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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat

(insgesamt 54 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1244016.08.2019

Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12440 19. Wahlperiode 16.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat Seit Januar 2019 ist Deutschland für zwei Jahre ein gewähltes Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN). Die UN-Mitgliedstaaten haben dem Sicherheitsrat nach Artikel 24 der UN-Charta keine geringere Aufgabe als die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen. Als eines von 15 Mitgliedern des Sicherheitsrats hat Deutschland die Mitverantwortung für diese wichtige Aufgabe übernommen. Es gehört zu den Aufgaben des Deutschen Bundestags zu kontrollieren, ob die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht wird. Im Rahmen der Kandidatur für den Sicherheitsratssitz hat die Bundesregierung mehrere Zielsetzungen ihrer Arbeit im Sicherheitsrat formuliert. Dazu gehören neben der Bewältigung und der Prävention von Konflikten auch eine stärkere Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und Sicherheitspolitik sowie von Menschenrechten und Sicherheit. Insbesondere hat sich die Bundesregierung einer Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ sowie einer Stärkung des humanitären Systems verschrieben. Des Weiteren möchte sie neue Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle geben (https://new-york-un.diplo. de/un-de/service/02-Themen-Schwerpunkte-Ziele). Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss „Deutschlands Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt“ vom 29. Juni 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2982) ebenfalls Leitlinien und Ziele für Deutschland während der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat formuliert. Hier werden neben der Konfliktprävention auch die Stabilisierung und Konfliktnachsorge, der Schutz der Menschenrechte, globale Auswirkungen des Klimawandels, Kinder in bewaffneten Konflikten, die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“, Terrorismusbekämpfung, Rüstungskontrolle und Gesundheitsrisiken als Schwerpunkte benannt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Deutschlands Strategie in den Vereinten Nationen während der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2019 bis 2020“ vom 14. Januar 2019 (Bundestagsdrucksache 19/6985) hat die Bundesregierung ihre Planungen und Vorbereitungen zudem detaillierter dargelegt. Nachdem fast ein Drittel der zweijährigen Mitgliedschaft verstrichen ist und eine der beiden einmonatigen Vorsitze des Sicherheitsrats hinter uns liegt, ist es nach Ansicht der Fragesteller Zeit für eine erste Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat. Welche Ziele wurden bisher erreicht und woran müssen wir noch während unserer verbleibenden Zeit im Sicherheitsrat arbeiten? Besondere Aufmerksamkeit genießt dabei natürlich das selbstgewählte Schwerpunktthema für den deutschen Vorsitz des Sicherheitsrats im April 2019: die Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ mit einer Resolution zu sexueller Gewalt in Konflikten (https://undocs.org/S/RES/2467(2019)). Bereits im Vorfeld hatten sich mehrere Frauenrechtsorganisationen kritisch zu dem Vorhaben geäußert. Sie hatten befürchtet, dass in der aktuellen politischen Lage nur ein schwacher Resolutionstext verabschiedet werden kann und damit die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ insgesamt geschwächt wird (www.gwi- boell.de/sites/default/files/statement_1325_de.pdf). Diese Befürchtungen haben sich nach Ansicht der Fragesteller zumindest teilweise bewahrheitet. So mussten aus einem Anfangs ambitionierten Resolutionstext zahlreiche Passagen gestrichen werden, darunter auch eine Formulierung zu reproduktiver Gesundheitsfürsorge für Opfer von sexueller Gewalt, die auch Schwangerschaftsabbrüche umfasst. Das war ein Rückschritt gegenüber vorherigen Resolutionen (www.medi camondiale.org/nc/nachrichten/sexualisierte-kriegsgewalt-neue-resolution- schwaecht-rechte-von-ueberlebenden.html). Entsprechend enttäuscht hat sich François Delattre, der Vertreter Frankreichs bei den Vereinten Nationen, über das Ergebnis der deutschen Resolutionsinitiative geäußert (https://twitter.com/france onu/status/1120743139021590529). Was hingegen erhalten blieb, ist ein umfassenderer Ansatz bei der Unterstützung von Überlebenden sexueller Gewalt. Jedoch fehlen finanzielle Ressourcen für die Umsetzung dieser Ambitionen. Auch Deutschland spielt nach Ansicht der Fragesteller hier keine Vorreiterrolle. Obwohl es sich um das Schwerpunktthema des deutschen Vorsitzes im Sicherheitsrat handelte, hat die Bundesregierung kein einziges Projekt des zuständigen Programms für Frauen und Gleichstellungsfragen der Vereinten Nationen (UN- WOMEN) im Bereich der humanitären Hilfe gefördert (Antwort auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/9822). Auch hat sie bisher keinen Cent in den eigens eingerichteten Women‘s Peace & Humanitarian Fund der Vereinten Nationen eingezahlt (http://wphfund.org/our-donors/). Ein weiterer symbolischer Akt im Sicherheitsrat war die „Zwillingspräsidentschaften“ bzw. „Jumelage“ von Deutschland und Frankreich. Der französische Vorsitz im März und der deutsche Vorsitz im April wurden mit einer zumindest teilweisen Abstimmung der Arbeitsprogramme verknüpft. Dies war nach Ansicht der Fragesteller zwar eine sehr schöne Idee, die allerdings in der Praxis sehr schnell an ihre Grenzen stieß. Das Verknüpfungsthema des französischen und des deutschen Vorsitzes war der Schutz humanitärer Hilfsleistender und die Stärkung des humanitären Völkerrechts. Bei der Debatte am 1. April 2019 im Sicherheitsrat gab es entsprechende Apelle und die Ankündigung eines „Call to Action“ mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen, um den Handlungsspielraum humanitärer Helferinnen und Helfer durch die Stärkung des Rechts zu erhöhen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/humanitaere-hilfe/ sicherheitsrat-humanitaere-hilfe/2205504). Greifbare Ergebnisse dieser Bemühungen sind nach Ansicht der Fragesteller allerdings bisher ausgeblieben. Auch bei der Anwendung dieser Ziele im konkreten Fall Libyen hat sich gezeigt, dass es unterschiedliche Sichtweisen auf die Sicherheitslage und die humanitäre Situation gibt (www.tagesspiegel.de/politik/heftige-kaempfe-in-libyen- bundesregierungfrustriert-ueber-blockade-im-sicherheitsrat/24238402.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ seit Januar 2019 verbuchen? 2. Welchen Fortschritt bringt die Resolution 2467 zu sexueller Gewalt in Konflikten im Vergleich zu den bisherigen Resolutionen der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ 1325 (2000), 1820 (2008), 1888 (2009), 1889 (2009), 1960 (2010), 2106 (2013), 2122 (2013), und 2242 (2015)? 3. Welche Inhalte des ursprünglichen deutschen Entwurfs für die Resolution 2467 mussten aufgegeben werden, um eine Verabschiedung der Resolution im Sicherheitsrat zu ermöglichen? 4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb welchen Zeitrahmens zur Umsetzung der Resolution 2467? 5. Welche Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in Konflikten hat die Bundesregierung vom 1. Januar 2018 bis zum 23. April 2019 in welcher Form unterstützt? 6. Welche neuen Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in Konflikten hat die Bundesregierung seit dem 24. April 2019 unterstützt, und welchen weiteren Projekten wurde seitdem eine Unterstützung zugesagt? 7. Wie hat die Bundesregierung die Rolle von Frauen in Peacekeeping- Missionen gestärkt? 8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? 9. Mit welchen Nationen besteht eine enge Zusammenarbeit innerhalb der VN zur Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“? 10. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Stärkung des humanitären Systems seit Januar 2019 verbuchen? 11. Welche Reaktionen gab es von welchen Akteuren bisher auf die deutschfranzösische Initiative eines „Call to Action“ mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen, um den Handlungsspielraum humanitärer Helferinnen und Helfer zu erhöhen, und wie ist der weitere Zeitplan für diese Initiative? 12. Wie hat sich die Bundesregierung „für eine breitere Finanzierungsbasis und eine Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe“ (Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt? 13. Wie plant die Bundesregierung die eingegangene Selbstverpflichtung vom humanitären Weltgipfel 2016 zur Erhöhung der nicht zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge für die humanitäre Hilfe auf 30 Prozent umzusetzen? 14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung mit welchen internationalen Partnern im Rahmen ihres Ziels der Stärkung des humanitären Systems während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? 15. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Menschenrechten und Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen? 16. Wie hat sich die Bundesregierung „für die Weiterentwicklung und Stärkung des Konzeptes der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“) sowie ihrer völkerrechtlich legitimierten Implementierung“ (Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt? 17. Wie hat die Bundesregierung an ihr bisheriges Engagement für das Themenfeld „Kinder in bewaffneten Konflikten“ (Arbeitsgruppenvorsitz während Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2011 bis 2012) angeknüpft, und was hat sie seit Januar 2019 für die „Fortentwicklung der Agenda“ (Bundestagsdrucksache 19/6985) getan? 18. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Verzahnung der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat mit der angestrebten Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat? 19. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Menschenrechten und Sicherheit während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? 20. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen? 21. Welche konkreten Fortschritte konnten mit der Ausrichtung der Berlin Climate and Security Conference am 4. Juni 2019 in Berlin zum deutschen Schwerpunktthema „Klima und Sicherheit“ im UN-Sicherheitsrat erreicht werden? 22. Vertreter wie vieler verschiedener Staaten haben an der von der Bundesregierung organisierten Berlin Climate and Security Conference am 4. Juni 2019 in teilgenommen? Auf welcher Ebene (Staats- oder Regierungschefs, Ministerebene usw.) waren die Staaten jeweils vertreten? 23. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und Sicherheit während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? 24. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Arbeit des Sicherheitsrats seit Januar 2019 verbuchen? 25. Welche Reaktionen gab es bisher von welchen Akteuren auf die Vorstellung der deutsch-französischen Kleinwaffeninitiative auf dem Westbalkan? 26. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welchen Zeitrahmens für die Erhaltung des Atomabkommens mit dem Iran ergriffen? 27. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Arbeit des Sicherheitsrats während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? 28. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des Sicherheitsrats seit Januar 2019 verbuchen? 29. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des Sicherheitsrats während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? 30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Venezuela ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? 31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Kamerun ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? 32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise im Kongo ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? 33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Mali ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? 34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise im Sudan ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? 35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Libyen ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? 36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Syrien ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? 37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise im Jemen ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? 38. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Afghanistan ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? 39. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigungen von Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas vom 29. März 2019 (www.auswaertiges- amt.de/de/newsroom/maas-un-peacekeeping-ministerial/2204368) zur Unterstützung der „Action 4 Peace-keeping“? 40. Wie viele deutsche Polizisten sind derzeit in UN-Friedenseinsätzen tätig (bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur besseren personellen Ausstattung von Friedensmission mit deutschen Polizeikräften? 41. Welche Fortschritte gibt es beim Aufbau des Stellenpools für Polizisten des Bundes und der Ländern, und wie sieht der weitere Zeitplan für dieses Vorhaben aus? 42. Wie viel deutsches ziviles Personal ist derzeit in UN-Friedenseinsätzen tätig (bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und was unternimmt die Bundesregierung, um das zivile Personal in den UN-Friedensmissionen zu erhöhen? 43. Wie und mit welchen konkreten Forderungen hat sich Deutschland in die Verhandlungen für das Budget der UN-Friedensmissionen 2019/20 eingebracht, die letztlich zu einer Kürzung des Budgets um 65 Mio. US-Dollar (www.un.org/press/en/2019/gaab4328.doc.htm) geführt haben? 44. Welche Schritte zu den geplanten Reformen der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats (https://new-york-un.diplo.de/un-en/news-corner/190606-e10- workingmethods/2224768) sind bereits umgesetzt worden, und welchen Beitrag hat Deutschland hierbei geleistet? 45. Was ist die Position der Bundesregierung zur Entsendung von sogenannten Mini-Missionen (www.securitycouncilreport.org/un-security-council- workingmethods/visiting-mission.php), an denen nicht alle 15 Mitglieder des Rates teilnehmen? 46. Übernimmt Deutschland eine aktive Rolle in der Koordination der gewählten Mitglieder des Sicherheitsrats (E10) für neue politische Initiativen? Wenn ja, welche Beispiele können genannt werden, und zu welchen Ergebnissen haben diese Bemühungen im Sicherheitsrat geführt? 47. Wie hat die Bundesregierung ihre Rolle als Koordinator zwischen dem Sicherheitsrat und der Peacebuilding Commission wahrgenommen, und welche Ergebnisse hat diese Arbeit erzielt? 48. Inwiefern hat die Bundesregierung mit der Allianz der Multilateralisten im Sicherheitsrat zusammengearbeitet, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? 49. Welche Staaten haben sich bisher in irgendeiner Form der Allianz der Multilateralisten angeschlossen, und zu welchen konkreten Themen arbeiten diese Staaten in der Allianz der Multilateralisten mit? 50. Ist es auch nicht staatlichen Organisationen möglich, Teil der Allianz der Multilateralisten zu werden? Wenn ja, gibt es bereits nicht staatliche Organisationen, die Teil der neuen Allianz geworden sind? 51. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure waren in die Arbeit im Sicherheitsrat seit Antritt der Mitgliedschaft eingebunden? Wie sind diese Organisationen eingebunden worden? 52. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Fachöffentlichkeit über die Arbeit und konkreten Ergebnisse ihrer Bemühungen im Sicherheitsrat informiert? 53. Wie ist die breite Öffentlichkeit über die Arbeit im Sicherheitsrat informiert worden? 54. Inwiefern hat die Bundesregierung jungen Menschen und deren Positionen in die Arbeit im Sicherheitsrat integriert? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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