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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Entwicklungen im Steuervollzug
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
04.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1270927.08.2019
Entwicklungen im Steuervollzug
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger,
Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.
Entwicklungen im Steuervollzug
Der Bund unterstützt die Länder mit dem Ziel der Sicherstellung eines
gleichmäßigen und einheitlichen Steuervollzugs. Das Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) hat u. a. die Aufgabe, die Finanzbehörden der Länder bei der Verhütung
und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung zu unterstützen.
Mit dem Instrument der Außenprüfung wird durch Betriebsprüfungen,
Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen die
gesetzeskonforme Steuerfestsetzung gestärkt. So wurden etwa im Jahr 2017 bundesweit
188.826 Betriebe geprüft und Mehreinnahmen von rund 17,5 Mrd. Euro
festgestellt (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/11/Inhalte/
Kapitel-3-Analysen/3-7-ergebnisse-betriebspruefung.html).
Die Zahl der Prüferinnen und Prüfer und die der Mehreinnahmen sind dabei
bundesweit seit 2008 etwa konstant geblieben (Bundestagsdrucksache
19/1438). Die jährliche Zahl der Prüfungen ist seit dem Jahr 2000 um knapp
20 Prozent gesunken (Bundestagsdrucksache 16/5535). Der
Bundesrechnungshof (BRH) hat im April 2019 die Betriebsprüfungsstatistiken des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) kritisiert. So nähme die
Steuerverwaltung letztlich weniger als die Hälfte der statistisch erfassten
Mehreinnahmen tatsächlich ein. Auch sei die berichtete Anzahl der Prüfungen überhöht
(www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/
bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/2018-ergaenzungsband/langfassungen/2018-
bemerkungen-ergaenzungsband-nr-08-unzulaengliche-statistik-
vermitteltfalsches-bild-von-den-ergebnissen-der-steuerlichen-betriebspruefung-pdf).
Daneben trägt die Verfolgung von Steuerstraftaten und
Steuerordnungswidrigkeiten zur Einhaltung der Steuergesetze bei. So sorgte etwa die Arbeit der
Steuerfahndung im Jahr 2017 in 35.000 Fällen bundesweit für Mehrergebnisse von
2,9 Mrd. Euro (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/09/
Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-5-Verfolgung-von-Steuerstraftaten-2017.html).
Zuletzt haben überdies vermehrt Berichte über IT-gestützte Reformen des
Steuervollzugs Aufmerksamkeit erregt, etwa entsprechende
Digitalisierungsprojekte zur Einführung eines E-Invoice-Systems in Italien (www.wiwo.de/my/
politik/europa/rabiate-roemer-italien-bekaempft-jetzt-steuerbetrug-
effizienterals-deutschland/24449896.html) sowie Russland und Portugal (www.ft.com/
content/38967766-aec8-11e9-8030-530adfa879c2). Die hinreichende Befähi-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12709
19. Wahlperiode 27.08.2019
gung von Steuerbehörden wurde auch wiederholt in Standards und Vergleichen
der OECD angemahnt (www.oecd.org/tax/crime/fighting-tax-crime-the-ten-
global-principles.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung oder haben sich Bundesbehörden wie das
BZSt mit italienischen Behörden über das in Italien zum Jahresanfang 2019
eingeführte E-Invoice-System der Finanzverwaltung ausgetauscht?
a) Wenn ja, wann, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, ist dies beabsichtigt?
Wenn nicht, warum nicht?
2. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der offensichtlich
erfolgreichen Einführung des italienischen Digitalisierungsprojekts für die
Modernisierung des Steuervollzugs in Deutschland?
Plant sie konkrete Pilotprojekte mit ähnlicher Stoßrichtung?
Hat es dazu konkreten Austausch mit den Finanzbehörden der
Bundesländer gegeben?
3. Hat sich die Bundesregierung oder haben sich Bundesbehörden mit
Vertretern anderer Staaten – etwa Russland oder Portugal – zu dort eingeführten
großen und IT-gestützten Reformen des Steuervollzugs ausgetauscht?
a) Wenn ja, wann, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, ist dies beabsichtigt?
Wenn nicht, warum nicht?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des Zentrums für
Steuerpolitik und -verwaltung der OECD, Pascal Saint-Amans, wonach
derartige IT-gestützte Systeme einen enormen Fortschritt („game changer“)
im Kampf gegen Steuerbetrug darstellten (www.ft.com/content/38967766-
aec8-11e9-8030-530adfa879c2)?
5. Wird das BMF, wie vom BRH in seinem Bericht zum aktuellen Stand und
zu den Fortschritten des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im
Vorhaben KONSENS vom 22. Mai 2019 (Bericht vom 22. Mai 2019)
empfohlen, kurzfristig eine Strategie erarbeiten, wie weiteres internes und externes
Personal, insbesondere IT-Fachkräfte, für KONSENS gewonnen werden
kann (bitte begründen)?
6. Wird das BMF, wie vom BRH in seinem Bericht vom 22. Mai 2019 erneut
gefordert, zügig die im KONSENS-Gesetz vorgesehene Sourcingstrategie
für die Personalgewinnung erarbeiten und dort einheitliche und
verbindliche Vorgaben für die Gewinnung und die Einbindung internen und
externen Personals im Vorhaben KONSENS festlegen (bitte begründen)?
7. Aus welchen Gründen kommt es nach Einschätzung der Bundesregierung
weiterhin zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen in den Planungs- und
Entwicklungsprozessen im Vorhaben KONSENS (bitte begründen)?
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BRH in seinem Bericht
vom 22. Mai 2019, wonach die bis Anfang des Jahres 2021 vorgesehene
begleitende Evaluation, ob und inwieweit die mit dem KONSENS-Gesetz
angestrebte Beschleunigung der Entwicklung und des Einsatzes
einheitlicher IT-Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern erreicht
wurde, nach aktuellem Planungsstand grundlegende Defizite aufweist (bitte
unter Berücksichtigung der vom BRH benannten Defizite begründen:
ungeeignete bzw. fehlende Kennzahlen, fehlende konkrete Zielwerte sowie
keine nach den verschiedenen Kategorien von IT-Verfahren getrennte
Erfassung der relevanten Kennzahlen)?
9. Wird das BMF, wie vom BRH in seinem Bericht vom 22. Mai 2019 erneut
gefordert, dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum
1. September 2019 ein anforderungsgerechtes Evaluationskonzept
vorlegen?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand (in
Vollzeitäquivalenten/Arbeits-Ist) der Finanzbehörden in Deutschland von
2009 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und
Bundesebene aufschlüsseln)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nicht
besetzten Planstellen bei den Finanzbehörden in Deutschland von 2009 bis 2018
entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und Bundesebene
aufschlüsseln)?
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der bundesweit
vorhandenen Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer von 2009 bis 2018
entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und Bundesebene
aufschlüsseln aufschlüsseln)?
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand (in
Vollzeitäquivalenten/Arbeits-Ist) der Steuerfahndung von 2009 bis 2018
entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern aufschlüsseln)?
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Betriebsprüfungen von 2009 bis 2018 entwickelt (bitte entsprechend Seite 17 der
Bundestagsdrucksache 19/1438 nach Jahren, Betriebsgrößenklassen
inklusive bedeutende Einkünfte, BHG/VZG und Sonstige sowie Prüfquoten
aufschlüsseln)?
15. Welche Ursachen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Rückgang der Gesamtzahl der Betriebe in der Betriebskartei der Finanzämter
der Länder zwischen 2012 und 2013 von 8,6 Mio. auf 7,9 Mio. zugrunde
(insbesondere der Kleinstbetriebe, der Steuerpflichtigen mit bedeutenden
Einkünften sowie der Bauherrengemeinschaften und
Verlustzuweisungsgesellschaften)?
16. Welches steuerliche Mehrergebnis wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung von 2009 bis 2018 durch Betriebsprüfungen festgestellt (bitte nach
Jahren und Steuerarten sowie Betriebsgrößenklassen inklusive bedeutende
Einkünfte, BHG/VZG und Sonstige aufschlüsseln)?
17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 das
festgestellte Mehrergebnis im Rahmen von Betriebsprüfungen jeweils im
Vergleich zu den jeweiligen Steuereinnahmen (bitte nach Jahren und
Steuerarten aufschlüsseln)?
18. Welche Kenntnisse oder Statistiken liegen der Bundesregierung für den
Zeitraum 2009 bis 2018 für die vom BRH kritisierte Diskrepanz zwischen
im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellten und tatsächlich
realisierten Mehreinnahmen vor?
Hält die Bundesregierung die vom BRH angeführten Zahlen unabhängig
von möglicherweise divergierenden Schlussfolgerungen für realistisch?
19. Welche Kenntnisse oder Statistiken liegen der Bundesregierung für den
Zeitraum 2009 bis 2018 für die vom BRH kritisierte Diskrepanz zwischen
statistisch erfassten und tatsächlich durchgeführten Betriebsprüfungen vor?
Hält die Bundesregierung die vom BRH angeführten Zahlen unabhängig
von möglicherweise divergierenden Schlussfolgerungen für realistisch?
20. Welche konkreten Verbesserungsvorschläge wurden durch die mit der
Überarbeitung der statistischen Vorgaben betrauten Bund-Länder-
Arbeitsgruppe bisher erarbeitet und wann und wie sollen diese umgesetzt
werden?
21. Wie würde sich die Erreichung der Vollzugsziele nach § 21 a des
Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) für die Jahre 2017 und 2018 unter der
Annahme der vom BRH angeführten Zahlen darstellen?
22. An wie vielen Betriebsprüfungen der Landesfinanzbehörden hat die
Bundesbetriebsprüfung des BZSt in den letzten zehn Jahren von 2009 bis
2018 mitgewirkt, und wie oft hat das BZSt dabei von seinem
Mitwirkungsrecht nach § 19 FVG Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
23. Aus welchen Gründen wurde die von der Bundesregierung im Jahr 2007
als Zielmarke für das Jahr 2017 ausgegebene Quote einer Beteiligung des
BZSt an 5 Prozent aller Großbetriebsprüfungen (Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 16/5804) um die Hälfte verfehlt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zielmarke
zeitnah zu erreichen?
24. Wie viele Vollprüfungen, ausgenommen solcher im Bereich der
Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer, hat das BZSt gemeinsam mit
Landesfinanzbehörden in den letzten zehn Jahren von 2009 bis 2018
durchgeführt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
25. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften in Deutschland von 2009 bis 2018
entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
26. Wie hat sich im gleichen Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung
die Zahl der tatsächlichen Einkommensmillionäre in Deutschland
entwickelt (vgl. etwa www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/19-000-
einkommensmillionaere-in-deutschland-15651979.html)?
27. Wie viele Steuerpflichtige mit positiven Einkünften über 500.000 Euro aus
nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und
Verpachtung gab es jeweils laut Einkommensteuerstatistik für die Jahre 2009
bis 2015?
28. Wodurch entsteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskrepanz zur
Anzahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften (wenn möglich
bitte auch zahlenmäßig nach Ursache aufschlüsseln)?
29. Werden bei der Ermittlung von Steuerpflichtigen mit bedeutenden
Einkünften auch nicht in der Einkommensteuerstatistik erfasste Einkünfte aus
Kapitalerträgen (z. B. nicht veranlagte Dividendeneinkünfte) erfasst?
30. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
spezielle Einheiten für die Prüfung von Steuerpflichtigen mit bedeutenden
Einkünften?
Wie viele spezialisierte Prüfer sind dort nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils beschäftigt?
31. Wieso gibt es in den Vollzugszielen keine Festlegungen zur Prüfung von
Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften?
32. Wann und in welcher Form wird bzw. wurde vom Bund und von den
Bundesländern das Steuerausfallrisiko verschiedener Gruppen von
Steuerpflichtigen erhoben?
Wie wird es auf den verschiedenen Ebenen der Finanzverwaltung
verwendet und abgestimmt?
33. Welche Rolle spielt das BZSt bei der Außenprüfung bei Steuerpflichtigen
mit bedeutenden Einkünften?
Hat es wie bei den Betriebsprüfungen ein Initiativrecht, und wenn ja, hat
das BZSt von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht?
34. Welche Rolle spielt das BZSt bei der Aufarbeitung von
Steuerhinterziehung mit Auslandsbezug z. B. als Folge von Selbstanzeigen, Daten-Leaks
oder dem Informationsaustausch?
Wie wird der Wissensaustausch zwischen den Steuerbehörden der
Bundesländer gewährleistet?
35. Wie viele Lohnsteuer-Außenprüfungen bzw. Umsatzsteuer-
Sonderprüfungen wurden von 2009 bis 2018 mit welchen Mehreinnahmen
durchgeführt (bitte nach Jahren und Prüfungsart aufschlüsseln)?
36. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
2009 bis 2018 von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter
mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Jahren und Ergebnissen
der Verfahren aufschlüsseln)?
37. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis
2018 mit der Einstellung von Steuerstrafverfahren nach § 398 a der
Abgabenordnung (AO) verbundene Geldzahlungen geleistet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
38. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis
2018 in Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach § 153 a der
Strafprozessordnung (StPO) Geldzahlungen geleistet, die zur Einstellung von
Steuerstrafverfahren führten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
39. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
von 2009 bis 2018 von Staatsanwaltschaften und Gerichten mit welchem
Ergebnis rechtskräftig abgeschlossen (bitte nach Jahren und Ergebnissen
aufschlüsseln)?
40. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 die
verhängten Freiheitsstrafen in Steuerstrafverfahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
41. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 die
verhängten Geldstrafen in Steuerstrafverfahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und jeweils Durchschnitt und höchste Einzelstrafe nennen)?
42. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis
2018 im Rahmen der Verfahren hinterzogene Steuern festgestellt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
43. Wie viele Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
von 2009 bis 2018 von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der
Finanzämter mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Jahren und
Ergebnissen der Verfahren aufschlüsseln)?
44. In welcher Höhe wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung von
2009 bis 2018 Bußgelder verhängt (bitte nach Jahren und Tatbestand
aufschlüsseln)?
45. Welcher Anteil der Straf- und Bußgeldverfahren war ganz oder teilweise
von Verjährung betroffen?
46. Wie viele Prüfungen führten die Steuerfahndungen der Länder nach
Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 durch (bitte nach Jahren sowie
nach Fahndungsprüfungen bzw. Prüfungen aufgrund von Amts- und
Rechtshilfeersuchen aufschlüsseln)?
47. Welche Mehrergebnisse ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
von 2009 bis 2018 durch die Prüfungen der Steuerfahndung (bitte nach
Jahren und Steuerarten aufschlüsseln)?
48. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
2009 bis 2018 auf Basis der Prüfungen der Steuerfahndung eingeleitet
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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