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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Diskussionen um neue Geldwäsche-Richtlinie
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
05.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1251020.08.2019
Diskussionen um neue Geldwäsche-Richtlinie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12510
19. Wahlperiode 20.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Diskussionen um neue Geldwäsche-Richtlinie
Im Mai 2019 legte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-
Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) mit Bearbeitungsstand vom
20. Mai 2019 vor (GwG-RefE). Mit Schreiben vom selben Tage forderte das
BMF den Adressatenkreis auf, bis zum 31. Mai 2019 Stellungnahmen für den
Referentenentwurf einzureichen. Es wurde angekündigt, am 19. Juni 2019 mit
einem Gesetzentwurf hierzu zu befassen (Schreiben des BMF vom 20. Mai 2019,
Seite 3).
Am 20. Juli 2019 berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (online, https://
edition.faz.net/faz-edition/finanzen/2019-07-20/fa3bc995150967198f374a6b4e3
30dae/?GEPC=s9), verschiedene Verbände hätten gegenüber dem
Referentenentwurf Kritik geäußert. So moniere die Branche der Kunstversteigerer etwa, die
vorgeschlagenen Regelungen würden dazu führen, dass bei einer Auktion mit
100 Leuten, künftig vorab die Identifikation für alle Teilnehmer vorzunehmen
sei, weil man nicht wisse, wer etwas für mehr als 10 000 Euro erwerben werde.
Wenn ein Ausweis nicht reiche, müsste man zum Teil den wirtschaftlich
Berechtigten feststellen. Klagen kamen auch aus den Bereichen Münz- sowie
Briefmarkenhandel.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat das BMF zum in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebenen
Referentenentwurf neben der Bitte um Einreichung von schriftlichen
Stellungnahmen auch eine sogenannte Verbändeanhörung durchgeführt?
a) Wenn ja, wann hat diese stattgefunden?
b) Wenn ja, welche Verbände, Institution usw. haben daran teilgenommen?
c) Wenn ja, welche Personen haben daran teilgenommen und welche
Behörde, welche Institution bzw. welchen Verband vertreten?
d) Wenn nein, ist eine solche Anhörung geplant?
Soll ggf. eine weitere Anhörung erfolgen?
2. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im
Rahmen einer Kunstversteigerung der Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt
wurde (bitte Jahresangaben machen)?
a) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im
Rahmen einer Kunstversteigerung ein Geldwäscheverdacht bestand (bitte
Jahresangaben machen)?
b) Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung diesbezüglich aus?
c) In wie Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 zu
einer Verurteilung, nachdem zuvor im Rahmen einer Kunstversteigerung
ein Geldwäscheverdacht gemeldet wurde?
3. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im
Rahmen einer sonstigen Versteigerung der Straftatbestand der Geldwäsche
erfüllt wurde (bitte Jahresangaben machen)?
a) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im
Rahmen einer sonstigen Versteigerung ein Geldwäscheverdacht bestand
(bitte Jahresangaben machen)?
b) Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung diesbezüglich aus?
c) In wie Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 zu
einer Verurteilung, nachdem zuvor im Rahmen einer sonstigen
Versteigerung ein Geldwäscheverdacht gemeldet wurde?
4. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im
Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Münzhandel der
Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt wurde (bitte Jahresangaben machen)?
a) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im
Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Münzhandel ein
Geldwäscheverdacht bestand (bitte Jahresangaben machen)?
b) Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung diesbezüglich aus?
c) In wie Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 zu
einer Verurteilung, nachdem zuvor im Rahmen eines Geschäfts im
Zusammenhang mit dem Münzhandel ein Geldwäscheverdacht gemeldet
wurde?
5. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im
Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Briefmarkenhandel der
Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt wurde (bitte Jahresangaben machen)?
a) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im
Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Briefmarkenhandel
ein Geldwäscheverdacht bestand (bitte Jahresangaben machen)?
b) Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung diesbezüglich aus?
c) In wie Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 zu
einer Verurteilung, nachdem zuvor im Rahmen eines Geschäfts im
Zusammenhang mit dem Briefmarkenhandel ein Geldwäscheverdacht
gemeldet wurde?
6. An welchen Stellen nimmt das BMF aus seiner Sicht im Referentenentwurf
ein sogenanntes Goldplating, also eine über eine reine Eins-zu-eins-
Transformation der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
(Richtlinie (EU) 2018/843) hinausgehende Umsetzung vor?
Und mit welcher Begründung wird von einer reine Eins-zu-eins-
Transformation abgesehen?
a) Stellt die im Referentenentwurf vorgeschlagene Änderung des § 15
Absatz 3 Nummer 4 GwG-RefE aus Sicht der Bundesregierung sogenanntes
Goldplating dar?
Wenn ja, aus welchem Grund beabsichtigt die Bundesregierung, dass
Kreditinstitute für jede Korrespondenzbeziehung innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (einschließlich der EU-Mitgliedstaaten) eine
individuelle Risikobewertung vornehmen sollen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung insoweit der Befürchtung
der Branche bei, dass diese Regelung zu einem sogenannten De-Risking
durch Kündigung von Korrespondenzbeziehungen innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums führen könne (https://die-dk.de/media/files/201
90603_DK_Stn_zum_RefE_zur_Umsetzung_der_RL_EU_201_843.pdf,
dort S. 3)?
b) Stellt die im Referentenentwurf vorgeschlagene Änderung des § 11
Absatz 5 Satz 2 GwG-RefE aus Sicht der Bundesregierung sogenanntes
Goldplating dar?
Wenn ja, aus welchem Grund hält die Bundesregierung die
Vereinfachungsregelung des § 20 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG), bei
der die Sicherstellung der Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten
bereits aus einem anderen öffentlichen Register gewährleistet wird, für nicht
ausreichend?
c) Stellt die im Referentenentwurf vorgeschlagene Verpflichtung (§ 23a
GwG-RefE), dass Verpflichtete künftig die Mitteilungspflichten der
Unternehmen nach § 20 bzw. § 21 GwG überprüfen sollen, aus Sicht der
Bundesregierung ein sogenanntes Goldplating dar?
7. Ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem erwogenen § 31 GWG-
RefE bekannt, wie die Dateneintragung und ggf. auch Datenaustragung
(etwa nachdem sich ein Verdacht nicht bestätigt hatte) in das polizeiliche
Informationssystem der Länder und des Bundeskriminalamts technisch
erfolgt?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich im polizeilichen
Informationssystem Datensätze befinden, wo sich der Verdacht nicht bestätigt
hat, aber eine Datenaustragung nicht erfolgt ist?
b) Hatte die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es technische
Vorkehrungen im polizeilichen Informationssystem gibt, die gewährleisten, dass
auch bestehende Datensätze regelmäßig auf Aktualität überprüft werden?
c) Wenn ja, wie läuft dieser Prozess technisch im Detail ab?
8. Wie viele Anfragen der Financial Intelligence Unit (FIU) an eine
„datenbesitzende Stelle“ (vgl. Schreiben des BMF vom 20. Mai 2019, Seite 4) gab es
seit Bestehen der FIU (bitte nach den Behördeneinheiten getrennt
darstellen)?
9. In wie vielen Fällen hat die „datenbesitzende Stelle“ der FIU eine
Rückmeldung erteilt (bitte nach den Behördeneinheiten getrennt darstellen)?
10. Welche untergesetzlichen Maßnahmen wurden bislang getroffen, um die
aktuelle Rechtslage, welche das BMF selbst für „nicht praxistauglich“
(Schreiben des BMF vom 20. Mai 2019, Seite 4) erachtet, abzumildern?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Dateneintragung und ggf. auch
Datenaustragung (etwa nachdem sich ein Verdacht nicht bestätigt hatte) in die
Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-
Betrugsfällen (ZAUBER) technisch erfolgt?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich im ZAUBER-System
Datensätze befinden, bei denen sich der Verdacht nicht bestätigt hat, aber
eine Datenaustragung nicht erfolgt ist?
b) Hatte die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es technische
Vorkehrungen im ZAUBER-System gibt, die gewährleisten, dass auch
bestehende Datensätze regelmäßig auf Aktualität überprüft werden?
c) Wenn ja, wie läuft dieser Prozess technisch im Detail ab?
d) Wenn nein, war der Umstand, dass es im ZAUBER-System
möglicherweise keine technischen Vorkehrungen gibt, dass die Datensätze
regelmäßig auf Aktualität überprüft werden, Gegenstand von Bund-Länder-
Beratungen (beispielsweise auf Referatsleiterebene, auf Ebene von Bund-
Länder-Arbeitsgruppen o. Ä.)?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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