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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zur Bankenunion

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1284429.08.2019

Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zur Bankenunion

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zur Bankenunion Mit Urteil vom 30. Juli 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Europäische Bankenunion zurückgewiesen (BVerfG, Az.: 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14). Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Europäische Union durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion, namentlich zum Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM), bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten hat. Bei einzelnen Vorgaben bzw. Hinweisen des Gerichts könnte sich nach Ansicht der Fragensteller ein Klärungsbedarf zur sachgerechten Beachtung des Urteils bei künftigen Verhandlungen zur Bankenunion ergeben. Wir fragen die Bundesregierung: 1. In welcher Weise wird die Bundesregierung das oben genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf mögliche künftige Veränderungen der Europäischen Bankenunion auswerten? 2. Wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag hierüber unterrichten? 3. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung am besten sicherstellen, dass entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, „im Ergebnis (…) ein gewichtiger Teil der Aufgaben und Befugnisse im Bereich der Bankenaufsicht (bei) den nationalen Aufsichtsbehörden (verbleibt)“ (BVerfG, a. a. O., Rz. 171, 183 ff.)? a) Wie ist insofern die Aussage des Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), „Rolle der BaFin innerhalb der Bankenunion“ sei durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden, zu verstehen (vgl. Gabor Steingart, Podcast vom 1. August 2019, Interview mit Felix Hufeld, www.gaborsteingart.com/der-podcast/)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12844 19. Wahlperiode 29.08.2019 b) Wie ist insofern die Aussage des BaFin-Präsidenten, dass „wesentliche Teile der Aufsicht über die mittleren und kleineren Banken in Deutschland als eine originäre und nicht nur eine abgeleitete Kompetenz der nationalen Aufsichtsbehörde (…) verbleibt“, zu verstehen (vgl. Gabor Steingart, Podcast, a. a. O.)? 4. Lässt sich aus Sicht der Bundesregierung nach heutigem Stand (weitgehend) identifizieren, welche nationalen Aufgaben und Befugnissen diesen „gewichtigen Teil“ bilden bzw. darstellen? Wenn ja, welche Aufgaben und Befugnisse wären dies? 5. Leitet die Bundesregierung aus den Rz. 171, 183 ff. des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts einen bestimmten Rahmen für künftige Verhandlungen zur Bankenunion auf europäischer Ebene ab? 6. Welche Folgen zieht die Bundesregierung aus der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Errichtung einer mit Vollzugskompetenzen ausgestatteten Agentur auf der Grundlage von Artikel 114 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf die Vermeidung und Beseitigung ansonsten unvermeidlicher Divergenzen im Verwaltungsvollzug beschränkt sein müsse, die aufgrund der Besonderheiten der Materie nicht hinnehmbar seien (BVerfG, a. a. O., Rz. 246)? Welche Divergenzen im Verwaltungsvollzug wären aus Sicht der Bundesregierung „nicht hinnehmbar“? 7. Leitet die Bundesregierung aus der Aussage des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Erhebung der Bankenabgabe und ihre Übertragung auf den Fonds nicht auf der SRM-Verordnung, sondern auf Entscheidungen des Bundestages beruhten, sich eine Berührung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestages jedoch nicht feststellen lasse, bestimmte Folgen für eine etwaige europäische Einlagensicherung ab? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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