[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge,
Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer,
Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Umgang von Amazon mit französischer Digitalsteuer – Auswirkungen auf
Händler
Am 2. August 2019 meldete die französische Zeitung „Le Monde“
(
www.lemonde.fr/economie/article/2019/08/02/amazon-fera-payer-la-taxe-
gafa-a-ses-vendeurs-francais_5495698_3234.html), Amazon habe in einer E-
Mail gegenüber den auf der französischen Amazon-Plattform ansässigen
Händlern angekündigt, die Steuerbelastung durch die nationale Digitalsteuer im
Wege einer Erhöhung der Provisionen von 3 Prozent an die Händler
weiterzureichen. Der französische Staat erhebt eine nationale Digitalsteuer in Höhe von
3 Prozent des nationalen Umsatzes von Unternehmen, die mit ihren digitalen
Aktivitäten einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro und in
Frankreich von mehr als 25 Mio. Euro erzielen. Konkret fällt die Steuer auf
Onlinewerbeerlöse an, den Verkauf von Nutzerdaten und die Verwendung von
Nutzerdaten, mit denen Dritte in eine Geschäftsbeziehung gebracht werden.
Laut „Le Monde“ soll die neue Preisliste am 1. Oktober 2019 in Kraft treten.
Amazon habe diesen Schritt damit begründet, dass es im stark umkämpften,
aber margenschwachen Einzelhandel nicht möglich sei, die Steuerlast selbst zu
übernehmen. Amazon selbst sehe kleinere französische Unternehmen durch die
nationale Digitalsteuer gegenüber Händlern, die auf anderen europäischen
Amazon-Plattformen tätig sind, im Nachteil.
Rakuten France, das die französische Handelsplattform PriceMinister betreibt,
habe laut „Le Monde“ hingegen angekündigt, eine aus der Digitalsteuer
folgenden Steuermehrbelastung nicht an die Händler oder Verbraucher
weiterzugeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht sich die Bundesregierung in ihrer wenngleich zwischenzeitlich nach
Ansicht der Fragesteller schwankenden (
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/
digitalsteuer-deutschland-eu-ratsvorsitz-1.4364004;
www.handelsblatt.com/
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12836
19. Wahlperiode 29.08.2019
politik/international/finanzminister-vor-macron-besuch-scholz-bremst-
beieinfuehrung-der-digitalsteuer/23650220.html?ticket=ST-3067369-
fahAnRjAlzanwWnRTCwY-ap6), zuletzt aber kritischen Haltung gegenüber
einer umfassenderen Digitalsteuer nach dem Vorbild der Digital Service Tax
(DST, Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, COM(2018)
148) bzw. in Gestalt der nationalen französischen Digitalsteuer durch die
Abwälzung der Steuerlast auf die Händler durch Amazon bestätigt?
2. Inwiefern sieht die Bundesregierung das von Frankreich intendierte Ziel,
durch eine Digitalsteuer letztlich vor allem die sogenannten GAFAs
(Google, Apple, Facebook und Amazon) zu belasten, durch die Reaktion von
Amazon bei ökonomischer Betrachtung als erfüllt an?
3. Inwiefern wird diese Abwälzung der Steuerlast auf Dritte nach Einschätzung
der Bundesregierung bei den künftigen Diskussionen auf G7-Ebene über
eine Mindestbesteuerung sowie Digitalsteuer eine Rolle spielen bzw.
Berücksichtigung finden?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Rakuten France mit seinen
Dienstleistungen über die Handelsplattform PriceMinister der französischen
Digitalsteuer unterliegt bzw. unterliegen dürfte?
5. Strebt die Bundesregierung im Hinblick auf die bevorstehenden
Diskussionen auf G7-Ebene zur Mindestbesteuerung und Digitalsteuer eine
gemeinsame Positionierung mit Frankreich an?
Wenn ja, sind zur Erarbeitung einer gemeinsamen Position
deutschfranzösische Arbeitsgruppen eingerichtet worden, bzw. werden ggf. bereits
bestehende Gremien hierfür genutzt?
Wenn ja, welche Einheiten sind hiermit betraut?
6. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, nationale Alleingänge in der
Besteuerung der digitalen Wirtschaft einzuschlagen, oder hält sie es für
notwendig, eine international abgestimmte Lösung zu erreichen?
7. Plant die Bundesregierung die kurzfristige Einführung einer Digitalsteuer?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]