Stellenabbau beim Zoll
der Abgeordneten Wolfgang Gunkel, Nicolette Kressl, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing, Sören Bartol, Lothar Binding (Heidelberg), Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Peter Danckert, Gabriele Fograscher, Martin Gerster, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn, Michael Hartmann (Wackernheim), Petra Hinz (Essen), Frank Hofmann (Volkach) Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Gerold Reichenbach, Bernd Scheelen, Carsten Schneider (Erfurt), Ewald Schurer, Rolf Schwanitz, Dr. Carsten Sieling, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Aufgrund umfassender Umstrukturierungen beim Zoll soll das Personal der Kontrolleinheiten Verkehrswege – früher Mobile Kontrollgruppen – drastisch reduziert werden. Nach den neuesten Überlegungen sollen bundesweit alle Kontrolleinheiten mit einem Personal von 24 Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes ausgestattet werden. Begründet wird dies unter anderem mit einer Prüfung der Kontrolleinheiten durch den Bundesrechnungshof, welcher einen Rückgang der Schmuggelfriminalität feststellte. Die Kontrolleinheiten Verkehrswege übernehmen Überwachungs- und Kontrollfunktionen im Inneren des Landes. Sie besitzen gerade an den ehemaligen Schengengrenzen damit eine wichtige Aufgabe. Denn die Grenzen für den gewerblichen Warenverkehr und den privaten Reiseverkehr sind zwar offen, aber die Vorschriften für den Warenverkehr innerhalb der EU sind nicht vereinheitlicht. Indem sie den Schmuggel bekämpfen, sichern die Kontrolleinheiten damit auch das finanzielle Interesse des Bundes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
In welcher Personalstärke soll künftig eine Kontrolleinheit Verkehrswege des Zolls besetzt werden?
Wie wurde das so genannte Überhangspersonal berechnet?
Warum hat sich die Zollverwaltung für eine Besetzung mit 24 Arbeitskräften und gegen einen Stamm von 48 Beamten in den Kontrolleinheiten entschieden?
Welche Gesichtspunkte der Kosten-Leistungs-Rechnung wurden bei der Personalzumessung für Kontrolleinheiten Verkehrswege angesetzt?
Inwiefern wurden erkennbare Schmuggel- und Kriminalitätsschwerpunkte bei der Personalzumessung berücksichtigt (insbesondere in den Bereichen, in denen der Zoll zusätzlich übertragene Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnimmt)?
Kann eine Mobile Kontrollgruppe mit 18 bzw. 24 Beamten effektiv bei der Bekämpfung mittlerer und organisierter Kriminalität eingesetzt werden?
Inwiefern ist es möglich, mit 24 Kontrollbeamten eine 24-Stunden-Absicherung im Kontrollbereich zu organisieren?
Welche Fakten hat der Bundesrechnungshof ermittelt, und welche statistischen Ergebnisse liegen diesen Angaben zu Grunde?
Welche Kontrolleinheit wurde durch den Bundesrechnungshof geprüft?
Handelte es sich dabei um eine Kontrolleinheit mit erkennbaren Schmuggelschwerpunkten?
Wenn es sich nicht um eine Kontrolleinheit mit erkennbaren Schmuggelschwerpunkten handelte, wurde zusätzlich eine Kontrolleinheit überprüft, welche im Prüfgebiet die höchsten Ergebnisse erzielt?
Warum erfolgte eine bundesweite Vereinheitlichung bei der Personalzumessung und keine Orientierung an den nachgewiesenen Arbeitsergebnissen?
Wurde die Synergie Kontrolleinheiten Verkehrswege – Zollfahndung betrachtet, und sind dabei mögliche Auswirkungen auf den Bereich Zollfahndung auch Gegenstand der Betrachtungen gewesen?
Wie soll in Zukunft die ansteigende Schmuggelfriminalität bekämpft werden, wenn für geplante Einsätze Personal von mehr als 24 Mitarbeitern benötigt wird?
Welche Gründe liegen vor, Personal aus Schwerpunktbereichen abzuziehen, um dieses dann in Bereichen einzusetzen, in denen es nicht benötigt wird?
Wie stellt sich die Zollverwaltung die Zukunft der Kontrolleinheiten Verkehrswege vor?
Wie sollen größere Kontrollmaßnahmen (angewiesen durch Zollkriminalamt, Bundeskriminalamt usw.) wie Sondereinsätze, Reisebuskontrollen oder Personenzugkontrollen realisiert werden?