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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungen im Steuervollzug

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1270927.08.2019

Entwicklungen im Steuervollzug

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Entwicklungen im Steuervollzug Der Bund unterstützt die Länder mit dem Ziel der Sicherstellung eines gleichmäßigen und einheitlichen Steuervollzugs. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat u. a. die Aufgabe, die Finanzbehörden der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung zu unterstützen. Mit dem Instrument der Außenprüfung wird durch Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen die gesetzeskonforme Steuerfestsetzung gestärkt. So wurden etwa im Jahr 2017 bundesweit 188.826 Betriebe geprüft und Mehreinnahmen von rund 17,5 Mrd. Euro festgestellt (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/11/Inhalte/ Kapitel-3-Analysen/3-7-ergebnisse-betriebspruefung.html). Die Zahl der Prüferinnen und Prüfer und die der Mehreinnahmen sind dabei bundesweit seit 2008 etwa konstant geblieben (Bundestagsdrucksache 19/1438). Die jährliche Zahl der Prüfungen ist seit dem Jahr 2000 um knapp 20 Prozent gesunken (Bundestagsdrucksache 16/5535). Der Bundesrechnungshof (BRH) hat im April 2019 die Betriebsprüfungsstatistiken des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) kritisiert. So nähme die Steuerverwaltung letztlich weniger als die Hälfte der statistisch erfassten Mehreinnahmen tatsächlich ein. Auch sei die berichtete Anzahl der Prüfungen überhöht (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/ bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/2018-ergaenzungsband/langfassungen/2018- bemerkungen-ergaenzungsband-nr-08-unzulaengliche-statistik- vermitteltfalsches-bild-von-den-ergebnissen-der-steuerlichen-betriebspruefung-pdf). Daneben trägt die Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zur Einhaltung der Steuergesetze bei. So sorgte etwa die Arbeit der Steuerfahndung im Jahr 2017 in 35.000 Fällen bundesweit für Mehrergebnisse von 2,9 Mrd. Euro (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/09/ Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-5-Verfolgung-von-Steuerstraftaten-2017.html). Zuletzt haben überdies vermehrt Berichte über IT-gestützte Reformen des Steuervollzugs Aufmerksamkeit erregt, etwa entsprechende Digitalisierungsprojekte zur Einführung eines E-Invoice-Systems in Italien (www.wiwo.de/my/ politik/europa/rabiate-roemer-italien-bekaempft-jetzt-steuerbetrug- effizienterals-deutschland/24449896.html) sowie Russland und Portugal (www.ft.com/ content/38967766-aec8-11e9-8030-530adfa879c2). Die hinreichende Befähi- Deutscher Bundestag Drucksache 19/12709 19. Wahlperiode 27.08.2019 gung von Steuerbehörden wurde auch wiederholt in Standards und Vergleichen der OECD angemahnt (www.oecd.org/tax/crime/fighting-tax-crime-the-ten- global-principles.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat sich die Bundesregierung oder haben sich Bundesbehörden wie das BZSt mit italienischen Behörden über das in Italien zum Jahresanfang 2019 eingeführte E-Invoice-System der Finanzverwaltung ausgetauscht? a) Wenn ja, wann, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, ist dies beabsichtigt? Wenn nicht, warum nicht?  2. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der offensichtlich erfolgreichen Einführung des italienischen Digitalisierungsprojekts für die Modernisierung des Steuervollzugs in Deutschland? Plant sie konkrete Pilotprojekte mit ähnlicher Stoßrichtung? Hat es dazu konkreten Austausch mit den Finanzbehörden der Bundesländer gegeben?  3. Hat sich die Bundesregierung oder haben sich Bundesbehörden mit Vertretern anderer Staaten – etwa Russland oder Portugal – zu dort eingeführten großen und IT-gestützten Reformen des Steuervollzugs ausgetauscht? a) Wenn ja, wann, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, ist dies beabsichtigt? Wenn nicht, warum nicht?  4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des Zentrums für Steuerpolitik und -verwaltung der OECD, Pascal Saint-Amans, wonach derartige IT-gestützte Systeme einen enormen Fortschritt („game changer“) im Kampf gegen Steuerbetrug darstellten (www.ft.com/content/38967766- aec8-11e9-8030-530adfa879c2)?  5. Wird das BMF, wie vom BRH in seinem Bericht zum aktuellen Stand und zu den Fortschritten des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Vorhaben KONSENS vom 22. Mai 2019 (Bericht vom 22. Mai 2019) empfohlen, kurzfristig eine Strategie erarbeiten, wie weiteres internes und externes Personal, insbesondere IT-Fachkräfte, für KONSENS gewonnen werden kann (bitte begründen)?  6. Wird das BMF, wie vom BRH in seinem Bericht vom 22. Mai 2019 erneut gefordert, zügig die im KONSENS-Gesetz vorgesehene Sourcingstrategie für die Personalgewinnung erarbeiten und dort einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Gewinnung und die Einbindung internen und externen Personals im Vorhaben KONSENS festlegen (bitte begründen)?  7. Aus welchen Gründen kommt es nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen in den Planungs- und Entwicklungsprozessen im Vorhaben KONSENS (bitte begründen)?  8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BRH in seinem Bericht vom 22. Mai 2019, wonach die bis Anfang des Jahres 2021 vorgesehene begleitende Evaluation, ob und inwieweit die mit dem KONSENS-Gesetz angestrebte Beschleunigung der Entwicklung und des Einsatzes einheitlicher IT-Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern erreicht wurde, nach aktuellem Planungsstand grundlegende Defizite aufweist (bitte unter Berücksichtigung der vom BRH benannten Defizite begründen: ungeeignete bzw. fehlende Kennzahlen, fehlende konkrete Zielwerte sowie keine nach den verschiedenen Kategorien von IT-Verfahren getrennte Erfassung der relevanten Kennzahlen)?  9. Wird das BMF, wie vom BRH in seinem Bericht vom 22. Mai 2019 erneut gefordert, dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum 1. September 2019 ein anforderungsgerechtes Evaluationskonzept vorlegen? 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand (in Vollzeitäquivalenten/Arbeits-Ist) der Finanzbehörden in Deutschland von 2009 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und Bundesebene aufschlüsseln)? 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nicht besetzten Planstellen bei den Finanzbehörden in Deutschland von 2009 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und Bundesebene aufschlüsseln)? 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der bundesweit vorhandenen Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer von 2009 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und Bundesebene aufschlüsseln aufschlüsseln)? 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand (in Vollzeitäquivalenten/Arbeits-Ist) der Steuerfahndung von 2009 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern aufschlüsseln)? 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebsprüfungen von 2009 bis 2018 entwickelt (bitte entsprechend Seite 17 der Bundestagsdrucksache 19/1438 nach Jahren, Betriebsgrößenklassen inklusive bedeutende Einkünfte, BHG/VZG und Sonstige sowie Prüfquoten aufschlüsseln)? 15. Welche Ursachen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Rückgang der Gesamtzahl der Betriebe in der Betriebskartei der Finanzämter der Länder zwischen 2012 und 2013 von 8,6 Mio. auf 7,9 Mio. zugrunde (insbesondere der Kleinstbetriebe, der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften sowie der Bauherrengemeinschaften und Verlustzuweisungsgesellschaften)? 16. Welches steuerliche Mehrergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 durch Betriebsprüfungen festgestellt (bitte nach Jahren und Steuerarten sowie Betriebsgrößenklassen inklusive bedeutende Einkünfte, BHG/VZG und Sonstige aufschlüsseln)? 17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 das festgestellte Mehrergebnis im Rahmen von Betriebsprüfungen jeweils im Vergleich zu den jeweiligen Steuereinnahmen (bitte nach Jahren und Steuerarten aufschlüsseln)? 18. Welche Kenntnisse oder Statistiken liegen der Bundesregierung für den Zeitraum 2009 bis 2018 für die vom BRH kritisierte Diskrepanz zwischen im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellten und tatsächlich realisierten Mehreinnahmen vor? Hält die Bundesregierung die vom BRH angeführten Zahlen unabhängig von möglicherweise divergierenden Schlussfolgerungen für realistisch? 19. Welche Kenntnisse oder Statistiken liegen der Bundesregierung für den Zeitraum 2009 bis 2018 für die vom BRH kritisierte Diskrepanz zwischen statistisch erfassten und tatsächlich durchgeführten Betriebsprüfungen vor? Hält die Bundesregierung die vom BRH angeführten Zahlen unabhängig von möglicherweise divergierenden Schlussfolgerungen für realistisch? 20. Welche konkreten Verbesserungsvorschläge wurden durch die mit der Überarbeitung der statistischen Vorgaben betrauten Bund-Länder- Arbeitsgruppe bisher erarbeitet und wann und wie sollen diese umgesetzt werden? 21. Wie würde sich die Erreichung der Vollzugsziele nach § 21 a des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) für die Jahre 2017 und 2018 unter der Annahme der vom BRH angeführten Zahlen darstellen? 22. An wie vielen Betriebsprüfungen der Landesfinanzbehörden hat die Bundesbetriebsprüfung des BZSt in den letzten zehn Jahren von 2009 bis 2018 mitgewirkt, und wie oft hat das BZSt dabei von seinem Mitwirkungsrecht nach § 19 FVG Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 23. Aus welchen Gründen wurde die von der Bundesregierung im Jahr 2007 als Zielmarke für das Jahr 2017 ausgegebene Quote einer Beteiligung des BZSt an 5 Prozent aller Großbetriebsprüfungen (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 16/5804) um die Hälfte verfehlt? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zielmarke zeitnah zu erreichen? 24. Wie viele Vollprüfungen, ausgenommen solcher im Bereich der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer, hat das BZSt gemeinsam mit Landesfinanzbehörden in den letzten zehn Jahren von 2009 bis 2018 durchgeführt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 25. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften in Deutschland von 2009 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 26. Wie hat sich im gleichen Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der tatsächlichen Einkommensmillionäre in Deutschland entwickelt (vgl. etwa www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/19-000- einkommensmillionaere-in-deutschland-15651979.html)? 27. Wie viele Steuerpflichtige mit positiven Einkünften über 500.000 Euro aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung gab es jeweils laut Einkommensteuerstatistik für die Jahre 2009 bis 2015? 28. Wodurch entsteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskrepanz zur Anzahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften (wenn möglich bitte auch zahlenmäßig nach Ursache aufschlüsseln)? 29. Werden bei der Ermittlung von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften auch nicht in der Einkommensteuerstatistik erfasste Einkünfte aus Kapitalerträgen (z. B. nicht veranlagte Dividendeneinkünfte) erfasst? 30. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Einheiten für die Prüfung von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften? Wie viele spezialisierte Prüfer sind dort nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils beschäftigt? 31. Wieso gibt es in den Vollzugszielen keine Festlegungen zur Prüfung von Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften? 32. Wann und in welcher Form wird bzw. wurde vom Bund und von den Bundesländern das Steuerausfallrisiko verschiedener Gruppen von Steuerpflichtigen erhoben? Wie wird es auf den verschiedenen Ebenen der Finanzverwaltung verwendet und abgestimmt? 33. Welche Rolle spielt das BZSt bei der Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften? Hat es wie bei den Betriebsprüfungen ein Initiativrecht, und wenn ja, hat das BZSt von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht? 34. Welche Rolle spielt das BZSt bei der Aufarbeitung von Steuerhinterziehung mit Auslandsbezug z. B. als Folge von Selbstanzeigen, Daten-Leaks oder dem Informationsaustausch? Wie wird der Wissensaustausch zwischen den Steuerbehörden der Bundesländer gewährleistet? 35. Wie viele Lohnsteuer-Außenprüfungen bzw. Umsatzsteuer- Sonderprüfungen wurden von 2009 bis 2018 mit welchen Mehreinnahmen durchgeführt (bitte nach Jahren und Prüfungsart aufschlüsseln)? 36. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Jahren und Ergebnissen der Verfahren aufschlüsseln)? 37. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 mit der Einstellung von Steuerstrafverfahren nach § 398 a der Abgabenordnung (AO) verbundene Geldzahlungen geleistet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 38. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 in Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach § 153 a der Strafprozessordnung (StPO) Geldzahlungen geleistet, die zur Einstellung von Steuerstrafverfahren führten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 39. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 von Staatsanwaltschaften und Gerichten mit welchem Ergebnis rechtskräftig abgeschlossen (bitte nach Jahren und Ergebnissen aufschlüsseln)? 40. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 die verhängten Freiheitsstrafen in Steuerstrafverfahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 41. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 die verhängten Geldstrafen in Steuerstrafverfahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln und jeweils Durchschnitt und höchste Einzelstrafe nennen)? 42. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 im Rahmen der Verfahren hinterzogene Steuern festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 43. Wie viele Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Jahren und Ergebnissen der Verfahren aufschlüsseln)? 44. In welcher Höhe wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 Bußgelder verhängt (bitte nach Jahren und Tatbestand aufschlüsseln)? 45. Welcher Anteil der Straf- und Bußgeldverfahren war ganz oder teilweise von Verjährung betroffen? 46. Wie viele Prüfungen führten die Steuerfahndungen der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 durch (bitte nach Jahren sowie nach Fahndungsprüfungen bzw. Prüfungen aufgrund von Amts- und Rechtshilfeersuchen aufschlüsseln)? 47. Welche Mehrergebnisse ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 durch die Prüfungen der Steuerfahndung (bitte nach Jahren und Steuerarten aufschlüsseln)? 48. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis 2018 auf Basis der Prüfungen der Steuerfahndung eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Berlin, den 14. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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