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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand und Inhalt der Verhandlungen zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und Gewährleistung von Transparenz durch die Bundesregierung

Stand der Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie, Überlegungen zu Internetsperren, zur Haftungspflicht für Internetserviceprovider und zu Schadenersatzzahlungen, Softwarepatente, Schutz des geistigen Eigentums, Vereinbarkeit mit der derzeitigen Rechtslage in Europa und Deutschland, Persönlichkeitsrechte, Informationspflichten gegenüber den nationalen Parlamenten und der Öffentlichkeit, Transparenzgebot

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

08.04.2010

Aktualisiert

21.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 17/117823. 03. 2010

Stand und Inhalt der Verhandlungen zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und Gewährleistung von Transparenz durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Memet Kilic, Tom Koenigs, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die seit Juni 2008 zwischen der EU und ihren 27 Mitgliedstaaten, Australien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den USA andauernden Verhandlungen über das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) haben zum Ziel, internationale Regelungen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverhandlungen durchzusetzen. Die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

In ihrer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Alexander Alvaro vom 13. Januar 2010 bzw. vom 8. Februar 2010 versicherte die Europäische Kommission mit dem Hinweis darauf, dass im Zuge der Verhandlungen auch über strafrechtliche Maßnahmen beraten werde, dass auch die Mitgliedstaaten eng in die Verhandlungen einbezogen würden. Die Bundesregierung ist mit dem Status eines Beobachters direkt an den Verhandlungsrunden beteiligt. Darüber hinaus nimmt sie über den Sonderausschuss nach Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 3 Satz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; ehemaliger 133-Ausschuss) Einfluss auf die Verhandlungsposition der EU.

Die Verhandlungen über das ACTA sollen nach Aussagen der Bundesregierung so früh wie möglich im Jahr 2010 abgeschlossen werden. Nach wie vor wird sowohl von Abgeordneten des Deutschen Bundestages als auch des Europäischen Parlaments, von Seiten des Europäischen Datenschutzbeauftragten, von Unternehmensverbänden und von Seiten der Öffentlichkeit eine unzureichende Transparenz bezüglich der Verhandlungen kritisiert. So ist u. a. das genaue Verhandlungsmandat bis heute unbekannt. Über den konkreten Stand und den Inhalt der Verhandlungen kursieren – auch durch einzelne an die Öffentlichkeit gelangte Verhandlungstexte – unterschiedlichste Verlautbarungen. Laut Medienberichten drängten bei vergangenen Verhandlungsrunden einzelne Verhandlungspartner auf eine internationale Übereinkunft, welche u. a. Netzsperren, eine weitreichende Haftungspflicht für Internetserviceprovider und Schadenersatzzahlungen als Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, d. h. neue zivil- und strafrechtliche Regelungen, die direkte Auswirkungen auf die Rechtssysteme der Nationalstaaten hätten, beinhalten. So stünden auch Überlegungen für eine so genannte Three-Strikes-Regelung, d. h. eine Kappung von Internetanschlüssen nach wiederholten Urheberrechtsverstößen, im Raum. Außerdem wurde berichtet, mit ACTA sollten – außerhalb der WTO-Verhandlungen – TRIPS-Plus-Standards festgelegt werden, welche strengere patentrechtliche Regelungen durchsetzen und somit die Versorgung von Entwicklungsländern mit Generika erschweren würden.

Über den konkreten Inhalt und den Stand der Verhandlungen berichtet die Bundesregierung mit Hinweis auf die notwendige Zustimmung aller Vertragspartner nicht. Dies, obwohl es sich nach eigener Auskunft bei ACTA um ein gemischtes Abkommen handelt, welches die Mitgliedsländer der Europäischen Union ratifizieren müssen. Statt ihrer Informationspflicht nachzukommen, verweist die Bundesregierung bislang lediglich auf eine Informationshomepage der Europäischen Kommission.

Die dort zur Verfügung gestellten Informationen reichen jedoch bei Weitem nicht aus. So hat das Europäische Parlament die Europäische Kommission und den Rat mehrfach aufgefordert, einen möglichst umfassenden Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit dem ACTA-Abkommen sicherzustellen, insbesondere in seinen Berichten vom 18. Dezember 2008 (Bericht Susta, P6_TA(2008)0634, Ziffer 14 und 28) und vom 11. März 2009 (Bericht Cashman, P6_TA(2009)0114) und in seiner Entschließung vom 9. Februar 2010 zu einer revidierten Rahmenvereinbarung mit der Kommission (P7_TA(2009)0009).

Seit dem 1. Dezember 2009, dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, muss das EU-Parlament zu internationalen Handelsabkommen seine Zustimmung geben. In einer am 10. März 2010 im Europäischen Parlament verabschiedeten Resolution beklagen die Abgeordneten des Parlaments einen signifikanten Mangel an Transparenz und fordern eine Offenlegung der Verhandlungstexte. Sollte dieser Forderung nicht entsprochen werden, behalte man sich ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union vor.

Im Zuge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon einigten sich Bundesregierung und Deutscher Bundestag auf weitreichendere Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag in europapolitischen Angelegenheiten. Auch hat die Bundesregierung die rechtzeitige Information des Deutschen Bundestages bezüglich des ACTA mehrfach zugesagt und versichert, ihrer Unterrichtungspflicht nach § 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) umfassend nachzukommen. Darüber hinaus, so die Bundesregierung, werde der Deutsche Bundestag nach § 4 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nummer 3 EUZBBG durch die Berichte der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union über die Sitzungen des Ausschusses für Handelspolitik des Europäischen Parlaments informiert. Jedoch bemängeln selbst die Mitglieder des betreffenden Ausschusses, dass die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen keine Kenntnisse über Inhalt und Stand der Verhandlungen erlauben würden.

Deutschland setzt sich seit kurzem mit 13 anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der „Friends-for-Transparency“-Initiative für mehr Transparenz bei den Verhandlungen zum ACTA-Abkommen ein. Diese hat es sich laut einer gemeinsamen Erklärung zum Ziel gemacht, verbleibende Missverständnisse und Irrtümer über die tatsächlichen Verhandlungsinhalte auszuräumen.

Auch der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx fordert in einer Stellungnahme vom 22. Februar 2010 die Verhandlungspartner auf, eine öffentliche Debatte über die Inhalte der Verhandlungen zu ermöglichen.

Die Verhandlungen um das ACTA-Abkommen sollen Mitte April 2010 in Neuseeland fortgeführt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der augenblickliche Stand der Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern?

2

Welche konkreten inhaltlichen Punkte werden im Zuge der Verhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit diskutiert?

3

Welche konkreten Ergebnisse hat die jüngste Verhandlungsrunde Ende Januar 2010 in Mexiko aus Sicht der Bundesregierung gebracht?

4

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Verhandlungsrunden Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen (etwa im Zuge einer Three-Strike-Regelung) Gegenstand der Verhandlungen?

5

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Verhandlungsrunden Regelungen bezüglich Software-Patenten Gegenstand der Verhandlungen?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Europäische Parlament eine europäische Richtlinie zu Softwarepatenten bisher abgelehnt hat?

7

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des ACTA geplant, bei Grenzkontrollen auf Laptops und Speichermedien aufgespielte Daten nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu durchsuchen?

8

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des ACTA geplant, Internetanbieter für urheberrechtsverletzende Downloads ihrer Kundinnen und Kunden in Haftung zu nehmen?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut der EU-Richtlinie über elektronischen Geschäftsverkehr und in den entsprechenden EU-Gesetzen zur Telekommunikation Internetprovider für illegal erworbene Inhalte ihrer Kundinnen und Kunden nicht haften?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die ACTA-Verhandlungen nicht dazu genutzt werden, die Rechte von Entwicklungsländern zur Sicherung der Versorgung mit Generika durch strengere patentrechtliche Regelungen zu beschneiden?

11

Warum sind entscheidende Schwellenländer wie Indien, Brasilien oder China nicht an den Verhandlungen beteiligt, wo es doch um Standards gehen soll, die große Auswirkungen auf diese Länder haben, und vor dem Hintergrund, dass Brasilien ausdrücklich den Wunsch geäußert hat, an den Verhandlungen beteiligt zu werden?

12

Hält die Bundesregierung auch weiterhin an ihrem Ziel fest, dass die zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Welt bestehenden europarechtlichen Regelungen, insbesondere die europarechtliche Festlegungen zur Internethaftung (Richtlinie 2000/31/EG, E-Commerce-Richtlinie) nicht durch die Regelungen im Rahmen des ACTA-Abkommens beeinträchtigt werden, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht doch zu derartigen Änderungen bezüglich der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Welt kommt?

13

Hält die Bundesregierung auch weiterhin an ihrem Ziel fest, durch ACTA keine Änderungen der derzeitigen Rechtslage in Deutschland, vor allem in Hinblick auf die das Urheberrecht und andere Schutzrechte betreffenden Bestimmungen, herbeiführen zu wollen?

14

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es im Zuge der Verhandlungen um das ACTA-Abkommen nicht doch zu einer Änderungen der derzeitigen Rechtslage in Deutschland kommt?

15

Ist auch nach der jüngsten Verhandlungsrunde Ende Januar 2010 in Mexiko aus Sicht der Bundesregierung auch weiterhin gewährleistet, dass durch ACTA bestehende internationale Abkommen wie etwa das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS), nicht berührt werden?

16

Lehnt die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund einer diesbezüglichen Formulierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP und Äußerungen der Bundesministerin der Justiz, das Kappen von Internetverbindungen nach mehrmaligen Urheberrechtsverhandlungen (etwa im Zuge eines Three-Strike-Modells) auch weiterhin ab, und ist sie auch weiterhin der Auffassung, dass derartige Regelungen der falsche Weg zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen sind?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der EU-Ministerrat in einem vertraulichen 44-seitigen Papier, in dem die jeweiligen Positionen der EU und der USA bezüglich des ACTA-Abkommens skizziert werden, von sich aus Überlegungen anstellt, Netzsperren, eine weitreichende Haftungspflicht für Internetserviceprovider und Schadenersatzzahlungen als Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen einzusetzen, und falls ja, hat die Bundesregierung gegenüber diesen Überlegungen Einspruch erhoben?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, dass in einer die laufenden ACTA-Verhandlungen betreffenden Präsentation der für Handel zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission neue zivil- und strafrechtliche Regelungen gefordert und der Schutz des geistigen Eigentum als eine strategische Priorität bezeichnet und Entschlossenheit bezüglich der Durchsetzung dieser Ziele gefordert werden?

19

Wären nach Ansicht der Bundesregierung neue zivil- und strafrechtliche Regelungen mit dem von der Europäischen Union ausgegebenen Ziel, dass durch ACTA bislang geltende europarechtliche Regelungen nicht verschärft, weder Freiheitsrechte eingeschränkt, noch Verbraucher und Nutzer belastet werden sollen, und dem von der Bundesregierung ausgegebenem Ziel, dass es ebenfalls zu keiner Änderung der derzeit in Deutschland geltenden Rechtsregelungen kommen solle, vereinbar?

20

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass derartige Regelungen weder mit der derzeitigen deutschen Rechtslage noch mit dem von der Europäischen Kommission ausgegebenen Ziel, dass durch ACTA weder eingeschränkt noch Verbraucher und Nutzer belastet werden sollen, vereinbar wären?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Datenschutzbeauftragte der EU, Peter Hustinx, die Verhandlungspartner aufgefordert hat, Produktpiraterie nicht mit Mitteln zu bekämpfen, die die Persönlichkeitsrechte unverhältnismäßig einschränken?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Europäische Verband der Telekommunikationsfirmen (Etno), dem auch zahlreiche deutsche Unternehmen angehören, in einer Stellungnahme vor „unverhältnismäßigen und weitreichenden Maßnahmen“ warnt und darauf hinweist, dass das Filtern von Inhalten und die Sperrung des Internetzugangs „in völligem Widerspruch zu den Nutzerrechten“, welche im EU-Telekompaket verankert seien, stünde?

23

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass die derzeitigen Bemühungen der EU um eine Harmonisierung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch Handelsverhandlungen, die außerhalb normaler EU-Entscheidungsprozesse stattfinden, unterlaufen werden könnten?

24

Ist die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund von Äußerungen von Regierungsmitgliedern, man wolle sich bezüglich der ACTA-Verhandlungen für eine verstärkte Transparenz einsetzen und vor dem Hintergrund der Beteiligung der Bundesregierung an der „Friends-of-Transparency“-Initiative, der Meinung, dass die bisherige Informationspolitik der Europäischen Union gegenüber dem Europäischen und den nationalen Parlamenten in einem ausreichenden Maße gewährleistet war?

25

Macht es das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nach Meinung der Bundesregierung erforderlich, an der Informationspflicht der Europäischen Union gegenüber dem Europäischen und den nationalen Parlamenten grundlegende Änderungen vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

26

Hält die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass es sich nach eigener Auskunft trotz der neuen Zuordnung der Handelsaspekte des geistigen Eigentums nach Artikel 207 Absatz 1 i. V. m. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e AEUV zur ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union bei ACTA um ein gemischtes Abkommen handelt, da das Abkommen auch Materien erfasst, die in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten fallen, d. h. die nationalen Regierungen das Abkommen schließen und ratifizieren müssen, an ihrer Meinung fest, dass sie ihrer Unterrichtungspflicht nach § 4 i. V. m. § 3 Absatz 1 Nummer 5 EUZBBG bislang in einem ausreichenden Maße nachgekommen ist?

27

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein Verweis auf die auf einer Homepage der Europäischen Kommission bereitgestellten Informationen über den Stand und den Inhalt der jeweiligen Verhandlungsrunden ausreicht, um den Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen?

28

Plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass durch das ACTA-Abkommen voraussichtlich auch die Bürger direkt betroffen sein werden, Vertreter von Bürgerinteressen in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden?

Wenn ja, wann, und in welcher Form wird dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

29

Ist die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der gebotenen stärkeren Beteiligung des Europäischen und der nationalen Parlamente in europarechtlichen Fragen im Zuge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, der Meinung, dass auch heute noch eine ausreichende demokratische Legitimation der Verhandlungspartner gewährleistet ist?

30

Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Europäische Parlament eine „unverzügliche und umfassende Information des Parlaments in allen Phasen der Verhandlungen über internationale Abkommen […] insbesondere bei Handelsfragen und anderen Verhandlungen im Rahmen des Zustimmungsverfahrens, damit Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in vollem Umfang wirksam wird“, gefordert hat und sich die Europäische Kommission am 27. Januar 2010 verpflichtet hat, das Europäische Parlament in die laufenden Verhandlungen über das ACTA-Abkommen stärker einzubeziehen?

31

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des neuen EU-Handelskommissars, Karel de Gucht, dass es nicht geboten sei, Details aus laufenden Verhandlungen an die Öffentlichkeit zu geben, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dies, gerade nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, im Sinne einer parlamentarischen Mitberatung geboten ist und es dementsprechend nicht ausreicht, dem Parlament lediglich die endgültige Version des Handelsabkommens zur Entscheidung vorzulegen?

32

Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Abkommen nach Ansicht der Bundesregierung um ein gemischtes Abkommen handelt, nicht zwingend erforderlich, auch die nationalen Parlamente stärker an den laufenden Verhandlungen zu beteiligen und in allen Phasen der Verhandlungen über ein solch weitreichendes internationales Abkommen unverzüglich und umfassend zu informieren?

33

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Datenschutzbeauftragte der EU, Peter Hustinx, die Verhandlungspartner aufgefordert hat, eine öffentliche Debatte über die Inhalte der Verhandlungen zu führen?

34

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission dem Europäischen und den nationalen Parlamenten Zugang zu allen Primärtexten im Zusammenhang mit dem ACTA-Abkommen, insbesondere zu dem ACTA-Verhandlungsmandat des Rates, den Protokollen der Verhandlungen über das ACTA-Abkommen, den Entwürfen der Kapitel des Abkommens und den Kommentaren der Verhandlungsteilnehmer zu diesen Entwürfen, gewährt?

35

Wann ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund einer zwingenden Beteiligung der Parlamente, vorgesehen, die bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen über das ACTA zu veröffentlichen, und in welcher Form soll dies geschehen?

36

Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, die Verhandlungen über das ACTA möglichst früh im Jahr 2010 abzuschließen, oder gibt es, auch vor dem Hintergrund, dass die nächste Verhandlungsrunde für April 2010 angekündigt wurde, bereits eine neue Zielvorgabe für den Abschluss der Verhandlungen?

Berlin, den 23. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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