[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12446
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Berechnung von lebenslänglichen Leistungen
Zur Bestimmung des Kapitalwertes einer lebenslänglichen Leistung wird der
Jahreswert des Rechts (z. B. der Mieteinnahme) mit einem sog. Vervielfältiger
multipliziert. Der Vervielfältiger wird anhand der durchschnittlichen
Lebenserwartung des Berechtigten nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts
ermittelt und regelmäßig in Tabellen vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.
Die derzeitige Sterbetafel des Bundesministeriums der Finanzen legt fest: „Der
Kapitalwert ist nach der am 18. Oktober 2018 veröffentlichten Allgemeinen
Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von
Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden“ (www.
bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/
Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2018-11-22-bewertung-eine-lebenslaenglichen-
nutzung-oder-leistung-fuer-stichtage-ab-1-1-2019.pdf?__blob=publicationFile
&v=1).
Entsprechende Regelungen kommen u. a. bei Nießbrauch- bzw. Wohnrechten
oder bei der Besteuerung von Leibrenten zur Geltung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bei welchen Steuertatbeständen kommen die Sterbetafeln nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Einsatz?
2. Wie oft wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Lebenserwartung,
welche der Berechnung des Kapitalwertes zugrunde liegt, angepasst?
Wann plant die Bundesregierung, die entsprechenden Lebenserwartungen
das nächste Mal anzupassen?
3. Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zwischenzinsen und
Zinseszinsen, welche der Berechnung des Kapitalwertes zugrunde liegen,
das letzte Mal angepasst?
a) Hält die Bundesregierung die Höhe der Zwischenzinsen und Zinseszinsen
von 5,5 Prozent weiterhin für gerechtfertigt (in Anbetracht der deutlich
niedrigeren Zinsen am Kapitalmarkt)?
b) Wann plant die Bundesregierung die Zwischenzinsen und Zinseszinsen
das nächste Mal anzupassen?
c) Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anpassung der
Zwischenzinsen und Zinseszinsen auf 2 Prozent, 3 Prozent, 4 Prozent
bzw. 6 Prozent auf das gesamte Steueraufkommen auswirken?
d) Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anpassung der
Zwischenzinsen und Zinseszinsen auf 2 Prozent, 3 Prozent, 4 Prozent
bzw. 6 Prozent auf die unterschiedlichen Steuertatbestände (Vererbung
mit Nießbrauch, Besteuerung von Leibrenten, etc.) auswirken?
4. Wie viele Personen verschenken bzw. vererben jährlich nach Kenntnis der
Bundesregierung Dinge unter Gebrauch der Nießbrauch-Regelungen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der
Schenkungen bzw. Erbschaften, welche mit bzw. ohne Nießbrauch übertragen
werden?
5. Wie viele Personen verschenken bzw. vererben jährlich nach Kenntnis der
Bundesregierung Dinge unter Gebrauch der Wohnrecht-Regelungen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der
Schenkungen bzw. Erbschaften, welche mit bzw. ohne Wohnrecht übertragen
werden?
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Steuereinnahmen aus Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer?
a) Wie hoch sind die steuerlichen Mehr- bzw. Mindereinnahmen durch die
Nießbrauchs- bzw. Mietrechtregelungen?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich eine Anpassung
der Zwischenzinsen und Zinseszinsen zur Bestimmung des Kapitalwertes
einer lebenslänglichen Leistung von derzeit 5,5 Prozent auf 2 Prozent,
3 Prozent, 4 Prozent bzw. 6 Prozent auf das Steueraufkommen der
Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer auswirken würde?
7. Wie bewertet die Bundesregierung eine automatische Anpassung der
Zwischenzinsen und Zinseszinsen an den Basiszins bzw. eine Indexierung an den
Basiszins?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]