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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beratungsunternehmen des Bundes

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1331118.09.2019

Beratungsunternehmen des Bundes

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Beratungsunternehmen des Bundes Die BwConsulting GmbH befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes; beteiligungsführendes Haus ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Mit dem Unternehmen und seinen 124 Mitarbeitern (Stand 2017, vgl. Beteiligungsbericht des Bundes 2018, S. 105) steht dem BMVg ein eigenständiges, privatwirtschaftlich organisiertes Beratungsunternehmen direkt zur Seite. Presseberichten (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/so-viel-rat-ist-teuer- diehinterlassenschaft-von-frau-von-der-leyen-ist-skandaloes/24692276.html) ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium in den Jahren 2015 und 2016 mindestens 200 Mio. Euro für Beratungs- und Unterstützungsleistungen ausgegeben hat. Die 53,1 prozentige Beteiligung des Bundes an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH wird, ausweislich des Beteiligungsberichts 2018 (S. 63), durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geführt. Gegenstand des Unternehmens ist die Investitions- und Modernisierungsberatung der öffentlichen Hand und Dritter (vgl. a. a. O.). Unter „II. Geschäftsentwicklung“ heißt es zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Beteiligungsbericht 2018: „Die PD steht als Beratungsunternehmen in spürbarem Wettbewerb mit anderen Beratern. Hierzu gehören neben großen internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Strategieberatungsgesellschaften viele kleinere Berater. Da diese Berater – im Gegensatz zur PD – neben der öffentlichen Hand auch private Unternehmen beraten können, ist ihr Marktpotenzial deutlich höher. (…)“. Der in Berlin erscheinende „Tagesspiegel“ berichtet, die Bundesregierung habe im ersten Halbjahr 2019 mindestens 333 Mio. Euro für externe Berater ausgegeben (www.tagesspiegel.de/politik/berateraffaere-im-verteidigungsministeri um-was-von-der-leyen-ihrer-nachfolgerin-hinterlaesst/24886106.html). Den höchsten Bedarf an externer Beratung hatten demnach das CDU-geführte Bundesministerium der Verteidigung mit 155 Mio. Euro. Ebenfalls hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf hatten das CSU-geführte Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie das CSU-geführte Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.tagesspiegel.de/politik/vor- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13311 19. Wahlperiode 18.09.2019 allem-seehofer-und-scheuer-bundesregierung-gibt-mehr-als-178- millioneneuro-fuer-berater-aus/24689118.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hält es die Bundesregierung, angesichts des finanziellen Umfangs der Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen, für notwendig, eine einheitliche Definition des Begriffs „Beratungs- und Unterstützungsleistung“ vorzunehmen, und wenn ja, welche Parameter würden in die Definition einfließen, bzw. wenn nein, warum nicht? a) Inwiefern wird eine allgemeingültige Regelung derzeit vorangetrieben? b) Welche Definitionen, Maßstäbe oder Einordnungshilfen werden von den verschiedenen Ressorts derzeit genutzt, wenn auf Anfragen zu „Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ Angaben gemacht werden müssen (bitte nach Bundesministerien getrennt ausweisen)?  2. An welchen Beratungsunternehmen ist der Bund mit welchem Anteil beteiligt?  3. Welches Bundesministerium ist jeweils beteiligungsführend?  4. Wann wurden die Unternehmensanteile erworben bzw. das Unternehmen gegründet?  5. Welche Rechtsform weisen die Unternehmen jeweils auf?  6. In welchen Politikbereichen sind die Unternehmen jeweils schwerpunktmäßig tätig?  7. Welches Unternehmen wurde von welcher Organisationseinheit im Geschäftsbereich der jeweiligen Bundesministerien in den Jahren 2016 bis 2018 mit welcher Beratungs- oder Unterstützungsleistung beauftragt? a) Fand eine Ausschreibung statt? b) Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen? c) Wurden Unteraufträge vergeben, und wenn ja, wer waren die jeweiligen Auftragnehmer?  8. Werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen grundsätzlich zunächst bei Unternehmen angefragt, die ganz oder teilweise im Eigentum des Bundes stehen, und wenn nein, warum nicht?  9. Über wie viele Mitarbeiter verfügen die Unternehmen aktuell jeweils? 10. Wie hoch sind die Personalkosten der Unternehmen jeweils? 11. In welcher Höhe erwirtschafteten die Unternehmen jeweils in den Jahren von 2016 bis 2018 Gewinne bzw. Verluste? a) Wurden diese Gewinne an den Bundeshaushalt abgeführt, und wenn ja, in welcher Haushaltsstelle wurden sie vereinnahmt, bzw. wenn nein, warum nicht (bitte nach Unternehmen und Jahresscheiben aufschlüsseln)? b) Wie hoch waren die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an die jeweiligen Unternehmen, mit welcher Begründung wurden sie gewährt und aus welchen Haushaltsstellen finanziert (bitte nach Unternehmen und Jahresscheiben aufschlüsseln)? 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Wettbewerbssituation der Unternehmen? 13. Welche Strategie im Hinblick auf die nachfolgenden Aspekte verfolgt die Bundesregierung bei ihrer Beteiligung an den Unternehmen. a) Kapazität der Beratungs- und Unterstützungsleistungen der jeweiligen Unternehmen, b) Gewinn und Abführungen an den Bundeshaushalt, c) Personalgewinnung? 14. Worin liegt jeweils einzeln das unabweisbare Bundesinteresse an der Beteiligung begründet (bitte je Unternehmen einzeln ausweisen)? 15. Ist mit der Beteiligung des Bundes an den Unternehmen ein Vorteil im Hinblick auf die Preisgestaltung oder auf die zur Verfügung stehenden Beratungskapazitäten verbunden? 16. Wie verläuft organisatorisch der Abwägungs- und Entscheidungsprozess innerhalb der Bundesregierung zur Verwendung von durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln für den Erwerb von Unternehmensanteilen bzw. die Gründung von Unternehmen exemplarisch? 17. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Beteiligungen an den Beratungsunternehmen ganz oder teilweise zu veräußern, und wenn ja, wie sieht der jeweilige Zeitplan hierfür aus? 18. Wie hoch war die Auslastung der Berater der BwConsulting in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bitte jeweils nach Jahresscheiben ausweisen)? a) Wie viele Consultants waren in den Jahren jeweils beschäftigt, und wie viele abgerechnete Personentage im jeweiligen Jahr pro Consultant konnten erzielt werden? b) Was haben die Mitarbeiter in den Zeiten getan, als sie nicht gebucht wurden? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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