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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Chancen und Risiken von Exchange Traded Funds
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
11.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1250919.08.2019
Chancen und Risiken von Exchange Traded Funds
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12509
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding und
der Fraktion der FDP
Chancen und Risiken von Exchange Traded Funds
Im November 2018 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ein
„Special Feature“ mit dem Titel „Counterparty and liquidity risks in exchange-traded
funds“ (www.ecb.europa.eu/pub/financial-stability/fsr/special/html/ecb.fsrart201
811_3.en.html). Bei sogenannten Exchange Traded Funds (ETFs) handelt es sich
um börsengehandelte Indexfonds. Sie gehören zur Kategorie der passiv
gehandelten Indexfonds, die die Wertentwicklung eines bestimmten Indexwertes
nachbilden. Bei aktiv gemanagten Investmentsfonds sind Fondsmanager mit der
Verwaltung des Fondsvermögens betraut.
Bei den passiv börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sind wiederum sog.
physisch replizierende Fonds und sog. synthetische replizierende Fonds zu
unterscheiden. Bei physisch replizierenden Fonds bildet der Fonds selbst den
Indexwert nach, d. h. er erwirbt oder veräußert beispielsweise bei einem Aktienindex
je nach Gewichtung des Index Aktien. Möglich ist dabei wiederum, dass eine
hundertprozentige Nachbildung (Vollreplikation) des Index im Fonds oder eine
Teilreplikation vorgenommen wird. Synthetisch replizierende ETFs dagegen
halten nicht die Werte unmittelbar, die dem Index zugrunde liegen, sondern nutzen
Derivate, wie zum Beispiel Tauschgeschäfte (Swaps), um die Wertentwicklung
des eigentlich zugrunde liegenden Index abzubilden und sichern diese
Tauschgeschäfte mit der Hilfe eines Sicherheitskorbes (collateral) ab.
Die EZB tritt in ihrem „Special Feature“ für eine Anpassung bestehender Regeln
oder ein eigenes Regelwerk für ETFs ein. Die EZB sieht insbesondere die Gefahr,
dass in turbulenten Phasen eine Anlegerflucht die Finanzstabilität gefährden
könne. Der europäische Fondsverband Efama hat mit einer Stellungnahme vom
18. Juni 2019 auf die Bedenken der EZB geantwortet (www.efama.org/
Publications/CounterpartyandliquidityrisksETFs.pdf). Nach Ansicht von Efama
seien ausreichend Marktteilnehmer zur Abnahme von ETF-Anteilen auch in
Stressphasen vorhanden, um sogenannte Schocks abzufedern. Zudem verweist
Efama auf die hinterlegten Sicherheiten (collateral), die bei Ausfällen zum
Tragen kämen.
Im Mai 2019 kam der Ausschuss für Finanzstabilität (bestehend aus Vertretern
des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu dem Schluss, dass die von ETFs
ausgehenden Stabilitätsrisiken bislang begrenzt sind und ETFs trotz des starken
Wachstums noch eine untergeordnete Rolle im Finanzsystem spielen (www.
bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/
05/2019-05-27-AFS-Bericht-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl aktiv
gemanagter Investmentfonds weltweit?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
Wie hat sich das verwaltete Vermögen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der aktiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds weltweit?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl aktiv
gemanagter Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der aktiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds innerhalb der
Europäischen Union?
3. Wie hoch ist die Anzahl aktiv gemanagter Investmentfonds in Deutschland?
a) Wie hoch ist das durch diese verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist die Anzahl der aktiv gemanagten und börsengehandelten
Investmentfonds in Deutschland?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl passiv
gemanagter Investmentfonds weltweit?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der passiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds (ETFs) weltweit?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl passiv
gemanagter Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der passiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds (ETFs) innerhalb
der Europäischen Union?
6. Wie hoch ist die Anzahl passiv gemanagter Investmentfonds in Deutschland?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
a) Wie hoch ist das durch diese verwaltete Vermögen?
Wie hat sich das verwaltete Vermögen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
b) Wie hoch ist die Anzahl der passiv gemanagten und börsengehandelten
Investmentfonds (ETFs) in Deutschland?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
c) Wie viele Personen in Deutschland haben in ETFs investiert?
Wie hoch ist das investierte Vermögen?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die Kosten bzw. die
Rendite von aktiven gemanagten Fonds im Vergleich zu ETFs verhalten?
8. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank hinsichtlich verschiedener Finanzmarktrisiken bei ETFs (www.
bundesbank.de/resource/blob/764422/c63b415bc2325ab7168daa099f561a6
b/mL/2018-10-exchange-traded-funds-data.pdf)?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank, dass ETFs ein erhöhtes Gegenparteirisiko haben?
Gab es bereits entsprechende Störungen bei deutschen ETFs?
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank, dass bei Marktstress ETFs Liquiditätsprobleme bekommen
können?
Gab es bereits entsprechende Störungen bei deutschen ETFs?
c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank, dass es durch ETFs zu einer Beeinträchtigung der
Informationsfunktion von Preisen kommen kann?
Lassen sich entsprechende Störungen in Deutschland identifizieren?
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die unterschiedlichen
Risiken zu adressieren?
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sicht der EZB,
dass ETFs nicht ausreichend reguliert seien?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich ETF-
Regulierung?
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sicht der EZB,
dass das Gegenparteirisiko bei ETFs die Gefahr birgt, in Stressphasen
verstärkt wirken zu können?
a) Wenn ja, gilt dies aus Sicht der Bundesregierung sowohl für physische als
auch für synthetisch replizierende ETFs?
b) Oder gilt dies aus Sicht der Bundesregierung vornehmlich für synthetisch
replizierende ETFs, und wenn ja, aus welchen Gründen?
c) Oder gilt dies aus Sicht der Bundesregierung vornehmlich für physisch
replizierende ETFs, und wenn ja, aus welchen Gründen?
11. Welche Erfahrungen bzw. Beobachtungen hat die Bundesregierung bei den
durch sie beaufsichtigten ETFs hinsichtlich der hinterlegten Sicherheiten
gemacht?
a) Wie hoch ist das Volumen der hinterlegten Sicherheiten der in
Deutschland gehandelten ETFs?
b) Inwiefern wären nach Sicht der Bundesregierung damit etwaige Ausfälle
abgedeckt?
c) Inwiefern besteht bzw. bestünde aus Sicht der Bundesregierung ein durch
die Sicherheiten nicht abgedecktes Restrisiko?
Wenn ein solches besteht bzw. bestünde, in welcher Relation steht bzw.
stünde dieses zum Gesamtwert der in Frage 9 genannten ETFs?
12. Inwiefern gibt es nach Sicht der Bundesregierung an den Börsen ausreichend
Marktteilnehmer, die auch in Stressphasen ETF-Anteile kaufen und damit
Schocks abfedern und damit Ungleichgewichte verhindern?
a) Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang in den letzten zehn
Jahren Erkenntnisse darüber erhalten, dass ein entsprechendes Abfedern
nicht erfolgt ist bzw. die Situation eingetreten ist, wo Entsprechendes
gedroht hat?
b) Wenn ja, welche Ereignisse haben aus Sicht der Bundesregierung zu
diesen Folgen geführt?
13. Für wie viele ETFs wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Brexit-Referendum weltweit an den Börsen der Handel
ausgesetzt?
a) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit dem Brexit-
Referendum an den europäischen Börsen der Handel ausgesetzt?
b) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit dem Brexit-
Referendum an den deutschen Börsen der Handel ausgesetzt?
14. Für wie viele ETFs wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Volatilitätsspitze im Februar 2018 weltweit an den Börsen
der Handel ausgesetzt?
a) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit der Volatilitätsspitze
im Februar 2018 an den europäischen Börsen der Handel ausgesetzt?
b) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit der Volatilitätsspitze
im Februar 2018 an den deutschen Börsen der Handel ausgesetzt?
15. Wird eine Regulierung von ETFs derzeit innerhalb der Europäischen Union
auf Leitungs- und/oder Arbeitsebene beraten?
a) Wenn ja, welche Gremien sind damit befasst?
b) Wenn ja, wann haben hierzu welche Gremien getagt?
c) Wenn ja, sind hierzu Sitzungen von Gremien bis Ende des Jahres 2019
angesetzt oder nach Sicht der Bundesregierung zu erwarten?
d) Wenn ja, welche Position wird die Bundesregierung etwaigen Beratungen
vertreten?
Mit welcher Begründung?
16. Besteht innerhalb der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit zur
Finanztransaktionsteuer (FTT) bereits Einigkeit darüber, ob und wenn ja, in welcher
Weise ETFs von der von Deutschland und Frankreich vorgeschlagenen FTT-
Aktiensteuer erfasst werden sollen?
a) Wenn eine Besteuerung von ETFs insgesamt nicht vorgesehen ist, in
welchem Umfang erwartet die Bundesregierung Ausweichreaktionen vom
Aktienhandel in den Handel mit ETF-Anteilen?
b) Wenn eine Besteuerung von ETFs vorgesehen ist, inwiefern würde sich
diese auf physisch replizierende ETFs beschränken bzw. beschränken
müssen?
Wenn dieses der Fall sein sollte, in welchem Umfang erwartet die
Bundesregierung Ausweichreaktionen vom Aktienhandel in den Handel mit
Anteilen an synthetisch replizierenden ETFs?
c) Wenn eine Besteuerung von ETFs insgesamt vorgesehen ist, wie lautet
die Begründung dafür, dass auch das Handeln von Anteilen mit
synthetisch replizierenden ETFs erfasst werden würde?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich eine FTT-
Aktiensteuer auf die Rendite bzw. Kosten von ETFs auswirken würde?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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