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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen Währung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.09.2019

Aktualisiert

21.02.2023

BT19/1254021.08.2019

Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen Währung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12540 19. Wahlperiode 21.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Dieter Janecek, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Tabea Rößner, Dr. Anna Christmann, Uwe Kekeritz, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Britta Haßelmann, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen Währung Facebook arbeitet an einer eigenen sogenannten Kryptowährung bzw. „stable coin“. Gemeinsam mit Unternehmen wie Mastercard, Visa, PayPal, Ebay, Spotify und Uber (www.faz.net/aktuell/finanzen/facebook-waehrung-libra-sorgt-fuer- wettbewerb-16253668.html?premium) soll eine „globale digitale Währung“ herausgebracht werden. Die Unternehmen der Libra-Allianz sollen mindestens einen Marktwert von 1 Mrd. US-Dollar oder mehr als 20 Millionen Kundinnen und Kunden haben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/facebook-so-soll-die- digitale-waehrung-libra-funktionieren-a-1273011.html). Der Start dieser digitalen Währung soll 2020 sein. Facebook hat nach eigenen Angaben mit Reguliererinnen und Regulierern auf der gesamten Welt gesprochen. Wie die Kryptowährung Bitcoin soll Libra auf Elementen der Blockchain- Technologie basieren. Während aber beim Bitcoin und anderen so genannten Kryptowährungen die Blockchain dezentral funktioniert, ist bei Libra eine zentrale Kontrolle durch die Mitglieder der Libra-Allianz vorgesehen (www.heise.de/tr/ artikel/Mogelpackung-Facebook-Libra-4455116.html). Auf Ebene der G7 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich ergebnisoffen mit den Plänen für Libra und Digitalwährungen beschäftigen soll. Mitglieder sind Vertreter der Zentralbanken (https://block-builders.de/facebook-libra-g7-gruendet- arbeitsgruppe-zur-beobachtung/). Auf dem Gipfel im Juli 2019 wurde ein Beschluss gefasst („‚stablecoin‘ initiatives and their operators would in any case need to meet the highest standards of financial regulation, especially with regards to AML/CFT, in order to guarantee they do not affect the stability of the financial system, or consumer protection. Possible regulatory gaps would also need to be addressed.“ www.mof.go.jp/english/international_policy/convention/g7/g7_2019 0718.htm). Die bürgerrechtlichen Bedenken gegenüber Libra sind erheblich. Sie betreffen daten- und verbraucherschutzrechtliche Aspekte ebenso wie Fragen zur IT-Sicherheit der geplanten Kryptowährung, die an anderer Stelle von der fragestellenden Fraktion aufgegriffen werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Gab es Treffen seitens der Bundesregierung (Leitungsebene Bundeskanzleramt oder Leitungsebene Bundesministerien) mit Vertretern von Facebook, Calibra und sonstigen Konsortiumsmitgliedern? Wenn ja, welches Regierungsmitglied hat sich wann mit welchen Vertretern getroffen, und wurden die Pläne für die Einführung einer E-Währung (insbesondere Libra) bei diesen Treffen thematisiert? 2. Gab es Treffen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Vertreterinnen und Vertretern von Calibra und sonstigen Konsortiumsmitgliedern? Wenn ja, welche Vertreterinnen und Vertreter der BaFin haben sich wann mit welchen Vertreterinnen und Vertretern getroffen, und wurden die Pläne für die Einführung einer E-Währung (insbesondere Libra) bei diesen Treffen thematisiert? 3. Welche inhaltlichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Planungen der Libra-Allianz, und sind diese inhaltlichen Kenntnisse Grundlage für die Aussage von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, die Herausgabe einer Währung gehöre nicht in die Hände eines Privatunternehmens (https:// de.reuters.com/article/deutschland-libra-idDEKCN1UB17W)? 4. Welche Voraussetzungen (Kapitalkontrolle, Geldwäscheregulierung, Finanzmarktstabilität) müsste Libra nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen, um als Währung anerkannt zu werden? 5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen Ausgestaltung als E-Geld zu werten (bitte begründen)? 6. Unter welchen Regulierungsrahmen würde Libra nach den der Bundesregierung bekannten Eckdaten des Projekts in Deutschland, der EU und dem avisierten Organisationssitz Schweiz (Sitzlandprinzip) fallen? a) Welche Zulassungen wären dann von welchen Behörden nötig? 7. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der Bundesregierung die vorgesehen Wallet-Anbieter, wie z. B. das von Facebook geplante Unternehmen Calibra, fallen? a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig? 8. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der Bundesregierung die vorgesehen Libra-Börsen fallen? a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig? 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug auf die Möglichkeiten zur Schaffung eines Zugangs für ein stabiles Zahlungsmittel für Menschen ohne Zugang zu Banken, insbesondere in Entwicklungsländern? 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug auf die Regularien zur Geldschöpfung? 11. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Gefahren in Bezug auf die nationale und globale Finanzstabilität durch Libra? 12. Welche Risiken im Bereich Geldwäsche und Steuerhinterziehung existieren nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einführung Libras? 13. Welche wettbewerbsrechtlichen Gefahren bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Einführung Libras, insbesondere im Hinblick auf die enge Vernetzung zu Facebook und andere marktbeherrschende Unternehmen und die Verknüpfung unterschiedlicher Sektoren in der Libra-Allianz? Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der in einigen Entwicklungs- und Schwellenländern durch Facebook bereitgestellte kostenlose mobile Internetzugang „free basics“ bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie ihn (https://info.internet.org/en/story/free-basics-from-internet-org/)? 14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen, welche wettbewerbsrechtlichen Implikationen bzgl. Calibra und der Nutzung des Facebook-Netzwerkes zur Verbreitung von Finanzdienstleistungen bestehen, und wenn ja, wie lautet diese? 15. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Einführung von Libra gegen § 35 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, welches die unbefugte Herausgabe von Geldzeichen verbietet, verstößt? 16. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr, dass es bei starken Abflüssen aus Libra zu Liquiditätsschwierigkeiten, ähnlich wie bei Geldmarktfonds während der Finanzkrise kommt? 17. Welche Daten zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung über Kryptowährungen liegen der Bundesregierung vor? a) Wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln sind in den Jahren 2013 bis 2018 bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingegangen, wie viele Ermittlungen wurden daraufhin aufgenommen, und wie viele Verurteilungen hat es gegeben (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zum Geldwäschevolumen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in Europa und in Deutschland? Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu geplant, und wenn nein warum nicht? c) Wie viele Strafanzeigen, Ermittlungen und Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln gab es in den Jahren 2013 bis 2018 (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zur Schadenssumme von Steuerhinterziehungen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in Europa und in Deutschland? Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu geplant, und wenn nein warum nicht? 18. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen Ausgestaltung als E-Kryptowert, wie dieser im Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/843] definiert ist, zu werten (bitte begründen)? 19. Welchen weiteren geldwäscherechtlichen Auflagen, sowie Prüf- und Sorgfaltspflichten wären Verpflichtete in Bezug auf Libra nach dem Geldwäschegesetz (GWG) und nach dem Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen im Rahmen des Umsetzungsgesetzes der Änderung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, nach Auffassung der Bundesregierung unterworfen? 20. Ist das Eckpunktepapier „Zukunftstechnologie Blockchain Chancen für Deutschland nutzen“ (www.cducsu.de/sites/default/files/2019-06/Positions papier%20Blockchain%20Papier_Neu_0.pdf) mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung abgestimmt oder beraten worden, und wenn ja, mit welchen, und inwiefern wird das Papier in den Prozess zur geplanten Blockchain-Strategie der Bundesregierung einfließen? 21. Steht die Bundesregierung in Gesprächen mit den Zentralbanken über die Einführung eines elektronischen Euros? 22. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs innerhalb der EU und des Euro-Währungsgebiets sind der Bundesregierung bekannt? Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite beteiligt? 23. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt? Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite beteiligt? 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung in der EU, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat (insbesondere zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen)? 25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung weltweit, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat (insbesondere zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen)? 26. Welche Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen und Finanzdienstleistung in sowie zwischen Entwicklungsländern bzw. zwischen Industrie- und Entwicklungsländern (u. a. von Überweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Heimatländer) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? An welchen dieser Initiativen beteiligt sie sich? 27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen, um die Bereitstellung von Zahlungsverkehrs- oder Finanzdienstleistungen in Drittländern zu verbessern? Wenn ja welche? 28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen auf europäischer Ebene, um die Bereitstellung von Zahlungsverkehrs- oder Finanzdienstleistungen in Drittländern zu verbessern? Wenn ja welche? 29. Welche potentiellen Gefahren für die geldpolitische Souveränität würde nach Kenntnis der Bundesregierung eine hohe Akzeptanz und Verbreitung einer elektronischen Alternativwährung, wie z. B. von Libra, darstellen? 30. Welchen Einfluss könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine weite Verbreitung einer elektronischen Alternativwährung auf den monetären Transmissionsmechanismus und auf die Effektivität der Geldpolitik haben? 31. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die weltweit starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem sichere Anlagewerte in Euro und Dollar nutzt, potentiell auf die Verfügbarkeit von sicheren Anlagewerten auswirken? 32. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die weltweit starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem sichere Anlagewerte in Euro- und Dollar-Staatspapiere nutzt, potentiell auf die Kapitalflüsse zwischen Industrie und Entwicklungsländern auswirken? 33. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Bewertung von Bundesbankvorstand Burkhard Balz, dass die geplante Einführung von Libra trotz Sitz in der Schweiz, zu globalen Abstimmungen zwischen Institutionen und Regierungen führen muss (vgl. Börsen-Zeitung vom 12. Juli 2019)? 34. Gab es Gespräche zwischen Bundesregierung und Bundesbankvorstand über die Implikationen einer möglichen Einführung von Libra, und gibt es Konsens in der aktuellen Bewertung Libras? 35. Mit welchen Institutionen und Regierungen hat die Bundesregierung Gespräche zu Libra bzw. der geplanten Schaffung dieses Stable Coins geführt (z. B. EZB, nationale Notenbanken, Aufsichtsbehörden, Regierungen, G7, OECD etc.)? 36. Wie hat sich die Bundesregierung beim G7-Treffen der Finanzminister in Chantilly in Frankreich zum Thema virtuelle Währungen und E-Geld, insbesondere auch zu Libra, positioniert? Welche offenen Fragen gilt es derzeit für eine gemeinsam abgestimmte Positionierung zu klären? 37. Wie lässt sich die Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Rande des G7-Finanzministertreffen in Chantilly „Da gibt es schwere Bedenken“ und die Äußerung, Sorgen gebe es hinsichtlich der Stabilität der bestehenden Währungen, der Datensicherheit und der demokratischen Kontrolle (www. zeit.de/news/2019-07/17/finanzminister-scholz-g7-staaten-haben-bei- libraschwere-bedenken), im Einzelnen begründen? Berlin, den 1. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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