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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Doppelbesteuerungsabkommen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1320816.09.2019

Doppelbesteuerungsabkommen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sollen einerseits verhindern, dass Einkünfte nicht besteuert werden, aber sie sollen vor allem verhindern, dass Einkünfte doppelt (im Inland und im Ausland) besteuert werden. Leider kommt nach Ansicht der Fragesteller jedoch häufig Letzteres zu kurz. In vielen Fällen sorgt dies nach Ansicht der Fragesteller für Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten. Globale Entwicklungen in allen Bereichen beeinflussen unsere Wirtschaft in vielfältigen Bereichen. Vor allem der Mittelstand muss sich auf den internationalen Märkten behaupten können. Es sollte daher nach Ansicht der Fragesteller das Ziel der Politik sein, die Sorgen des Mittelstandes ernst zu nehmen und kleine und mittlere Unternehmen in die Lage zu versetzen, schnell und unbürokratisch neue Märkte zu bedienen. Besonders in Zeiten, in welchen sonst so verlässliche Partner wie die USA und Großbritannien oder vielversprechende neue Partner wie Russland und China aufgrund politischer Einflüsse immer schwerer zu kalkulieren sind. Gut verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen können nach Ansicht der Fragesteller dem Mittelstand den Weg in einen neuen Markt erleichtern. Die Erfahrungen der Industrie im jeweiligen Land bei der Verhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen sollte nach Ansicht der Fragesteller intensiver genutzt werden. So lässt sich sicherstellen, dass sich Auslandsaufträge durch eine aggressive Besteuerung im Ausland nicht immer öfter im Nachhinein zu Verlustgeschäften entwickeln und den Mittelstand auf Dauer abschrecken. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Mit wie vielen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland aktuell ein Doppelbesteuerungsabkommen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13208 19. Wahlperiode 16.09.2019  2. Wie viele Verhandlungen bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen laufen aktuell, a) zur Neuverhandlung, b) zur Revision eines (bestehenden) Abkommens?  3. Hat die Bundesregierung Pläne bezüglich Verhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern, wo noch keine Abkommen vorliegen (bitte Länder auflisten)?  4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle von internationaler Doppelbesteuerung und Übermaßbesteuerung deutscher Unternehmen bei Anwendung der Anrechnungsmethode vor?  5. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wie viele Steuern deutsche Unternehmen in den letzten fünf Jahren im Ausland auf Umsätze bzw. Gewinne gezahlt haben, die auch in der Bundesrepublik Deutschland der Besteuerung unterliegen, und wie viele von diesen Steuern in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet wurden?  6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern Unternehmen welcher Branche am häufigsten von doppelter Besteuerung und Übermaßbesteuerung im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland betroffen sind, ohne dass es eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern gegeben hat?  7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern Unternehmen welcher Größenklassen am häufigsten von doppelter Besteuerung oder Übermaßbesteuerung im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland betroffen sind, ohne dass es eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern gegeben hat?  8. In welchen Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen aktiv, in denen doppelte Besteuerung oder Übermaßbesteuerung im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland häufig auftritt, ohne dass es eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern gegeben hat (bitte um Auflistung)?  9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle von Doppelbesteuerung in bestimmten Ländern vor, in welchen trotz Doppelbesteuerungsabkommen Umsätze oder Gewinne deutscher Unternehmen sowohl im Ausland als auch in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden oder Besteuerungsgrundlagen in Abweichung von Artikel 7 DBA pauschal („deemed profit“ = pauschale Gewinnschätzung in Prozent i.d.R. vom Umsatz) ermittelt werden (bitte um Auflistung der Länder nach Häufigkeit)? 10. Sind der Bundesregierung steuerrechtliche Schwierigkeiten bekannt, welche sich insbesondere bei der Ermittlung des anteiligen Gewinns bei Montage- und Anlagenbaubetriebsstätten im Ausland ergeben? 11. Teilt die Bundesregierung die Zielsetzung, mit Hinblick auf die Verbesserung der Perspektiven für die Menschen vor Ort, dem deutschen Anlagenbau einen einfacheren Marktzugang speziell in afrikanischen und asiatischen Ländern zu ermöglichen? 12. Welche Entlastungsmöglichkeiten haben Unternehmen, deren Umsätze oder Gewinne im Ausland besteuert werden, obwohl dies beispielsweise eigentlich durch ein Doppelbesteuerungsabkommen weitestgehend ausgeschlossen wurde? 13. Inwiefern unterscheiden sich die Optionen des industriellen Mittelstandes, bei nicht gerechtfertigter doppelter Besteuerung oder Übermaßbesteuerung von Umsätzen oder Gewinnen im Ausland, von jenen von „großen Konzernen“, die doppelt besteuert werden? 14. Liegen der Bundesregierung Zahlen über Verständigungsverfahren zur Lösung von Doppelbesteuerung vor? Lässt sich aufschlüsseln, durch welche Unternehmen (nach Größenklassen) von diesen am häufigsten, und von welchen am seltensten Gebrauch gemacht wurde? 15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass gut verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen eher dem Mittelstand helfen, seine Aktivitäten im Ausland auszubauen als internationalen Konzernen im Allgemeinen? 16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihr in der Vergangenheit – auch in jüngster, wie das Beispiel Indien zeigt – Fehler bei der Verhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen unterlaufen sind? 17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Schwierigkeiten der doppelten Besteuerung bzw. der Übermaßbesteuerung technischer Dienstleistungen mittels hoher Quellensteuern (bis zu 30 Prozent vom Umsatz), selbst trotz Doppelbesteuerungsabkommen bis zu 15 Prozent vom Umsatz vor (www.roedl.de/themen/indien-quellensteuern-steuerregistrierung- pansteuerdeklaration), und gibt es Pläne, diese aus dem Weg zu räumen, z. B. durch vollständige Anrechnung der im Ausland gezahlten Quellensteuern? 18. Welches Gremium innerhalb der Bundesregierung entscheidet darüber, mit welchem Staat als nächstes ein Doppelbesteuerungsabkommen verhandelt werden soll, und weshalb wird dazu kein Kontakt zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gesucht? 19. Gibt es einen institutionalisierten Beteiligungsprozess mit betroffenen Industrien zur Erstellung einer Prioritätenliste, mit welchen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen als nächstes verhandelt werden sollten? 20. Gibt es einen institutionalisierten Beteiligungsprozess mit betroffenen Industrien, wenn es darum geht, die Erfahrungen der betroffenen Industrien mit doppelter Besteuerung oder Übermaßbesteuerung aufzunehmen, um dies bei den Inhalten von Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen von (Neu-)Verhandlungen zu berücksichtigen? 21. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verstärkt in den Prozess um Prioritäten und Inhalte von Doppelbesteuerungsabkommen einzubinden? 22. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, in einem institutionalisierten Rahmen die betroffene Industrie in den Prozess um Prioritäten und Inhalte von Doppelbesteuerungsabkommen einzubinden? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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