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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation der Embryonenspende

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

17.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1288830.08.2019

Situation der Embryonenspende

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Situation der Embryonenspende Im Rahmen einer künstlichen Befruchtung werden regelmäßig nicht alle Eizellen, die der Frau zu diesem Zweck entnommen worden sind, auch bis zum Embryonenstatus weiterentwickelt. Es dürfen lediglich drei Embryonen entwickelt werden, da auch nicht mehr als drei in einem Zyklus auf die Frau übertragen werden dürfen. Zum Teil ergibt sich die Situation, dass in Eizellen schon Samenzellen eingedrungen sind, allerdings noch kein Befruchtungsvorgang stattgefunden hat (sogenannte Vorkernzellen). Diese können auf Wunsch der Eltern kryokonserviert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Mal auf die Frau übertragen werden zu können. Besteht dieser Wunsch nicht, werden diese Zellen vom behandelnden Arzt verworfen. Stattdessen besteht jedoch die Möglichkeit, die nicht mehr benötigten Vorkernzellen/Embryonen zwecks einer späteren Übertragung auf eine Empfängerin, die beispielsweise keine eigenen Eizellen bilden kann, zu spenden. Ob solch eine Spende allerdings nach deutschem Recht unbedenklich ist, ist juristisch umstritten. Erst im Jahr 2018 hat das Landgericht Augsburg (Urteil v. 13. Dezember 2018 – 16 Ns 202 Js 143548/14) über Mediziner zu befinden, die Vorkernzell-/Embryonenspenden an Empfängerinnen vermittelt hatten. Nicht die Durchführung einer Vorkernzell-/Embryonenspende selbst, sondern der Status der Befruchtung der Eizelle entschied hier über Strafbarkeit gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Embryonenschutzgesetzes (EschG) oder Straffreiheit. Aus Sicht der Fragesteller bedarf es hier einer eindeutigen rechtlichen Klarstellung. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung eine Position zur Vorkernzell-/Embryonenspende in Deutschland, und wenn ja, welche? Wenn nein, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Vorkernzell-/ Embryonenspende legalisiert werden sollte (bitte begründen)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12888 19. Wahlperiode 30.08.2019 2. Will die Bundesregierung die Rechtssicherheit für Frauen verbessern, die an einer Vorkernzell-/Embryonenspende als Spenderin oder Empfängerin teilnehmen? 3. Will die Bundesregierung die Rechtssicherheit für Ärzte verbessern, die eine Vorkernzell-/Embryonenspende durchführen oder eine solche vermitteln, und wenn ja, wie? 4. In welchen EU-Mitgliedstaaten ist eine Vorkernzell-/Embryonenspende nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig rechtlich zulässig? Seit wann bestehen die jeweils zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen? 5. Wie viele Vorkernzell-/Embryonenspenden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland durchgeführt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 6. Wie viele Vorkernzellen/Embryonen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland verworfen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Durchführung einer Vorkernzell-/Embryonenspende eingeleitet? Wie oft wurde Anklage erhoben? 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Netzwerken, die sich zur organisatorischen Unterstützung an der Durchführung einer Vorkernzell-/ Embryonenspende interessierter Menschen gebildet haben? 9. Plant die Bundesregierung, die geltende Rechtslage zur Vorkernzell-/ Embryonenspende zu reformieren? a) Wenn ja, wann, und welche Neuerungen sind genau beabsichtigt? b) Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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