Gefahren für Bienen durch Pestizide
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Frühjahr 2008 kam es nach der Aussaat von Mais zu einem massenhaften Bienensterben im Rheintal. Als Ursache wurde der Pestizidwirkstoff Clothianidin benannt, der bei der Beizung von Maissaatgut verwendet wurde. Als Folge ordnete der damalige Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer das Ruhen der Zulassung von acht Saatgutbeizmitteln, die Clothianidin oder andere bienengefährliche Wirkstoffe enthalten, an. Bereits im Sommer 2008 – pünktlich zur Aussaat des Winterrapses – wurden die Mittel teilweise aber wieder zugelassen, was auch beim Bundesumweltamt zu großem Befremden geführt hat.
Obwohl die Vorkommnisse im Frühjahr 2008 belegt haben, dass die Auswirkungen auf Bienen im Rahmen der Pestizidzulassung offensichtlich viel zu wenig berücksichtigt werden, wurden die Zulassungsverfahren bislang nicht nachgebessert. Das Umweltbundesamt ist nicht involviert, da Bienen als Nutztiere klassifiziert werden. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, als dass Bienen auch als Stellvertreterorganismus für wild lebende Bestäuberinsekten allgemein herangezogen werden können. Subletale Auswirkungen auf die Bienenvölker wie Verhaltensänderungen oder die Einschränkung der Überwinterungsfähigkeit finden nach wie vor keine Berücksichtigung. Im Zulassungsverfahren fehlt zudem eine Prüfung von Pestiziden auf Verträglichkeit unter Einbeziehung aller Entwicklungsstadien und eine Untersuchung des Einflusses sowohl auf die Lebensdauer der Einzelbienen als auch die Auswirkungen auf das Bienenvolk als „Superorganismus“. Ebenso müssen die Berücksichtigung des Flugradius der Bienen bei der Festsetzung der untersuchten Feldgröße, Rückstandsanalysen von Pestiziden in Nektar, Pollen und Larven sowie Untersuchungen zur Überwinterungsfähigkeiten des Bienenvolkes in das Zulassungsverfahren verbindlich aufgenommen werden. Des Weiteren müssen neben dem Abrieb auch andere Kontaminationspfade (u. a. über Guttations- und Regenwasser) bei der Zulassung berücksichtigt werden. Auch Auswirkungen von Pestiziden auf Bienen, die im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt werden, finden bislang keine ausreichende Beachtung. Die gilt insbesondere für die gentechnisch veränderten Organismen (GVO), in denen das Pestizid in den Pflanzen selbst gebildet wird, wie dies bei den sogenannten Bt-Pflanzen der Fall ist.
Bienen sind durch ihre Bestäubungsleistung nicht nur von enormer Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt, sondern auch das drittwichtigste Nutztier. Rund ein Drittel der globalen Lebensmittelproduktion und zwei Drittel der wichtigsten Nahrungspflanzen sind von Bestäuberinsekten, und dabei insbesondere von Bienen, abhängig. Allein in Deutschland beträgt der ökonomische Wert der Bestäubungsleistung nach Schätzungen der Universität Hohenheim rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr, weltweit sogar 70 bis 100 Mrd. Euro pro Jahr. Bienen sind sowohl durch den Einsatz von bienengefährlichen Pestiziden gefährdet als auch durch Nahrungsmangel aufgrund von zunehmender Blütenverarmung in der Landschaft durch Monokulturen. Das Pestizid Aktions-Netzwerk e. V. weist vor diesem Hintergrund auf die Notwendigkeit hin, pflanzenbauliche Vorsorge u. a. im Bereich der Fruchtfolge zum Schutz von Artenvielfalt und Ernährungssicherung zu treffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Welche Forschungsprogramme und -projekte zu den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen bzw. Wildinsekten mit welchen genauen Fragestellungen wurden bzw. werden im Zeitraum 2000 bis 2010 seitens des Bundes finanziert bzw. finanziell gefördert (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Forschungseinrichtungen, Ziel und Inhalt der Projekte bzw. Programme sowie die jeweilige Höhe der Mittelzuwendung)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, welche ökonomischen Schäden (z. B. bei den Imkern, in der Landwirtschaft oder im Obstbau) und welche ökologischen Auswirkungen das Bienensterben im Rheintal im Mai 2008 insgesamt verursacht hat?
Wenn nein, warum wurden die ökologischen und ökonomischen Schäden bisher nicht durch die Bundesregierung erhoben?
Bei welchen Saatgutbeizmitteln (bitte auflisten nach Wirkstoffen und Handelsnamen) wurde das im Zusammenhang mit dem Bienensterben im Rheintal verordnete Ruhen der Zulassung wieder aufgehoben, und für welche Kulturen und mit welchen Auflagen dürfen die Mittel wieder eingesetzt werden?
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Beizmittel ein besonderes Monitoring der Auswirkungen auf Bienen veranlasst, und wenn nein, warum nicht?
Welche Clothianidin enthaltenden Insektizide (bitte Wirkstoffe bzw. Wirkstofftypen und Handelsnamen nennen) sind für welche Kulturen und welche Anwendungen in Deutschland zugelassen?
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Mittel ein besonderes Monitoring der Auswirkungen auf Bienen veranlasst, und wenn nein, warum nicht?
Von welchen Akteuren (Wirtschaftsverbände, Forschungsinstitutionen, Vertreter der Politik etc.) ging die Initiative für den inzwischen abgesagten badenwürttembergischen Großversuch 2010 zur Ausbringung von mit Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut mit neuen Sämaschinen aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit und die Risiken eines solchen Versuches vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2009 in Österreich trotz einer geänderten Beiztechnik inklusive umgerüsteter Sämaschinen und eines umfassend neuen Kontrollverfahrens laut Österreichischem Imkerbund ca. 3 000 Bienenvölker geschädigt wurden und laut der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) Rückstände von Clothianidin sowie seiner Metaboliten in über 60 Prozent der untersuchten Proben verendeter Bienen, welche in diesem Zusammenhang von betroffenen Imkern eingesandt wurden, nachgewiesen wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung deutscher Imker, dass die Bienenmonitoring-Studie des Schweizer Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) in Bern zur Bienengefährlichkeit von Clothianidin als Maisbeizmittel nicht unter Bedingungen der üblichen Imkerpraxis durchgeführt wurde insofern, als dass nur flugbienenfreie Kleinvölker zum Einsatz kamen?
Inwieweit hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund an der Begründung für die erneute Zulassung von neonicotinoidhaltigen und anderen bienengefährlichen Beizmitteln für Raps sowie an der beschränkten Zulassung von Mesurol als Beizstoff für Maissaatgut fest, nach der zur weitgehenden Vermeidung von bienengefährlichem Abriebstaub ein zusätzliches Haftmittel für eine bessere Bindung ausreichend ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die mit Schreiben vom 31. Juli 2008 von Mitarbeitern des Umweltbundesamtes formulierten Kritikpunkte in Bezug auf die Wiederzulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Rapssaatgutbehandlung (Beendigung der Ruhe der Zulassung), insbesondere die dargestellten Defizite und Mängel der Unterlagen des Clothianidin-Herstellers Bayer?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung von BUND e. V., PAN Germany e. V. und Deutschem Berufs- und Erwerbsimkerbund, dass der Versuchsaufbau verschiedener Studien von Bayer Crop Science zur Bienengefährlichkeit des Mittels Poncho, auf deren Ergebnisse sich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Zulassung des Mittels bezog, realen Bedingungen nicht entspricht?
In welchem Umfang werden von den deutschen Zulassungsbehörden vor der Zulassung von Pestiziden eigene Untersuchungen zu den Auswirkungen auf Bienen durchgeführt, und welche Rolle spielen Untersuchungen des die Zulassung beantragenden Unternehmens bei der abschließenden Bewertung?
Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen die Bundesregierung und die Länderregierungen sicherstellen, dass beim Einsatz des Insektizidgranulats „Santana“ zur Bekämpfung des Drahtwurms die Durchführungsvorschriften eingehalten werden?
Wie ist das begleitende Bienenmonitoring konzipiert, wer führt es in den einzelnen Bundesländern durch, und auf welche Weise wurden und werden die Imkerverbände bei Konzeption, Durchführung und Auswertung eingebunden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einstufung des Insektizids Biscaya als ungefährlich für Bienen (B4-Einstufung) angesichts der Tatsache, dass das Mittel den zur Gruppe der Neonicotinoide gehörenden Wirkstoff Thiacloprid enthält, dem nach Anwendung im Mais am Oberrhein im August 2008 Schadensfälle an Bienenvölkern zugeschrieben werden?
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob Bayer Crop Science eine Zulassung für sein in Frankreich zugelassenes Thiacloprid enthaltendes Pestizid „Proteus“ auch für Deutschland beantragt hat, und falls ja, für welche Anwendungsbereiche?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass sich Clothianidin aufgrund seiner hohen Persistenz im Boden anreichert und sich daraus Gefährdungen für Bienen (z. B. durch Staubaufwirbelung und Windverbreitung des kontaminierten Bodens durch Bodenbearbeitung) ergeben?
Liegen zu dieser Fragestellung ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vor, und wenn nein, wie unterstützt die Bundesregierung die wissenschaftliche Klärung dieser Frage?
Wie schätzt die Bundesregierung die Angemessenheit der aktuell angewandten Bewertungsmethode zum Verhalten von Clothianidin in Böden in Deutschland (DT50 von 155,3 d median) vor dem Hintergrund ein, dass in Studien aus den USA und Kanada eine Halbwertszeit für den Wirkstoff von 1 386 Tagen nachgewiesen bzw. von der US-Umweltbehörde EPA mit 1 155 Tagen angegeben wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse von Dr. Monique Gauthier von der Universität Toulouse, nach denen Neonicotinoide aufgrund der Blockade des Nervensystems zu Lähmungen bei Bienen und Menschen führen können?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Schweizer Bienenmonitorings in 2009 im Auftrag des Schweizerischen Bundesamtes für Landwirtschaft, in welchen nach einer Anwendung von Clothianidin als Maisbeizmittel bienengefährliche Konzentrationen des Wirkstoffs über 40 Tage lang im Guttationswasser der Maispflanzen nachgewiesen wurden?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Vergiftungsrisiken für Bienen über den Expositionsweg der Guttation (Aufnahme pestizidbelasteter Wasserausscheidungen von Kulturpflanzen und Beikräutern durch die Bienen) sowie über die Expositionswege Tauwasser, Regenwasser und Wasserpfützen (Leaching)?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Erreichung einer besseren Erforschung dieser Risiken angesichts der eigenen Feststellung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 25. Februar 2010 auf die Schriftliche Frage 4a der Abgeordneten Ulrike Höfken (Bundestagsdrucksache 17/1248), dass die vorliegenden Versuchsberichte nicht für eine abschließende Bewertung der Problematik ausreichen?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf direkte oder indirekte Beteiligung (finanziell, personell) von Unternehmen oder Branchenverbänden an Forschungsprojekten zu den genannten Risikobereichen (Guttation, Leaching)?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass angesichts des Einflusses solcher Forschungsergebnisse auf Zulassungsverfahren und eines bedeutenden öffentlichen Informationsinteresses insbesondere seitens der Imkerei die Ergebnisse dieser Forschungen öffentlich zugänglich gemacht werden?
Inwieweit will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die neuen Erkenntnisse zur Bienengefährdung durch die Ausscheidung von Pflanzenschutzmitteln über Guttationstropfen in nationalen und europäischen Entscheidungen zur Zulassung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden?
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass subletale Auswirkungen von Pestiziden auf Bienenvölker zukünftig im Zulassungsverfahren für Pestizidwirkstoffe auf europäischer Ebene und für Pestizide auf nationaler Ebene ausreichend berücksichtigt werden, und wenn nein, warum nicht?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die „Letale Dose 50“-Methode zur Messung der Auswirkungen von Stressfaktoren wie z. B. Insektizide auf Bienen durch Messmethoden zu ersetzen, die auch subletale Auswirkungen auf das Bienenvolk z. B. durch Verhaltensänderungen berücksichtigen?
Welche Methoden existieren zur Feststellung und Beurteilung von subletalen Effekten und Langzeiteffekten durch Pestizide auf Bienen bzw. auf die verschiedenen Teilgruppen eines Bienenvolkes (Sammelbienen, Ammenbienen, Brut, Wasserholbienen), und hält die Bundesregierung diese Methoden für ausreichend aussagekräftig?
Inwieweit werden subletale und langzeitliche Auswirkungen von Pestiziden auf das Bienenvolk bezüglich seines Aufbaus und seiner Funktionsweise als „Superorganismus“ erfasst und im Zulassungsverfahren berücksichtigt?
Falls solche Methoden noch nicht zur Verfügung stehen: Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung dieses Defizits?
Plant die Bundesregierung eine weitere Aufstockung der Analysekapazitäten, damit die steigende Zahl von Fällen bzw. konkreten Verdachtsmomenten bezüglich Vergiftungen von Bienen deutlich schneller als bisher bearbeitet werden können, da die Wartezeit aktuell bis zu neun Monate bis zur Vorlage eines Ergebnisses beträgt?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wurde im Laufe des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Pflanzen, denen ein Gen des Bacillus thuringiensis übertragen wurde (Bt-Pflanzen wie zum Beispiel MON810-Mais) geprüft, welche subletalen Effekte (z. B. hinsichtlich Nahrungsaufnahme, Fortpflanzung) das in den Bt-Pflanzen gebildete Toxin konkret auf Bienen hat?
Welche Berücksichtigung finden diese konkreten Aspekte bei der Pflanzenschutzmittelzulassung auf nationaler und europäischer Ebene?
Welche Forschungsprojekte werden derzeit mit Bundesmitteln gefördert, bei denen die letalen und subletalen Auswirkungen von Pestiziden auf Bienen untersucht werden, die im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt werden (einschließlich des Bt-Toxins in den Pflanzen selbst)?
Inwieweit werden Forschungsprojekte mit öffentlichen Mitteln gefördert, bei denen die Auswirkungen von Bt-Toxinen in gentechnisch veränderten Pflanzen bei Bienen untersucht werden, die aufgrund von Parasiten und Krankheitserregern bereits vorgeschädigt sind?
Welche internationalen neueren Forschungserkenntnisse hinsichtlich der subletalen Wirkung von Bt-Toxinen in gentechnisch veränderten Pflanzen auf Bienen sind der Bundesregierung zu diesem Bereich bekannt?
Ist die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Gefahr von Bt-Toxinen für Bienen der Auffassung, dass mit Antibiotika behandelte Bienen mit gesunden Bienen gleichgesetzt werden können vor dem Hintergrund, dass die Wirksamkeit des Bt-Toxins vom Vorhandensein von Darmbakterien im betroffenen Insekt abhängig ist, die durch Antibiotikabehandlung aber abgetötet sein könnten?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der Risiken von Bt-Pflanzen für Bienen im kumulativen Zusammenwirken mit verbreiteten biotischen Stressbelastungen wie Parasiten und Krankheiten (z. B. Varroa-Milbe), Pollenmangel durch Blütenverarmung der Kulturlandschaft und Einsatz von Pestiziden?
Welche Aktivitäten und Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Trend zur Monokultur im Maisanbau zu stoppen vor dem Hintergrund, dass diese eine wesentliche Ursache der Zunahme des Schädlingsdruckes ist, welcher wiederum als Begründung für die Beizung von Maissaatgut dient?
Plant die Bundesregierung z. B. Vorgaben für eine Erweiterung der Fruchtfolgen, wie dies in der Schweiz beim Mais der Fall ist, sowie eine bessere Kontrolle der guten fachlichen Praxis?
Wenn die Bundesregierung hierzu keine Aktivitäten plant, warum nicht?
Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz von Clothianidin als Beizmittel vertretbar trotz der Tatsache, dass laut den Ergebnissen eines vergleichenden Versuchsanbaus in 2007 im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) Fruchtfolgen die eindeutig wirksamere Bekämpfungsmethode gegen den Maiswurzelbohrer sind?
Was sind die Gründe für den wachsenden Schädlingsdruck durch den Drahtwurm, der die Genehmigung des Präparats „Santana“ nach § 11 des Pflanzenschutzgesetzes begründet?
Welche alternativen Vorbeugungs- und Bekämpfungsmethoden sowie aktuelle Erkenntnisse und Forschungsprojekte bezüglich Methoden zur Vermeidung von Schäden durch den Drahtwurm sind der Bundesregierung bekannt?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die als „bienengefährlich“ eingestuften Pestizidwirkstoffe keine EU-Zulassung mehr erhalten bzw. das Kriterium „bienengefährlich“ zukünftig als Ausschlusskriterium in die EU-Zulassungsverordnung aufgenommen wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer europaweiten Studie unter Einbezug des Agrarökologischen Instituts der Universität Göttingen, die besagen, dass der Einsatz von Fungiziden und Insektiziden nicht nur der Hauptgrund für den Rückgang der Artenvielfalt ist, sondern auch die natürlichen Funktionen von Agrarökosystemen nachhaltig stört?
Wird die Bundesregierung dem Appell der Forscher folgen, dass die Artenvielfalt nur erhalten werden kann, wenn der Einsatz von Pestiziden durch ein quantitatives Pestizidreduktionsprogramm deutlich reduziert wird, und wenn nein, warum nicht?