[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Dürr, Markus Herbrand, Carina Konrad,
Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge,
Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander
Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-
Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger,
Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion
der FDP
Klage der EU-Kommission wegen Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie die Bundesrepublik
Deutschland wegen der Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer für
Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen wird
(
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-kommission-verklagt-deutschland-
wegen-steuervorteilen-fuer-bauern-a-1279040.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung trotz des bereits eingeleiteten
Vertragsverletzungsverfahrens weiterhin keinen Handlungsbedarf?
2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts der
angekündigten Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof?
3. Wieso hat die Bundesregierung trotz mehrfacher Aufforderung seitens der
EU-Kommission keine Maßnahmen ergriffen, um diese Klage
abzuwenden?
4. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten der Klage ein?
5. Ist die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrechnungshofs
nachgekommen, der in seinem Bericht „nach § 88 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 de
Umsatzsteuergesetzes“ vom 17. April die Bundesregierung aufgefordert
hat, zügig eine Gesetzesinitiative einzubringen, um das
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission noch zu verhindern
(
www.schweine.net/news/kommission-verklagt-deutschland-
pauschalierung.html)?
a) Wenn ja, wie ist der Stand?
b) Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13094
19. Wahlperiode 10.09.2019
6. Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung im
Falle einer Niederlage vor dem EuGH?
7. Mit welchen Folgen müssen die betroffenen Landwirte nach Kenntnis der
Bundesregierung bei einem Erfolg der EU-Kommission vor dem EuGH
rechnen?
8. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, die das
Pauschalierungsmodell anwenden?
Wie hoch ist der Anteil der Betriebe an der Gesamtzahl der
landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland?
9. Wie hoch ist der Erfüllungsaufwand für die öffentliche Verwaltung im
Zusammenhang mit der Anwendung umsatzsteuerrechtlicher Regelungen in
der Land- und Forstwirtschaft?
10. Wie definiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die
pauschale Mehrwertsteuerregelung für Landwirte nach der Richtlinie 2006/112/EG
des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame
Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) für Landwirte gedacht ist, bei
denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf
verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen würde, den Begriff der
„verwaltungstechnischen Schwierigkeiten“, und sieht die Bundesregierung
dies in der bisherigen Regelung des § 24 UStG als EU-konform umgesetzt?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]