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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Möglicher Drehtüreffekt - Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundeskanzleramt
Datum
28.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1327417.09.2019
Möglicher Drehtüreffekt - Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Möglicher Drehtüreffekt – Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft
Bisher findet für Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre eine Karenzzeitregelung Anwendung,
die die Anzeigepflicht und ggf. auch Untersagungsmöglichkeit der
„Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes“ bis
zu einer Dauer von 18 Monaten regelt (vgl. hierzu § 6a ff. des
Bundesministergesetzes – BMinG, § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretäre – ParlStG).
Unzureichend öffentlich zentral bekannt gemacht wird hingegen nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wie viele und welche Personen aus
der Leitungsebene der Bundesministerien in die Wirtschaft, also in Tätigkeiten
„außerhalb des öffentlichen Dienstes“ (§ 6a BMinG) wechseln, und wie oft sie
sich anschließend noch mit Mitgliedern der Bundesregierung oder anderen
Personen der Leitungsebene der Bundesministerien treffen. Dies ist für die
Mitglieder des Deutschen Bundestages und auch für die Öffentlichkeit gerade
deshalb von Interesse, weil diese Personen nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller einen besonders guten und möglicherweise besonders leichten
Zugang zu Kontakten in die Bundesministerien haben. Der Karenzzeitregelung
des BMinG liegt die Wertung zugrunde, dass durch die Beschäftigung
öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Diese Wertung ist nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch auf die anschließenden
dienstlichen Kontakte grundsätzlich übertragbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach Ansicht der Fragesteller ganz
zutreffend ausgeführt: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen
des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was
politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007 – 2 BvE
1/06 u.a.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Bundesministerinnen und Bundesminister sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der 17., 18. und 19. Wahlperiode in die private
Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des
öffentlichen Dienstes) gewechselt?
a) Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13274
19. Wahlperiode 17.09.2019
c) Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes
und dem jeweiligen Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der
Bundesregierung?
d) Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeitregelung angewendet, und
wenn ja, inwieweit?
e) Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem
früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit
des Bundesministeriums)?
2. Wie viele Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind
nach Kenntnis der Bundesregierung in der 17., 18. und 19. Wahlperiode in
die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung
außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?
a) Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der
Bundesregierung?
c) Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes
und dem Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeitregelung angewendet, und
wenn ja, inwieweit?
e) Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem
früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit
des Bundesministeriums)?
3. Wie viele Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der 17., 18. und 19. Wahlperiode in die private
Wirtschaft (Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?
a) Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der
Bundesregierung?
c) Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes
und dem Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeitregelung angewendet, und
wenn ja, inwieweit?
e) Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem
früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit
des Bundesministeriums)?
4. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte (Telefonate,
Gespräche, Treffen) hatte die Bundesregierung mit den in den Fragen 1 bis 3
genannten Personen und zu welchem Thema seit dem jeweiligen Wechsel der
Person (bitte Datum des Kontaktes, Beteiligte und Thema benennen)?
5. Hat die Bundesregierung die jeweiligen Kontakte
a) öffentlich nachvollziehbar und
b) intern nachvollziehbar
dokumentiert, und wenn ja, inwieweit?
6. Hat die Bundesregierung und haben die Bundesbehörden spezifische
rechtlich verbindliche Vorgaben für die Anzeige, Dokumentation und
Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten durch dienstliche Kontakte zu
vorher in Bundesministerien beschäftigten Personen (insbesondere aus der
Leitungsebene), die mittlerweile außerhalb des öffentlichen Dienstes tätig sind,
getroffen, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
7. Plant die Bundesregierung und/oder planen die Bundesbehörden ggf. die
Einführung oder Veränderung von in Frage 6 genannten Vorgaben, und falls
ja, inwieweit, und falls nein, warum nicht?
Berlin, den 23. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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