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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Softwareeinsatz in den Finanzämtern - Kritik des Bundesrechnungshofs

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1283729.08.2019

Softwareeinsatz in den Finanzämtern - Kritik des Bundesrechnungshofs

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Softwareeinsatz in den Finanzämtern – Kritik des Bundesrechnungshofs In seinen Bemerkungen zur Haushalts-und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellung zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2017) (Bundestagsdrucksache 19/5500) bemängelt der Bundesrechnungshof, dass der Bund die Länder für den verspäteten Softwareeinsatz in den Finanzämtern belohnt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Plant die Bundesregierung, künftig den gewährten Bundeszuschuss einer Erfolgskontrolle zu unterziehen? a) Wenn ja, ab wann? b) Wenn nein, warum nicht?  2. Plant die Bundesregierung, den Druck auf die Länder zur zügigen Übernahme der Software zu erhöhen? a) Wenn ja, mit welchen Mitteln? b) Wenn nein, warum nicht?  3. Plant die Bundesregierung, auch weiterhin den Zuschuss zu gewähren, auch wenn die Länder die vorgeschriebene Frist überschreiten?  4. Plant die Bundesregierung Sanktionen, falls die Länder die vorgeschriebene Einsatzfrist verstreichen lassen?  5. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung vom IT-fachlich erweiterten Weisungsrecht des Bundes Gebrauch gemacht, das im Rahmen des Gesetzes über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz – KONSENS-G) eingeführt wurde?  6. Welche Bundesländer haben die Frist verstreichen lassen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12837 19. Wahlperiode 29.08.2019  7. Wie viele Finanzämter sind betroffen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?  8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den finanziellen Schaden vor, der durch die nicht fristgerechte Einsetzung der Software entstanden ist?  9. Steht die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern im Dialog? 10. Haben die betroffenen Länder Angaben dazu gemacht, wann mit dem Einsatz der Software zu rechnen ist? 11. Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass der Bund mit seinem Zuschuss die Vereinbarung über den fristgerechten Softwareeinsatz untergräbt. Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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