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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Non bank financial intermediation (Schattenbanken 2.0)

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1288730.08.2019

Non bank financial intermediation (Schattenbanken 2.0)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Non bank financial intermediation (Schattenbanken 2.0) Am 1. August 2019 wurde im Podcast des Journalisten Gabor Steingart ein Interview mit dem Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Felix Hufeld veröffentlicht (nachzuhören bei www.gaborstein- gart.com/der-podcast/). Erörtert wurde unter anderem die Situation der sogenannten Schattenbanken. Der BaFin-Präsident erklärte in diesem Zusammenhang sinngemäß Folgendes: • In den „internationalen regulatorischen Kreisen“ werde nunmehr die Definition „non bank financial intemediation“ anstelle von „shadow banks“ (Schattenbanken) bevorzugt. Unter diesem neuen Sammelbegriff würden sich verschiedene Anbieter „verbergen“. • Der BaFin-Hufeld bestätigte, diese non bank financial intermediation bzw. Schattenbanken sei/en nicht umfänglich „auf dem Radar“ der Finanzaufsicht. • Hedge Fonds wie beispielsweise Black Rock würden in ihrer Funktion als Asset Manager bzw. Fonds-Anbieter überwacht. • Für einige Jahre könne die Finanzbranche mit Niedrigzinsen bzw. negativen Einlagezinsen umgehen. Mit weiter anhaltender Niedrigzinspolitik erhöhe sich der Druck auf die Institute. • Die Niedrigzinspolitik (der EZB) sei auch ein Treiber für das Abfließen von Geld aus dem Bankensektor in Nicht-Bank-Vehikel. • Institutionelle Anleger würden („verzweifelt“) nach Renditemöglichkeiten suchen und entsprechend Geldströme in diese Vehikel umleiten. • Auch zur Altersvorsorge und zur Erhaltung des Sparverhaltens – vor allem bei alternden Gesellschaften – müssten Vehikel angeboten werden, die erheblich besser seien, als einfach nur das Geld auf das Sparkonto zu legen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12887 19. Wahlperiode 30.08.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die BaFin Hinweise, dass „gewaltige Hackerangriffe“ auf Finanzinstitute versucht worden bzw. durchgeführt worden sind oder bevorstehen könnten (vgl. Interview a. a. O.)? a) Wenn ja, in welchem Ausmaß sind diese versucht bzw. durchgeführt worden oder könnten bevorstehen? b) Wenn ja, inwieweit waren nach Kenntnis der BaFin deutsche Finanzinstitute davon betroffen (inkl. Beschreibung des Angriffs), und welche Institute waren jeweils betroffen? c) Wenn ja, inwieweit waren nach Kenntnis der BaFin deutsche Finanzinstitute davon betroffen (inkl. Beschreibung des Angriffs), und welche Institute waren jeweils betroffen?  2. Hat die BaFin hierzu eigene Szenarien abgebildet oder szenarienhafte Überlegungen durchgeführt, und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?  3. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Institute oder sonstige Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc. (inkl. Kryptowährungsbörsen) von den Hackerangriffen betroffen, von denen „BILD“ am 6. August 2019 unter Bezugnahme auf einen vertraulichen UN-Bericht berichtete (www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/ kryptowaehrungsboersenkims-hacker-stehlen-mrd-fuer-waffenprogramme-63779314.bild.html)? a) Wenn ja, welche Institute usw. waren hiervon betroffen? b) Wenn ja, zu welchen (Vermögens-)Schäden ist es hierbei gekommen? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von der BaFin bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung von der Deutschen Bundesbank (etwa im Rahmen von Tiber-EU) ergriffen?  4. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung europäische Institute oder sonstige in Europa ansässige Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc. (inkl. Kryptowährungsbörsen) von den Hackerangriffen betroffen, von denen „BILD“ am 6. August 2019 unter Bezugnahme auf einen vertraulichen UN-Bericht berichtete (www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/ kryptowaehrungsboersen-kims-hacker-stehlen-mrd-fuer- waffenprogramme-63779314.bild.html)? a) Wenn ja, welche Institute usw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung hiervon betroffen? b) Wenn ja, zu welchen (Vermögens-)Schäden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei gekommen? c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den europäischen Aufsichtsbehörden oder von der EZB bzw. den nationalen Zentralbanken (etwa im Rahmen von Tiber-EU) ergriffen?  5. Wie definiert die BaFin den Begriff der „non bank financial intermediation“ bzw. welche Institute, Firmen, Unternehmungen, Vehikel, Einzelpersonen etc. lassen sich darunter subsumieren? a) Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc., die in Deutschland ansässig sind, fielen nach Kenntnis der Bundesregierung in diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“ bezeichnete Kategorie? b) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw. eingesetzte Vermögen? c) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc. konkret? d) Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc., die im restlichen Europa ansässig sind, fielen nach Kenntnis der Bundesregierung in diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“ bezeichnete Kategorie? e) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw. eingesetzte Vermögen? f) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc. konkret (bitte nach Mitgliedstaaten gesondert darstellen)? g) Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen etc., die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, fielen nach Kenntnis der Bundesregierung in diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“ bezeichnete Kategorie? h) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw. eingesetzte Vermögen? i) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc. konkret? j) Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc., die in China ansässig sind, fielen nach Kenntnis der Bundesregierung in diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“ bezeichnete Kategorie? k) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw. eingesetzte Vermögen? l) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc. konkret? m)Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc., die in der übrigen Welt ansässig sind, fielen nach Kenntnis der Bundesregierung in diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“ bezeichnete Kategorie? n) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw. eingesetzte Vermögen? o) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc. konkret (bitte nach Staaten geordnet darstellen)?  6. Auf welche Weise unternimmt die BaFin den Versuch, das, was nach Aussage des BaFin-Präsidenten „wirklich im Schatten“ (sic. der Aufsicht) liege, „kleiner zu machen“? a) Durch welche rein nationalen Maßnahmen wurde dies bereits bewirkt? b) Durch welche rein nationalen Maßnahmen kann bzw. könnte dies künftig noch weitergehend bewirkt werden? c) Durch welche Maßnahmen auf europäischer Ebene wurde dies bereits bewirkt? d) Durch welche Maßnahmen auf europäischer Ebene kann bzw. könnte dies künftig noch weitergehend bewirkt werden? e) Welche ausichtlichen Maßnahmen wären aus Sicht der BaFin zu begrüßen, um beispielsweise Hedge-Fonds über ihren Status als Asset Manager hinaus beaufsichtigen zu können?  7. Rechnet die BaFin damit, dass bei anhaltender Niedrigzinsphase vermehrt Kapitalströme in den Bereich „non bank financial intermediation“ fließen?  8. Welche Kreditverleihevehikel in China auf Provinzebene, die als Schattenbanken qualifiziert werden könnten, bereiten der BaFin „Sorgen“? a) Um welche Institute handelt sich hierbei? b) Welche Geschäftsmodelle betreiben diese Vehikel? c) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen Kreditverleihevehikeln verwaltete bzw. eingesetzte Vermögen? d) Wie reagiert die BaFin hierauf?  9. Um welche Risiken handelt es sich konkret, die der BaFin-Präsident im Interview den sogenannten nicht regulierten Schattenbanken zuordnete? 10. Welche Vorkehrungen trifft die BaFin im Hinblick auf einen, vom BaFin- Präsidenten beschriebenen möglichen Run auf Geldmarktfonds? Welche Gefahren können aus Sicht der BaFin konkret be- bzw. entstehen? 11. Gibt es aus Sicht der deutschen Finanzaufsicht derzeit Bereiche, wo es nicht möglich ist, „etwas im Detail nachzuschärfen“ (vgl. Interview, a. a. O., 13:15 Min.)? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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