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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einigung der G7 zu Mindestbesteuerung und Digitalsteuer

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1244116.08.2019

Einigung der G7 zu Mindestbesteuerung und Digitalsteuer

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12441 19. Wahlperiode 16.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Jimmy Schulz, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Einigung der G7 zu Mindestbesteuerung und Digitalsteuer Die „Börsen-Zeitung“ vom 19. Juli 2019 berichtete, die G7 hätten sich beim Finanzministertreffen in Chantilly auf eine sogenannte Zwei-Säulen-Lösung verständigt. Danach sei zum einen vorgesehen, dass Digitalunternehmen zumindest zu einem gewissen Anteil auch dort besteuert werden sollen, wo sie zwar physisch nicht präsent seien, aber der Absatz ihrer Leistungen stattfinde. Zum anderen haben die G7 eine Verständigung dahingehend erzielt, eine Mindestbesteuerung einzuführen. Eine Mindestbesteuerung solle aus Sicht der G7 verhindern, dass Unternehmen ihre Gewinne in No tax- oder Very low tax-Jurisdiktionen verlagern. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Position hat die Bundesregierung beim Finanzministertreffen in Chantilly zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft vertreten? 2. Bedeutet die Einigung auf G7-Ebene auf eine sogenannte Zwei-Säulen- Lösung, dass Deutschland in naher Zukunft eine sogenannte Digitalsteuer einführen wird? Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, neben einer Mindestbesteuerung noch eine gesonderte Digitalsteuer einzuführen? 3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es ggf. zu Friktionen zwischen den Auswirkungen einer Digitalsteuer und einer Mindestbesteuerung kommen kann? 4. Sind im Rahmen der Einigung auf eine sogenannte Zwei-Säulen-Lösung auch bereits Eckpunkte verabschiedet worden, welcher Grundstruktur die avisierte Digitalsteuer folgen solle? a) Wenn ja, wie sehen diese aus? b) Wenn nein, sollte eine globale Digitalsteuer eher der Struktur einer umfassenden Digital Service Tax oder einer begrenzteren Digital Advertising Tax folgen? c) Welche Details zu einer künftigen Digitalsteuer sind aus Sicht der Bundesregierung noch nicht gelöst? Welche Positionen wird die Bundesregierung hierzu jeweils vertreten? 5. Sind im Rahmen der Einigung auf eine sogenannte Zwei-Säulen-Lösung auch bereits Eckpunkte verabschiedet worden, welcher Grundstruktur die avisierte Mindestbesteuerung folgen solle? a) Wenn ja, wie sehen diese aus? b) Welche Details zu einer künftigen Mindestbesteuerung sind aus Sicht der Bundesregierung noch nicht gelöst? Welche Positionen wird die Bundesregierung hierzu jeweils vertreten? 6. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die US-amerikanische GILTI-Hinzurechnungsregelung bei der künftigen Mindestbesteuerung? 7. Für welche Mindesthöhe einer effektiven Steuerbelastung wird sich das Bundesministerium der Finanzen bei der Mindestbesteuerung einsetzen? 8. Wie wird die Bundesregierung der Schwierigkeit begegnen, die Auswirkungen der diskutierten, aber noch nicht konsentierten Modelle auf das nationale Steueraufkommen zu prognostizieren bzw. zu evaluieren? Oder wird die Bundesregierung ohne Prognoseberechnungen bzw. Schätzungen o. Ä. bestimmten Konzeptvorschlägen zustimmen? Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die Aufkommenswirkung etwaiger Konzeptmodelle vorzugehen? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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