[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12484
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther,
Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly,
Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Kritik des Europäischen Rechnungshofs an EU-weiten Bankenstresstests
Am 10. Juli 2019 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (ERH) den
Sonderbericht Nr. 10/2019, der sich mit der Durchführung des EU-weiten
Bankenstresstests im Rahmen des der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
erteilten Mandats befasst. Laut des Berichts spiegele das gewählte,
makroökonomische Stressszenario sich verschlechternde wirtschaftliche Bedingungen
gegenüber dem Basisszenario wider, doch fiele der Schock weniger schwerwiegend aus
als ursprünglich angekündigt. Die negativen Auswirkungen des Schocks waren
auf mehrere große Volkswirtschaften konzentriert, von denen die meisten in der
letzten Rezession gut abschnitten, anstatt auf Länder, die von dieser Krise am
stärksten betroffen waren. Darüber hinaus waren die Banken im Szenario keinen
schweren finanziellen Schocks ausgesetzt, und einige relevante Systemrisiken
waren unzureichend berücksichtigt worden.
Aufgrund mangelnder Ressourcen und ihrer derzeitigen Governance-Regelungen
sei die EBA nicht in der Lage, „die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der
Methoden, Praktiken und Ergebnisse“ sicherzustellen, wie dies in der Verordnung
vorgesehen ist. Stattdessen sei sie gezwungen, sich in erster Linie auf die
nationalen Aufsichtsbehörden zu verlassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass beim EBA-Stresstest Banken vor
dem Hintergrund eines Konjunkturabschwungs und weniger eines Schocks,
der primär vom Finanzsektor ausgeht, getestet wurden, obwohl diese Art von
Schock der Hauptauslöser bei der letzten großen Rezession war?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der Schweregrad des EBA-
Stresstests nach Ansicht des ERH für eine Reihe von Variablen und eine Reihe von
Mitgliedstaaten deutlich geringer als während der Finanzkrise war?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass auch die zuständige Arbeitsgruppe
des ESRB dieser Auffassung war?
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des ERH,
nationale Zentralbanken und Aufsichtsbehörden würden zu starken Einfluss
auf die Ausgestaltung des Stressszenarios nehmen und damit die
Aussagekraft des Stresstests beeinträchtigen?
4. Hat sich Deutschland in der Arbeitsgruppe des ESRB für einen höheren oder
für einen niedrigeren Schweregrad ausgesprochen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung andere Mitgliedstaaten
positioniert?
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Umstand bei, dass der
EBA-Stresstest nach Erhebung des ERH für fünf von 28 Mitgliedstaaten
strenger, für 23 Mitgliedstaaten jedoch weniger stark als bei der Finanzkrise
war?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass für fünf Mitgliedstaaten das EBA-
Stressszenario um 10 Prozent bis 25 Prozent weniger streng ausgefallen ist?
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die EBA der
Feststellung des ERH zustimmt (vgl. Antworten der EBA auf den
Sonderbericht des ERH zum unionsweiten Stresstest vom 27. Mai 2019, Rz. 109), dass
es ihr mit der derzeitigen Personalausstattung nicht möglich sei, die
entsprechenden Überprüfungen und Kontrollen selbst vorzunehmen?
7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die EBA der
Feststellung des ERH zustimmt, dass das derzeitige Bottom-up-Verfahren
um Top-down-Elemente ergänzt werden solle, es jedoch hierfür an
finanziellen Ressourcen mangele?
Welche Auswirkungen hat dies nach Ansicht der Bundesregierung auf die
Aussagekraft des derzeitigen EBA-Stresstests?
8. Welche deutschen Finanzinstitute wären nach Kenntnis der Bundesregierung
bei der Auswahl der Banken gemäß der Höhe der Aktiva ursprünglich noch
Gegenstand des EBA-Stresstests gewesen, waren es nach Ansicht des ERH
infolge eines Ad-hoc-Ausschlusses sodann nicht mehr (ERH-Sonderbericht,
Rz. 110)?
9. Welche anderen europäischen Finanzinstitute wären nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Auswahl der Banken gemäß der Höhe der Aktiva
ursprünglich noch Gegenstand des EBA-Stresstests gewesen, waren es nach
Ansicht des ERH infolge eines Ad-hoc-Ausschlusses sodann nicht mehr
(ERH-Sonderbericht, Rz. 110)?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
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