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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kritik des Europäischen Rechnungshofs an EU-weiten Bankenstresstests

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.09.2019

Aktualisiert

11.03.2024

BT19/1248419.07.2019

Kritik des Europäischen Rechnungshofs an EU-weiten Bankenstresstests

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12484 19. Wahlperiode 19.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Kritik des Europäischen Rechnungshofs an EU-weiten Bankenstresstests Am 10. Juli 2019 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (ERH) den Sonderbericht Nr. 10/2019, der sich mit der Durchführung des EU-weiten Bankenstresstests im Rahmen des der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erteilten Mandats befasst. Laut des Berichts spiegele das gewählte, makroökonomische Stressszenario sich verschlechternde wirtschaftliche Bedingungen gegenüber dem Basisszenario wider, doch fiele der Schock weniger schwerwiegend aus als ursprünglich angekündigt. Die negativen Auswirkungen des Schocks waren auf mehrere große Volkswirtschaften konzentriert, von denen die meisten in der letzten Rezession gut abschnitten, anstatt auf Länder, die von dieser Krise am stärksten betroffen waren. Darüber hinaus waren die Banken im Szenario keinen schweren finanziellen Schocks ausgesetzt, und einige relevante Systemrisiken waren unzureichend berücksichtigt worden. Aufgrund mangelnder Ressourcen und ihrer derzeitigen Governance-Regelungen sei die EBA nicht in der Lage, „die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Methoden, Praktiken und Ergebnisse“ sicherzustellen, wie dies in der Verordnung vorgesehen ist. Stattdessen sei sie gezwungen, sich in erster Linie auf die nationalen Aufsichtsbehörden zu verlassen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass beim EBA-Stresstest Banken vor dem Hintergrund eines Konjunkturabschwungs und weniger eines Schocks, der primär vom Finanzsektor ausgeht, getestet wurden, obwohl diese Art von Schock der Hauptauslöser bei der letzten großen Rezession war? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der Schweregrad des EBA- Stresstests nach Ansicht des ERH für eine Reihe von Variablen und eine Reihe von Mitgliedstaaten deutlich geringer als während der Finanzkrise war? Wie beurteilt die Bundesregierung, dass auch die zuständige Arbeitsgruppe des ESRB dieser Auffassung war? 3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des ERH, nationale Zentralbanken und Aufsichtsbehörden würden zu starken Einfluss auf die Ausgestaltung des Stressszenarios nehmen und damit die Aussagekraft des Stresstests beeinträchtigen? 4. Hat sich Deutschland in der Arbeitsgruppe des ESRB für einen höheren oder für einen niedrigeren Schweregrad ausgesprochen? Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung andere Mitgliedstaaten positioniert? 5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Umstand bei, dass der EBA-Stresstest nach Erhebung des ERH für fünf von 28 Mitgliedstaaten strenger, für 23 Mitgliedstaaten jedoch weniger stark als bei der Finanzkrise war? Wie bewertet die Bundesregierung, dass für fünf Mitgliedstaaten das EBA- Stressszenario um 10 Prozent bis 25 Prozent weniger streng ausgefallen ist? 6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die EBA der Feststellung des ERH zustimmt (vgl. Antworten der EBA auf den Sonderbericht des ERH zum unionsweiten Stresstest vom 27. Mai 2019, Rz. 109), dass es ihr mit der derzeitigen Personalausstattung nicht möglich sei, die entsprechenden Überprüfungen und Kontrollen selbst vorzunehmen? 7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die EBA der Feststellung des ERH zustimmt, dass das derzeitige Bottom-up-Verfahren um Top-down-Elemente ergänzt werden solle, es jedoch hierfür an finanziellen Ressourcen mangele? Welche Auswirkungen hat dies nach Ansicht der Bundesregierung auf die Aussagekraft des derzeitigen EBA-Stresstests? 8. Welche deutschen Finanzinstitute wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Auswahl der Banken gemäß der Höhe der Aktiva ursprünglich noch Gegenstand des EBA-Stresstests gewesen, waren es nach Ansicht des ERH infolge eines Ad-hoc-Ausschlusses sodann nicht mehr (ERH-Sonderbericht, Rz. 110)? 9. Welche anderen europäischen Finanzinstitute wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Auswahl der Banken gemäß der Höhe der Aktiva ursprünglich noch Gegenstand des EBA-Stresstests gewesen, waren es nach Ansicht des ERH infolge eines Ad-hoc-Ausschlusses sodann nicht mehr (ERH-Sonderbericht, Rz. 110)? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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