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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ablauf der Frist des Heimkehrerentschädigungsgesetzes

Anzahl der Anträge auf Entschädigung nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz, Fristablauf und verspätet eingegangene Anträge, eventuelle Fristverlängerung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/124125. 03. 2010

Ablauf der Frist des Heimkehrerentschädigungsgesetzes

der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 10. Dezember 2007 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet (HKEntschG) beschlossen, welches am 1. Juli 2008 in Kraft trat.

Darin wurde geregelt, dass Heimkehrer, die in das Beitrittsgebiet zurückgekehrt sind, zum Ausgleich für den erlittenen Gewahrsam eine einmalige Entschädigung erhalten.

Der Antrag sollte innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, also bis spätestens 30. Juni 2009, gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Anträge auf einmalige Entschädigung sind nach der Novellierung des Heimkehrerentschädigungsgesetzes eingegangen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?

2

Wie viele dieser Anträge sind noch unbearbeitet?

3

Wie viele Anträge sind nach dem Ablaufen der Frist eingegangen und wurden noch nicht bearbeitet bzw. nicht berücksichtigt?

4

Wie und in welcher Form wurde die Bevölkerung über das HKEntschG und das Ablaufen der Antragsstellungsfrist am 30. Juni 2009 informiert?

5

Ist es geplant, eine ähnliche Regelung erneut einzuführen bzw. zu verlängern?

Berlin, den 25. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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