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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Technische Vorarbeiten am Europäischen Einlagensicherungssystem EDIS
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
17.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1288230.08.2019
Technische Vorarbeiten am Europäischen Einlagensicherungssystem EDIS
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly,
Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Technische Vorarbeiten am Europäischen Einlagensicherungssystem EDIS
In den Sitzungen der Eurogruppe und des ECOFIN-Rates am 13./14. Juni 2019
und 8./9. Juli 2019 standen die Vorbereitungen für das Europäische
Einlagensicherungssystem EDIS auf der Tagesordnung. Die High Level Working Group
(HLWG), die unterstützt von einer Expertengruppe unter Vorsitz von
Staatssekretär Dr. Jörg Kukies die Vorarbeiten zu EDIS erledigen soll, stellte einen
Bericht vor. In diesem heißt es, die HLWG berate über die Architektur der
Bankenunion in einem „stabilen Zustand“, und welche Elemente, zusätzlich zu EDIS,
dafür benötigt würden („The HLWG reflected on what the Banking Union in
the steady state and the transition path towards the steady state should look
like, i.e. what elements, in addition to EDIS, would be needed.“, Anhang 8 des
Nachberichts vom 13./14. Juni 2019). Nach Ansicht der Fragesteller impliziert
dies einerseits, dass
• über EDIS in der HLWG nicht (mehr) ergebnisoffen diskutiert wird, und
• im Gegensatz zum von der Bundesregierung genannten Ziel (technische
Arbeiten zu einem Fahrplan für den Beginn politischer Verhandlungen über
EDIS, siehe Bundestagsdrucksache 19/9946) die HLWG noch weitere
Elemente außer EDIS zu einer vollendeten Bankenunion zählt.
Die Position der Bundesregierung war bisher die, dass es erst nach einer
signifikanten Reduzierung der Risiken in den Bankenbilanzen, namentlich der
Reduzierung der Quote notleidender Kredite (non-performing loan – NPL), zu
politischen Verhandlungen über EDIS, und damit über eine Risikoteilung,
kommen kann. Die Europäische Kommission erklärte in den Sitzungen
mehrfach, dass es nun ausreichend Risikoreduzierung gegeben habe; nun müsste
Risikoteilung erfolgen. Laut Europäischer Zentralbank (EZB) ist die NPL-Quote
im ersten Quartal 2019 (das letzte Quartal, für das die EZB Zahlen vorlegen
kann) bei 3,67 Prozent im Euroraum (der Vierte Fortschrittsbericht spricht von
3,3 Prozent im dritten Quartal 2018 für alle EU-Banken). Mitgliedstaaten wie
Griechenland (>40 Prozent), Zypern (>20 Prozent ) oder Portugal (>10
Prozent ) haben jedoch noch immer sehr hohe Quoten (www.bundesbank.de/
resource/blob/801976/7ed83f7b80cc27e845296ed918a8f283/mL/2019-07-12-
statistik-bankenaufsicht-download.pdf). Gemäß dem Vierten Fortschrittsbericht
über den Abbau notleidender Kredite (COM(2019) 278 final) beträgt die Sum-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12882
19. Wahlperiode 30.08.2019
me notleidender Kredite 786 Mrd. Euro; ihr Anteil liegt weiterhin über dem
Vorkrisenniveau, allerdings bei weiterhin rückläufigem Trend.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Stimmt die Bundesregierung grundsätzlich mit der Haltung der EU-
Kommission überein, dass es nach erfolgter ausreichender Risikoreduktion
zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einer Risikoteilung kommen müsse?
2. Stimmt die Bundesregierung mit der aktuellen Einschätzung der EU-
Kommission überein, es habe inzwischen ausreichend Risikoreduktion im
europäischen Bankensektor gegeben, um nunmehr eine Risikoteilung zu
vereinbaren?
3. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Betrachtung des Anteils oder
Volumens leistungsgestörter Kredite (NPLs, non performing loans) in den
Bankbilanzen ein geeignetes Kriterium, um im Zusammenhang mit der
Einführung von EDIS zu ermitteln, inwiefern eine ausreichende
Risikoreduzierung erfolgt ist?
4. Wenn ja,
a) soll aus Sicht der Bundesregierung für diese Zwecke die Entwicklung
der NPL-Anteile bzw. NPL-Volumina bezogen auf die gesamte
Bankenunion, getrennt nach Mitgliedstaaten oder getrennt nach
Kreditinstituten betrachtet werden,
b) welches Niveau an NPL-Quoten oder Volumina erachtet die
Bundesregierung als ausreichend, um einer Risikoteilung im Bereich der
Einlagensicherung grundsätzlich zuzustimmen, und
c) wie rechtfertigt es sich aus Sicht der Bundesregierung, bei der
Beurteilung der Risiken allein auf NPLs abzustellen und die vielen weiteren
Bankrisiken (z. B. Konzentrationsrisiken aus Forderungen gegen
Staaten, Zins-und Währungsrisiken oder operationelle Risiken)
unberücksichtigt zu lassen?
5. Sofern die Bundesregierung über aktuellere Zahlen als die im Vierten
Fortschrittsbericht veröffentlichten verfügt, wie hoch ist aktuell der Anteil der
notleidenden Kredite am Gesamtbruttowert der Kredite und
Rückstellungen sowie deren Gesamtvolumen
a) in Deutschland,
b) in den einzelnen Mitgliedstaaten der Eurozone,
c) in den restlichen Mitgliedstaaten der EU?
(bitte jeweils mit den Zahlen aus dem Vierten Fortschrittsbericht – Q3
2018 – sowie den Jahren 2017 und 2016 vergleichen).
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Haltung der
EZB, dass die Einführung sog. sicherer Anleihen („safe assets“) die
internationale Rolle des Euro unterstützen könnten?
Welche Anlageformen werden in diesem Zusammenhang (siehe ECOFIN-
Nachbericht vom 8./9. Juli 2019) als „safe assets“ gewertet, und stimmt die
Bundesregierung mit dieser Bewertung überein?
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte beim ECOFIN-
Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite ein; insbesondere bei
a) der Schaffung von Instrumenten, um dem Aufbau notleidender Kredite
entgegenzuwirken, und
b) der Verbesserung ineffizienter Insolvenzverfahren in einigen
Mitgliedstaaten?
8. Setzt sich die Bundesregierung für die EU-weite Harmonisierung des
Insolvenzrechts ein, und gibt es hierzu eine ressortabgestimmte Position,
insbesondere vom Bundesministerium der Finanzen sowie vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz?
9. Welche Mitgliedstaaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung
die schnelle Einführung von EDIS, und welche Mitgliedstaaten verlangen
im Gegensatz dazu weitere Bedingungen vor einer Einführung von EDIS?
Gibt es Mitgliedstaaten der Bankenunion, die EDIS generell (also
unabhängig von Zeitplan, konkreter Ausgestaltung und im Voraus zu erfüllenden
Bedingungen) ablehnen?
10. Trifft es zu, dass die HLWG zu dem Entschluss gekommen ist, dass die
Bankenunion nur mit EDIS in einen „stabilen Zustand“ zu bringen ist, und
darüber hinaus für diesen Zustand noch weitere, zu diskutierende Elemente
nötig werden könnten (siehe Zitat des Nachberichts in obiger
Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Falls ja, aus welchen Gründen kam die HLWG zu diesem Entschluss, und
wie hat sich der Vertreter der Bundesregierung in der HLWG in dieser
Frage verhalten?
12. Was versteht die Bundesregierung unter einer Bankenunion in einem
„stabilen Zustand“, und welche Elemente hält sie dafür für notwendig?
13. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass EDIS durch den Fehlanreiz der
Belohnung von Risiko im Gegensatz zur von der HLWG angestrebten
Stabilität des Bankensystems tatsächlich eher zu dessen Instabilität führen
kann, oder kann sie diese Bedenken entkräften?
14. Kann eine wie auch immer gestaltete Risikoteilung zwischen den in den an
der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten bestehenden
Einlagensicherungssystemen vor dem Hintergrund des Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe
a der Verordnung (EU) Nr. 806/2014, nach dem die von einem
Einlagensicherungssystem geschützten Einlagen stets von einem Bail-in
ausgenommen sind, die Einleger im Anwendungsbereich dieser Verordnung (die
vereinfacht ausgedrückt für alle systemrelevanten und/oder
grenzüberschreitend tätigen Institute anwendbar ist) mithin immer im
gesamten durch die Einlagensicherungssysteme garantierten Umfang vor
Verlusten geschützt werden, nach Einschätzung der Bundesregierung
überhaupt eine gesteigerte Systemstabilität bewirken, oder würde sich eine
solche Risikoteilung im Wesentlichen auf eine finanzielle Umverteilung
zwischen Einlagensicherungssystemen ohne nennenswerten
Stabilitätsgewinn beschränken?
15. Vertritt die Bundesregierung innerhalb der Eurogruppe die Haltung, dass
eine vergemeinschaftete Einlagensicherung in der Endstufe eine
vollständige Verlustteilung vorsehen sollte oder bevorzugt sie rückzuzahlende
Liquiditätshilfen?
16. Welche deutschen Vertreter entsendet die Bundesregierung in die
Arbeitsgruppe zu EDIS der Eurogruppen-Arbeitsgruppe (EAG)?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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