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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen Währung
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
20.09.2019
Aktualisiert
21.02.2023
BT19/1254021.08.2019
Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen Währung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12540
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Dr. Konstantin von Notz,
Lisa Paus, Dieter Janecek, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Tabea Rößner, Dr. Anna Christmann, Uwe Kekeritz, Kerstin Andreae,
Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Britta Haßelmann, Monika Lazar und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen
Währung
Facebook arbeitet an einer eigenen sogenannten Kryptowährung bzw. „stable
coin“. Gemeinsam mit Unternehmen wie Mastercard, Visa, PayPal, Ebay, Spotify
und Uber (www.faz.net/aktuell/finanzen/facebook-waehrung-libra-sorgt-fuer-
wettbewerb-16253668.html?premium) soll eine „globale digitale Währung“
herausgebracht werden. Die Unternehmen der Libra-Allianz sollen mindestens einen
Marktwert von 1 Mrd. US-Dollar oder mehr als 20 Millionen Kundinnen und
Kunden haben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/facebook-so-soll-die-
digitale-waehrung-libra-funktionieren-a-1273011.html). Der Start dieser
digitalen Währung soll 2020 sein. Facebook hat nach eigenen Angaben mit
Reguliererinnen und Regulierern auf der gesamten Welt gesprochen.
Wie die Kryptowährung Bitcoin soll Libra auf Elementen der Blockchain-
Technologie basieren. Während aber beim Bitcoin und anderen so genannten
Kryptowährungen die Blockchain dezentral funktioniert, ist bei Libra eine zentrale
Kontrolle durch die Mitglieder der Libra-Allianz vorgesehen (www.heise.de/tr/
artikel/Mogelpackung-Facebook-Libra-4455116.html).
Auf Ebene der G7 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich ergebnisoffen
mit den Plänen für Libra und Digitalwährungen beschäftigen soll. Mitglieder sind
Vertreter der Zentralbanken (https://block-builders.de/facebook-libra-g7-gruendet-
arbeitsgruppe-zur-beobachtung/). Auf dem Gipfel im Juli 2019 wurde ein Beschluss
gefasst („‚stablecoin‘ initiatives and their operators would in any case need to
meet the highest standards of financial regulation, especially with regards to
AML/CFT, in order to guarantee they do not affect the stability of the financial
system, or consumer protection. Possible regulatory gaps would also need to be
addressed.“ www.mof.go.jp/english/international_policy/convention/g7/g7_2019
0718.htm). Die bürgerrechtlichen Bedenken gegenüber Libra sind erheblich. Sie
betreffen daten- und verbraucherschutzrechtliche Aspekte ebenso wie Fragen zur
IT-Sicherheit der geplanten Kryptowährung, die an anderer Stelle von der
fragestellenden Fraktion aufgegriffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gab es Treffen seitens der Bundesregierung (Leitungsebene
Bundeskanzleramt oder Leitungsebene Bundesministerien) mit Vertretern von Facebook,
Calibra und sonstigen Konsortiumsmitgliedern?
Wenn ja, welches Regierungsmitglied hat sich wann mit welchen Vertretern
getroffen, und wurden die Pläne für die Einführung einer E-Währung
(insbesondere Libra) bei diesen Treffen thematisiert?
2. Gab es Treffen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) mit Vertreterinnen und Vertretern von Calibra und sonstigen
Konsortiumsmitgliedern?
Wenn ja, welche Vertreterinnen und Vertreter der BaFin haben sich wann
mit welchen Vertreterinnen und Vertretern getroffen, und wurden die Pläne
für die Einführung einer E-Währung (insbesondere Libra) bei diesen Treffen
thematisiert?
3. Welche inhaltlichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Planungen
der Libra-Allianz, und sind diese inhaltlichen Kenntnisse Grundlage für die
Aussage von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, die Herausgabe
einer Währung gehöre nicht in die Hände eines Privatunternehmens (https://
de.reuters.com/article/deutschland-libra-idDEKCN1UB17W)?
4. Welche Voraussetzungen (Kapitalkontrolle, Geldwäscheregulierung,
Finanzmarktstabilität) müsste Libra nach Kenntnis der Bundesregierung
erfüllen, um als Währung anerkannt zu werden?
5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen
Ausgestaltung als E-Geld zu werten (bitte begründen)?
6. Unter welchen Regulierungsrahmen würde Libra nach den der
Bundesregierung bekannten Eckdaten des Projekts in Deutschland, der EU und dem
avisierten Organisationssitz Schweiz (Sitzlandprinzip) fallen?
a) Welche Zulassungen wären dann von welchen Behörden nötig?
7. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der
Bundesregierung die vorgesehen Wallet-Anbieter, wie z. B. das von Facebook
geplante Unternehmen Calibra, fallen?
a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig?
8. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der
Bundesregierung die vorgesehen Libra-Börsen fallen?
a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug auf
die Möglichkeiten zur Schaffung eines Zugangs für ein stabiles
Zahlungsmittel für Menschen ohne Zugang zu Banken, insbesondere in
Entwicklungsländern?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug auf
die Regularien zur Geldschöpfung?
11. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Gefahren in Bezug auf die
nationale und globale Finanzstabilität durch Libra?
12. Welche Risiken im Bereich Geldwäsche und Steuerhinterziehung existieren
nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einführung Libras?
13. Welche wettbewerbsrechtlichen Gefahren bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Einführung Libras, insbesondere im Hinblick auf die
enge Vernetzung zu Facebook und andere marktbeherrschende Unternehmen
und die Verknüpfung unterschiedlicher Sektoren in der Libra-Allianz?
Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der in einigen
Entwicklungs- und Schwellenländern durch Facebook bereitgestellte kostenlose
mobile Internetzugang „free basics“ bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie ihn
(https://info.internet.org/en/story/free-basics-from-internet-org/)?
14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen, welche
wettbewerbsrechtlichen Implikationen bzgl. Calibra und der Nutzung des
Facebook-Netzwerkes zur Verbreitung von Finanzdienstleistungen bestehen, und
wenn ja, wie lautet diese?
15. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass
die Einführung von Libra gegen § 35 des Gesetzes über die Deutsche
Bundesbank, welches die unbefugte Herausgabe von Geldzeichen verbietet,
verstößt?
16. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr, dass es bei
starken Abflüssen aus Libra zu Liquiditätsschwierigkeiten, ähnlich wie bei
Geldmarktfonds während der Finanzkrise kommt?
17. Welche Daten zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung über
Kryptowährungen liegen der Bundesregierung vor?
a) Wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen mit Bezug zu
Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln sind in den
Jahren 2013 bis 2018 bei der Financial Intelligence Unit (FIU)
eingegangen, wie viele Ermittlungen wurden daraufhin aufgenommen, und wie
viele Verurteilungen hat es gegeben (bitte jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zum
Geldwäschevolumen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen
digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in Europa und in Deutschland?
Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu
geplant, und wenn nein warum nicht?
c) Wie viele Strafanzeigen, Ermittlungen und Verurteilungen wegen
Steuerhinterziehung mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen
digitalen Zahlungsmitteln gab es in den Jahren 2013 bis 2018 (bitte
jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zur
Schadenssumme von Steuerhinterziehungen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw.
weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in Europa und in
Deutschland?
Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu
geplant, und wenn nein warum nicht?
18. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen
Ausgestaltung als E-Kryptowert, wie dieser im Referentenentwurf des Gesetzes zur
Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
[Richtlinie (EU) 2018/843] definiert ist, zu werten (bitte begründen)?
19. Welchen weiteren geldwäscherechtlichen Auflagen, sowie Prüf- und
Sorgfaltspflichten wären Verpflichtete in Bezug auf Libra nach dem
Geldwäschegesetz (GWG) und nach dem Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere vor
dem Hintergrund der geplanten Änderungen im Rahmen des
Umsetzungsgesetzes der Änderung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, nach Auffassung
der Bundesregierung unterworfen?
20. Ist das Eckpunktepapier „Zukunftstechnologie Blockchain Chancen für
Deutschland nutzen“ (www.cducsu.de/sites/default/files/2019-06/Positions
papier%20Blockchain%20Papier_Neu_0.pdf) mit Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung abgestimmt oder beraten worden, und wenn ja,
mit welchen, und inwiefern wird das Papier in den Prozess zur geplanten
Blockchain-Strategie der Bundesregierung einfließen?
21. Steht die Bundesregierung in Gesprächen mit den Zentralbanken über die
Einführung eines elektronischen Euros?
22. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehrs innerhalb der EU und des Euro-Währungsgebiets sind der
Bundesregierung bekannt?
Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite beteiligt?
23. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehrs mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt?
Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite beteiligt?
24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung
in der EU, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat (insbesondere
zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen)?
25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung
weltweit, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat (insbesondere zu
Zahlungsverkehrsdienstleistungen)?
26. Welche Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu
Zahlungsverkehrsdienstleistungen und Finanzdienstleistung in sowie zwischen
Entwicklungsländern bzw. zwischen Industrie- und Entwicklungsländern (u. a. von
Überweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Heimatländer) gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung?
An welchen dieser Initiativen beteiligt sie sich?
27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen, um die Bereitstellung
von Zahlungsverkehrs- oder Finanzdienstleistungen in Drittländern zu
verbessern?
Wenn ja welche?
28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen auf europäischer
Ebene, um die Bereitstellung von Zahlungsverkehrs- oder
Finanzdienstleistungen in Drittländern zu verbessern?
Wenn ja welche?
29. Welche potentiellen Gefahren für die geldpolitische Souveränität würde nach
Kenntnis der Bundesregierung eine hohe Akzeptanz und Verbreitung einer
elektronischen Alternativwährung, wie z. B. von Libra, darstellen?
30. Welchen Einfluss könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine weite
Verbreitung einer elektronischen Alternativwährung auf den monetären
Transmissionsmechanismus und auf die Effektivität der Geldpolitik haben?
31. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die weltweit
starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem sichere
Anlagewerte in Euro und Dollar nutzt, potentiell auf die Verfügbarkeit von
sicheren Anlagewerten auswirken?
32. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die weltweit
starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem sichere
Anlagewerte in Euro- und Dollar-Staatspapiere nutzt, potentiell auf die
Kapitalflüsse zwischen Industrie und Entwicklungsländern auswirken?
33. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Bewertung von
Bundesbankvorstand Burkhard Balz, dass die geplante Einführung von Libra trotz
Sitz in der Schweiz, zu globalen Abstimmungen zwischen Institutionen und
Regierungen führen muss (vgl. Börsen-Zeitung vom 12. Juli 2019)?
34. Gab es Gespräche zwischen Bundesregierung und Bundesbankvorstand über
die Implikationen einer möglichen Einführung von Libra, und gibt es
Konsens in der aktuellen Bewertung Libras?
35. Mit welchen Institutionen und Regierungen hat die Bundesregierung
Gespräche zu Libra bzw. der geplanten Schaffung dieses Stable Coins geführt
(z. B. EZB, nationale Notenbanken, Aufsichtsbehörden, Regierungen, G7,
OECD etc.)?
36. Wie hat sich die Bundesregierung beim G7-Treffen der Finanzminister in
Chantilly in Frankreich zum Thema virtuelle Währungen und E-Geld,
insbesondere auch zu Libra, positioniert?
Welche offenen Fragen gilt es derzeit für eine gemeinsam abgestimmte
Positionierung zu klären?
37. Wie lässt sich die Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Rande
des G7-Finanzministertreffen in Chantilly „Da gibt es schwere Bedenken“
und die Äußerung, Sorgen gebe es hinsichtlich der Stabilität der bestehenden
Währungen, der Datensicherheit und der demokratischen Kontrolle (www.
zeit.de/news/2019-07/17/finanzminister-scholz-g7-staaten-haben-bei-
libraschwere-bedenken), im Einzelnen begründen?
Berlin, den 1. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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