragende Rolle. Im Jahr 2016 beliefen sich die ODA-fähigen (ODA =
Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) Bildungsausgaben der Bundesrepublik
Deutschland für die Bereiche Primärbildung, Sekundärbildung, Aus-, Weiter-
und Fortbildung sowie Tertiärbildung nach Angaben des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf 1,53 Mrd. Euro
(siehe Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/3439). Der
Bundesminister für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit Dr. Gerd Müller
hatte bereits im Rahmen der Debatte um den Bundeshaushalt 2018 gesagt: „Ich
setze in den nächsten Jahren besonders auf Bildung, auf Ausbildung. 25 Prozent
des Etats – das ist mein Ziel“ (www.bmz.de/de/presse/reden/minister_mueller/
2018/mai/180516_rede_bundestag.html). Angesichts des seither
vorgenommenen deutlichen Aufwuchses des Einzelplans 23 würde dies nach Auffassung der
Fragesteller auch deutliche Steigerungen für Ausgaben im Bereich der Bildung in
der Entwicklungszusammenarbeit bedeuten müssen, um das von Bundesminister
Dr. Gerd Müller für seinen eigenen Haushalt genannte 25-Prozent-Ziel zu
erreichen.
Bereits in den vergangenen Haushalten hat es in diesem Zusammenhang
beispielsweise Ausgabensteigerungen für multilaterale Maßnahmen im Bereich der
Grundbildung, insbesondere durch einen Mittelzuwachs für die Global
Partnership for Education, gegeben, die von den Fragestellern ausdrücklich begrüßt
werden.
Neben dem aus Sicht der Fragesteller wenigen multilateralen Engagement der
Bundesregierung, zu dem seit dem laufenden Haushaltsjahr auch die finanzielle
Förderung von Education Cannot Wait zählt, setzt die Bundesregierung verstärkt
auf berufliche Bildung im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit jenen Ländern, mit denen sogenannte Reformpartnerschaften bestehen
(www.handelsblatt.com/politik/international/reformpartnerland-tunesien-
entwicklungsminister-mueller-schliesst-ausbildungsvereinbarungen/23167554.html?ticket=
ST-2126626-1bUhcRNodXcwQotfukxf-ap6).
Hierbei ist jedoch nach Ansicht der Fragesteller in Bezug auf
Bildungsmaßnahmen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit – und
insbesondere bei Maßnahmen der beruflichen Bildung – besonders darauf zu achten, dass
diese auch einen entsprechenden Bedarf von Unternehmen in den
Entwicklungsländern decken, um den Menschen echte Zukunftschancen durch eine
arbeitsmarktnahe berufliche Bildung und schlussendlich einen Arbeitsplatz zu
ermöglichen. Aufgrund oftmals fehlender Primärbildung muss zudem eine praxisnahe
berufliche Bildung im Fokus stehen, die eine Ausbildung auch dann ermöglicht,
wenn nur geringe Vorkenntnisse und kurze Bildungszeiten vorausgegangen sind.
Hierbei hat bereits die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/5399 ergeben, dass die
Schaffung von Ausbildungsplätzen durch Unternehmen deutlich effizienter erfolgt,
als im Rahmen der staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. So
haben allein die Unternehmen der deutschen Reisewirtschaft in den drei
nordafrikanischen Ländern Ägypten, Marokko und Tunesien seit 2013 insgesamt mehr
als 23 000 Arbeitsplätze geschaffen (vgl. Anlage b auf Bundestagsdrucksache
19/5399), während die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit im selben Zeitraum unter Aufwendung von Mitteln in Höhe von
53,5 Mio. Euro lediglich 2 399 neue Arbeitsplätze (davon 1 685
Ausbildungsplätze) schaffen konnte (vgl. Anlage a auf Bundestagsdrucksache 19/5399).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die von Deutschland im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit geleisteten ODA-fähigen Bildungsausgaben in den Jahren 2017
und 2018 für die Bereiche
a) Grundbildung bzw. Primärbildung,
b) Weiterführende Bildung bzw. Sekundärbildung,
c) Aus-, Weiter- und Fortbildung,
d) Berufliche Bildung sowie
e) Tertiäre Bildung (bitte nach Maßnahmen sowie Ausgaben im Rahmen der
bilateralen sowie der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit
aufschlüsseln)?
2. Wie hoch war jeweils in den Jahren 2017 und 2018 der Anteil der von den
Ländern getätigten Ausgaben für die Ausbildung von Studierenden aus
Entwicklungsländern in Deutschland an den ODA-fähigen Bildungsausgaben in
der Entwicklungszusammenarbeit?
3. Welche konkreten Maßnahmen zur beruflichen Bildung wurden jeweils
jährlich seit 2013 von der Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit von jeweils welcher Durchführungsorganisation (unter Angabe
der angefallenen Personal- und Verwaltungskosten bei diesen) in welchen
konkreten Ländern und Branchen mit jeweils welchem konkreten
Mittelvolumen durchgeführt?
a) Welche der genannten Maßnahmen wurden in Kooperation mit welchen
Unternehmen durchgeführt?
b) Wie viele Ausbildungsplätze konnten durch die oben genannten
Maßnahmen jeweils jährlich geschaffen werden?
c) Wie viele Ausbildungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach
deren erfolgreichem Abschluss in ein reguläres Arbeitsverhältnis
gemündet?
d) Wie konkret evaluiert die Bundesregierung die von ihr durchgeführten
Maßnahmen zur beruflichen Bildung bzw. Schaffung von
Ausbildungsplätzen insbesondere im Hinblick auf sich daran anschließende
Berufschancen und die Vermittlung von Absolventen dieser Maßnahmen in
reguläre Beschäftigungsverhältnisse?
Wenn sie dies nicht tut, warum nicht?
4. Inwiefern wird bei den Maßnahmen der beruflichen Bildung berücksichtigt,
dass junge Menschen in vielen Partnerländern der
Entwicklungszusammenarbeit keine beziehungsweise kaum Primärbildung haben, und wie werden
die Maßnahmen der beruflichen Bildung dahingehend konkret ausgestaltet?
5. Wie viele Ausbildungsplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich seit 2013 in den Partnerländern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit durch welche konkreten deutschen Unternehmen geschaffen worden?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele dieser
Ausbildungsplätze nach erfolgreichem Abschluss in reguläre Anstellungsverhältnisse
übergegangen sind?
Wenn ja, wie viele waren dies aufgeschlüsselt nach den Partnerländern
der Entwicklungszusammenarbeit und jeweiligen Branchen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wie konkret unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei
der Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Partnerländern der
Entwicklungszusammenarbeit abseits von der (Ko-)Finanzierung dieser
Maßnahmen?
6. Wie stellt die Bundesregierung konkret sicher, dass insbesondere in Ländern,
in denen multilaterale Fonds, wie beispielsweise die Global Partnership for
Education, Grundbildungsangebote sicherstellen, auch
Ausbildungskapazitäten im Bereich der beruflichen Bildung, aber auch Kapazitäten der
Sekundär- und Tertiärbildung aufgebaut werden, um einen Übergang von
Grundbildung in weiterführende Bildung zu gewährleisten?
7. Bis wann soll das von Bundesminister Dr. Gerd Müller genannte Ziel, die
bildungspolitischen Investitionen des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf 25 Prozent zu steigern, umgesetzt
werden?
8. Wie gestaltet sich die von der Bundesregierung angekündigte „graduelle
Steigerung der entwicklungspolitischen Investitionen in Bildung“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/3439, Antwort zu Frage 13) konkret mit jeweils
welchen Mittelaufwüchsen über welchen Zeitraum aus?
9. Welche konkreten Mittelbedarfe hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung identifiziert, um das in Frage 7
genannte Ziel von Bundesminister Dr. Gerd Müller zu erreichen?
10. Wie plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, diese in Frage 8 genannten Mittelbedarfe zu decken?
a) Plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Deckung der Mehrbedarfe mit einer Umschichtung
innerhalb des Einzelplans 23 des Bundeshaushalts?
Wenn ja, durch welche konkreten Umschichtungen soll bis zu welchem
Zieldatum das 25-Prozent-Ziel von Bundesminister Dr. Gerd Müller
gedeckt werden?
b) Wenn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung die genannten Mehrbedarfe nicht durch Umschichtungen im
Einzelplan 23 des Bundeshaushalts zu decken plant, wie sollen diese dann
gegenfinanziert werden?
11. Liegen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung konkrete Planungen vor, nach welchem Schlüssel die geplanten
Investitionen in Höhe von 25 Prozent des Etats des Hauses auf bilaterale und
auf multilaterale Maßnahmen aufgeteilt werden sollen?
Wenn ja, welche konkrete Aufteilung ist aus welchen Gründen geplant?
Wenn nein, warum nicht, und gedenkt das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine solche Planung vorzunehmen?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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